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   KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05 Vollz   

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https://dejure.org/2005,14307
KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05 Vollz (https://dejure.org/2005,14307)
KG, Entscheidung vom 18.04.2005 - 5 Ws 179/05 Vollz (https://dejure.org/2005,14307)
KG, Entscheidung vom 18. April 2005 - 5 Ws 179/05 Vollz (https://dejure.org/2005,14307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung eines Gefangenen von der Arbeitspflicht zugunsten einer Ausbildung; Zweck der Vorschrift des § 118 Absatz 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Erfordernis der Prüfung einer Rechtsbeschwerde eines Gefangenen durch einen Rechtsanwalt; Prüfung der rechtlichen ...

  • Judicialis

    StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVoll... zG § 118 Abs. 3; ; StVollzG § 120 Abs. 2; ; StVollzG § 121 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; GKG § 1 Nr. 1 Buchstabe j; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Satz 1; ; StVollzVergO § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Antrag auf Prozeßkostenhilfe scheitert daran, daß die Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 120 Abs. 2 StVollzG, § 114 ZPO) Sie ist aus den nachfolgenden Gründen unzulässig und wirft auch keine schwierige Rechtsfrage auf, aus der die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts folgte (vgl. BVerfG NJW 2003, 3190 f.).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Rechtsanwalt darf sich nicht darauf beschränken, die Vorstellungen des Mandanten ungeprüft zu übernehmen, sondern es obliegt ihm in dem der Revision nachgebildeten Rechtsbeschwerdeverfahren, den Inhalt der Begründungsschrift selbst zu gestalten; er muß zumindest von der rechtlichen Vertretbarkeit der von ihm vorgetragenen Ausführungen überzeugt sein (vgl. Kuckein in KK, StPO § 345 StPO Rdn. 15 mit Nachw.) Diesem Erfordernis genügt der Rechtsanwalt nicht, wenn er den von dem rechtsunkundigen Mandanten herrührenden Schriftsatz unkontrolliert und unkorrigiert unterschreibt (vgl. BGH NStZ 1984, 563) sowie wenn er sich von den Ausführungen distanziert (vgl. BGHSt 25, 272, 274; BGH NStZ-RR 2002, 309), z. B. mit Formulierungen wie "die Rechtsmittelbegründung erfolgt auf Wunsch des Angeklagten" oder "auf dessen ausdrückliches Verlangen" bzw. "Anweisung" oder der Mandant "begehre" die Überprüfung der Entscheidung (vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 345 Rdn. 16).
  • BGH, 13.06.2002 - 3 StR 151/02

    Unzulässigkeit der Revision (volle Verantwortung des Verteidigers für die

    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Rechtsanwalt darf sich nicht darauf beschränken, die Vorstellungen des Mandanten ungeprüft zu übernehmen, sondern es obliegt ihm in dem der Revision nachgebildeten Rechtsbeschwerdeverfahren, den Inhalt der Begründungsschrift selbst zu gestalten; er muß zumindest von der rechtlichen Vertretbarkeit der von ihm vorgetragenen Ausführungen überzeugt sein (vgl. Kuckein in KK, StPO § 345 StPO Rdn. 15 mit Nachw.) Diesem Erfordernis genügt der Rechtsanwalt nicht, wenn er den von dem rechtsunkundigen Mandanten herrührenden Schriftsatz unkontrolliert und unkorrigiert unterschreibt (vgl. BGH NStZ 1984, 563) sowie wenn er sich von den Ausführungen distanziert (vgl. BGHSt 25, 272, 274; BGH NStZ-RR 2002, 309), z. B. mit Formulierungen wie "die Rechtsmittelbegründung erfolgt auf Wunsch des Angeklagten" oder "auf dessen ausdrückliches Verlangen" bzw. "Anweisung" oder der Mandant "begehre" die Überprüfung der Entscheidung (vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 345 Rdn. 16).
  • KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04

    Selbstbindung der Vollzugsbehörde durch Zuweisung des Gefangenen in den

    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Beschwerdeführer mißversteht sowohl die (von ihm zitierte) zugrunde liegende Rechtsprechung des Senats (NStZ 1997, 207 und Beschluß vom 24. Juni 2004 - 5 Ws 227/04 -) als auch den Inhalt des angefochtenen Beschlusses.
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Rechtsanwalt darf sich nicht darauf beschränken, die Vorstellungen des Mandanten ungeprüft zu übernehmen, sondern es obliegt ihm in dem der Revision nachgebildeten Rechtsbeschwerdeverfahren, den Inhalt der Begründungsschrift selbst zu gestalten; er muß zumindest von der rechtlichen Vertretbarkeit der von ihm vorgetragenen Ausführungen überzeugt sein (vgl. Kuckein in KK, StPO § 345 StPO Rdn. 15 mit Nachw.) Diesem Erfordernis genügt der Rechtsanwalt nicht, wenn er den von dem rechtsunkundigen Mandanten herrührenden Schriftsatz unkontrolliert und unkorrigiert unterschreibt (vgl. BGH NStZ 1984, 563) sowie wenn er sich von den Ausführungen distanziert (vgl. BGHSt 25, 272, 274; BGH NStZ-RR 2002, 309), z. B. mit Formulierungen wie "die Rechtsmittelbegründung erfolgt auf Wunsch des Angeklagten" oder "auf dessen ausdrückliches Verlangen" bzw. "Anweisung" oder der Mandant "begehre" die Überprüfung der Entscheidung (vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 345 Rdn. 16).
  • KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    Der Beschwerdeführer mißversteht sowohl die (von ihm zitierte) zugrunde liegende Rechtsprechung des Senats (NStZ 1997, 207 und Beschluß vom 24. Juni 2004 - 5 Ws 227/04 -) als auch den Inhalt des angefochtenen Beschlusses.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98
    Auszug aus KG, 18.04.2005 - 5 Ws 179/05
    a) Die Vorschrift soll durch die verantwortliche Einschaltung eines Rechtskundigen verhindern, daß die Rechtsbeschwerdegerichte mit unzulässigem und zwecklosem Vorbringen befaßt werden (vgl. OLG Hamm DAR 1998, 322; OLG Koblenz bei Matzke NStZ 1998, 400; Calliess/ Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 118 Rdn. 7).
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde, wenn der aufnehmende Rechtspfleger oder der Rechtsanwalt, durch den die Rechtsbeschwerde erhoben wird, auf einen Schriftsatz des Beschwerdeführers Bezug nimmt und sich dessen Inhalt zu eigen macht, ist nicht einheitlich; ein erheblicher Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits damit den Anforderungen des § 118 Abs. 3 StVollzG genügt ist oder zumindest in Ausnahmefällen genügt sein kann (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2005 - 5 Ws 179/05 Vollz -, juris; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21. September 1995 - Ws 12/95 -, ZfStrVo 1997, S. 56 ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 1 Vollz (Ws) 54/88 -, NStE 1988 Nr. 1 zu § 118 StVollzG; vom 8. Juni 1979 - 1 Vollz (Ws) 39/79 -, juris, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 1985 - Vollz (Ws) 32/85 -, StV 1986, S. 543; nicht ganz deutlich KG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 5 Ws 385/92 Vollz -, BlStVkunde 1994, Nr. 3, S. 7 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 Ws 220/93 -, Rpfleger 1994, S. 104; differenzierend OLG Celle, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 1 Ws 128/97 (StrVollz) -, juris; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 4 Ws 164/01 -, Justiz 2002, S. 233; ebenso wohl OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 Vollz (Ws) 141/91 -, NStZ 1992, S. 208).
  • OLG Koblenz, 04.02.2015 - 2 Ws 550/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Bewilligung von Selbstverpflegung für

    Die schlichte Bezugnahme auf ein vom Antragsteller selbst erstelltes Schreiben ist nicht zulässig, weil der Verteidiger eigenverantwortlich gestaltend an der Abfassung der Rechtsmittelschrift mitwirken muss; dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt behauptet, er habe die vom Antragsteller gefertigte Schrift gelesen und mache sich ihren Inhalt zu eigen (vgl. Senat, 2 Ws 867/12 [Vollz] v. 14.1.2014; 2 Ws 392/12 [Vollz] v. 14.9.2012; KG, 5 Ws 179/05 Vollz. v. 18.4.2005 - Rn. 5 n. juris mwN.; OLG Stuttgart, 4 Ws 164/10 v. 13.12.2001 - Justiz 2002, 333 ).
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