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OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Überwachungsmaßnahmen, akustische und optische Besuchsüberwachung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01
Wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deswegen nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfGE 42, 95 100; StV 93, 592).In diesem Zusammenhang begründet der besondere Schutz von Ehe und Familie für die zuständigen Behörden nicht nur die Pflicht, Besuche von Untersuchungsgefangenen durch Familienangehörige als solche zu ermöglichen, sondern auch zur ernsthaften und eingehenden Prüfung, ob eine Besuchsbeschränkung durch akustische Überwachung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung der Anstalt gefordert wird (vgl. BVerfG StV 93, 592).
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01
Wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deswegen nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfGE 42, 95 100; StV 93, 592).
- OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04
Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung
Der für Haftentscheidungen zuständige Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO dagegen nicht aus, um dem Untersuchungsgefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613 = NStZ-RR 1997, 7; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 - Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 319/03 - 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 -, 26. April 2001 - 5 Ws 174/01 - 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 - StV 1997, 258 = MDR 1997, 283; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2003, 71 = NStZ-RR 2003, 126; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Juni 1999 - 5 Ws 377/99 -; 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 - und vom 8. Dezember 1993 - 5 Ws 216/93 -). - OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03
Besuchsüberwachung; akustische, Anstaltspfarrer; Bedienstete der …
Insoweit ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt durch einen akustisch nicht überwachten Besuch vorliegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126, 127; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2002 in 3 Ws 466/02 sowie 26. April 2001 in 5 Ws 174/01). - KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06
Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen
Dabei können sogar Umstände berücksichtigt werden, die außerhalb der Person des betroffenen Gefangenen und seiner Einflußmöglichkeiten liegen (vgl. Senat, Beschluß vom 21. März 2001 - 5 Ws 174/01 Vollz -). - OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
Akustische Besuchsübewachung
§ 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).