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KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine Reststrafenaussetzung; Verlegung des Verurteilten in den geschlossenen Vollzug wegen einer im Freigang verübten einschlägigen Betrugstat; Erstellung der Legalprognose
- Judicialis
StGB § 57 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 6
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06
Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung …
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
5 Ws 183/06 5 Ws 184/06.Geschäftsnummer: 5 Ws 183-184/06 1 AR 355/06.
- KG, 13.11.2002 - 5 Ws 579/02
Gerichtliche Überprüfung der Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Eine rechtskräftige - und überhaupt eine - Verurteilung war dafür nicht erforderlich (vgl. Senat NStZ 2003, 391, 392; mit weit. Nachw.; std. Rspr.). - BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92
Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
- OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der …
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155). - OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04
bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung; …
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155). - BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155). - KG, 17.07.2001 - 5 Ws 357/01
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Dies setzt die Annahme voraus, daß der Verurteilte eine ihm nachteilige Entscheidung über die Reststrafenaussetzung nicht beachten und alsbald einen neuen Antrag stellen werde (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. September 2004 - 5 Ws 508-509/04 - und 17. Juli 2001 - 5 Ws 357-358/01 - std. Rspr.). - KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Ein besonders kritischer Maßstab an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit ist auch deshalb anzulegen, weil sich der Beschwerdeführer bereits mehrfach als Bewährungsbrecher erwiesen und damit wiederholt dokumentiert hat, dass der von ihm zur Zeit der jeweiligen Aussetzungsentscheidung vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 5 Ws 198-199/03 -, 8. Januar 2002 - 5 Ws 809/01 - und 3. April 2001 - 5 Ws 150/01 -). - KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
Auszug aus KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06
Allein der Wille, sich künftig an Gesetze zu halten, genügt nicht (vgl. KG, NStZ-RR 2000, 170).