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   OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20 - 21/20, 5 Ws 20 - 21/20 - 1 OBL 28/20, 5 Ws 20/20, 5 Ws 21/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14605
OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20 - 21/20, 5 Ws 20 - 21/20 - 1 OBL 28/20, 5 Ws 20/20, 5 Ws 21/20 (https://dejure.org/2020,14605)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2020 - 5 Ws 20 - 21/20, 5 Ws 20 - 21/20 - 1 OBL 28/20, 5 Ws 20/20, 5 Ws 21/20 (https://dejure.org/2020,14605)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2020 - 5 Ws 20 - 21/20, 5 Ws 20 - 21/20 - 1 OBL 28/20, 5 Ws 20/20, 5 Ws 21/20 (https://dejure.org/2020,14605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • strafrechtsiegen.de

    Unterbrechung Hauptverhandlung wegen den Risiken einer Infektion mit dem Corona-Virus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermessensfehlerhafte Ablehnung eines Verlegungsantrags wegen COVID-19; Auswirkungen des Beschleunigungsgebots in Nichthaftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2020, 458
  • StV 2022, 373 (Ls.)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 05.06.2001 - 4 Ws 80/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20/20
    Überprüfbar ist im Rahmen einer Terminsverfügung aber nur die Frage, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt und dadurch eine selbständige Beschwer für Prozessbeteiligte bewirkt hat, dagegen nicht die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung (vgl. OLG Braunschweig aaO; KG Berlin, Beschlüsse vom 5. Juni 2001 - 4 Ws 80/01 - und 9.12.2016 - 4 Ws 191/16 - , jeweils m.w.N.).

    Insbesondere hat er den im Strafverfahren im Allgemeinen, nicht nur in Untersuchungshaftfällen, geltenden Beschleunigungsgrundsatz (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) zu beachten, der nicht nur dem Schutz des Angeklagten dient, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (vgl. dazu näher OLG Braunschweig aaO; KG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 4 Ws 80/01 -, jeweils m.w.N.).

  • KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20/20
    Überprüfbar ist im Rahmen einer Terminsverfügung aber nur die Frage, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt und dadurch eine selbständige Beschwer für Prozessbeteiligte bewirkt hat, dagegen nicht die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung (vgl. OLG Braunschweig aaO; KG Berlin, Beschlüsse vom 5. Juni 2001 - 4 Ws 80/01 - und 9.12.2016 - 4 Ws 191/16 - , jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20/20
    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; OLG Braunschweig StraFo 1996, 59 mwN).
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