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   KG, 12.04.2006 - 1 AR 355/06 - 5 Ws 183 - 184/06   

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https://dejure.org/2006,33634
KG, 12.04.2006 - 1 AR 355/06 - 5 Ws 183 - 184/06 (https://dejure.org/2006,33634)
KG, Entscheidung vom 12.04.2006 - 1 AR 355/06 - 5 Ws 183 - 184/06 (https://dejure.org/2006,33634)
KG, Entscheidung vom 12. April 2006 - 1 AR 355/06 - 5 Ws 183 - 184/06 (https://dejure.org/2006,33634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine Reststrafenaussetzung; Verlegung des Verurteilten in den geschlossenen Vollzug wegen einer im Freigang verübten einschlägigen Betrugstat; Erstellung der Legalprognose

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • KG, 13.11.2002 - 5 Ws 579/02

    Gerichtliche Überprüfung der Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug

    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Eine rechtskräftige - und überhaupt eine - Verurteilung war dafür nicht erforderlich (vgl. Senat NStZ 2003, 391, 392; mit weit. Nachw.; std. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • KG, 17.07.2001 - 5 Ws 357/01
    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Dies setzt die Annahme voraus, daß der Verurteilte eine ihm nachteilige Entscheidung über die Reststrafenaussetzung nicht beachten und alsbald einen neuen Antrag stellen werde (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. September 2004 - 5 Ws 508-509/04 - und 17. Juli 2001 - 5 Ws 357-358/01 - std. Rspr.).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Ein besonders kritischer Maßstab an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit ist auch deshalb anzulegen, weil sich der Beschwerdeführer bereits mehrfach als Bewährungsbrecher erwiesen und damit wiederholt dokumentiert hat, dass der von ihm zur Zeit der jeweiligen Aussetzungsentscheidung vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 5 Ws 198-199/03 -, 8. Januar 2002 - 5 Ws 809/01 - und 3. April 2001 - 5 Ws 150/01 -).
  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
    Allein der Wille, sich künftig an Gesetze zu halten, genügt nicht (vgl. KG, NStZ-RR 2000, 170).
  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, genügt nicht (vgl. KG, NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 12. April 2006 - 5 Ws 183-184/06 - und 1. Juni 2004 - 5 Ws 267/04 -).

    Von einer solchen Aufarbeitung kann nur gesprochen werden, wenn der Verurteilte seine Straftaten als Fehlverhalten verinnerlicht und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung, ihren Ursachen und Folgen so bewußt gemacht hat, daß eine Wiederholung dieses oder anderer Gesetzesverstöße wenig wahrscheinlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 Ws 332/06 -, 29. Mai 2006 - 5 Ws 262/06 -, 12. April 2006 - 5 Ws 183-184/06 - und 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 - std. Rspr.).

  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine

    5 Ws 183/06 5 Ws 184/06.

    Geschäftsnummer: 5 Ws 183-184/06 1 AR 355/06.

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Dazu müssen Tatsachen feststehen; sie dürfen nicht lediglich unterstellt werden (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - 5 Ws 517-518/06 -, 29. Mai 2006 - 5 Ws 262/06 -, 12. April 2006 - 5 Ws 183-184/06 - und 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 - std. Rspr.).
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