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   KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06, 1 AR 538/06   

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https://dejure.org/2006,7952
KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06, 1 AR 538/06 (https://dejure.org/2006,7952)
KG, Entscheidung vom 06.07.2006 - 5 Ws 273/06, 1 AR 538/06 (https://dejure.org/2006,7952)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 5 Ws 273/06, 1 AR 538/06 (https://dejure.org/2006,7952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Einschränkung der "Erstverbüßer-Regel"; Berücksichtigungsfähigkeit noch nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten bei der Prognoseentscheidung gemäß § 57 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 472
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Für einen Erstverbüßer wie den Verurteilten spricht zwar grundsätzlich die Vermutung, daß die erste Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ihn ausreichend beeindruckt und in Zukunft von weiteren Straftaten abhält (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ-RR 1997, 27 und Beschluß vom 6. November 2002 - 5 Ws 533-534/02 -).

    Für seine Führung in Freiheit lassen sich daraus keine tragfähigen Schlüsse ziehen (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ 1997, 27 und Beschluß vom 22. April 1998 - 5 Ws 197/98 -).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311; KG, Beschluß vom 24. Februar 1999 - 5 Ws 87/99 -).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Deshalb durfte die Strafvollstreckungskammer auch auf die Anklageschrift und den Haftbefehl zum Tatgeschehen für ihre Überzeugungsbildung zurückgreifen (vgl. zur Zulässigkeit der Überzeugungsbildung des Vollstreckungsgerichts anhand des Akteninhalts OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Für letztere ist es nicht von Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Da unter diesen Umständen eine Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung nicht in Betracht kommt, scheidet die Einholung eines Prognosegutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGH NStZ 2000, 279; Senat, Beschluß vom 29. September 2004 - 5 Ws 508-509/04 -).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Oktober 2002 (vgl. EGMR StV 2003, 82) bezieht sich auf den Bewährungswiderruf nach § 56 f Abs. 1 StGB und hat für das von dem Beschwerdeführer betriebene Aussetzungsverfahren nach § 57 Abs. 1 StGB keine Bedeutung.
  • OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Für letztere ist es nicht von Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • KG, 11.02.2002 - 5 Ws 55/02
    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Davon kann nur gesprochen werden, wenn der Verurteilte sein Fehlverhalten angemessen beurteilen und sich die Taten hinsichtlich ihrer Ursachen, ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht hat, daß eine Wiederholung dieses oder eines anderen Gesetzesverstoßes wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 Ws 533-534/02 - und vom 11. Februar 2002 - 5 Ws 55/02 -).
  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
    Allein der Wille, sich künftig an Gesetze zu halten, genügt nicht(vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Der Angeklagte wäre kein Erstverbüßer und angesichts seiner einschlägigen Vorstrafen sowie der Tatsache, dass er die Taten in der Zeit einer Haftverschonung nach einschlägiger Verurteilung begangen hat, und schließlich unter Berücksichtigung der hohe Anforderungen, die in Fällen des Betäubungsmittelhandels in vorliegender Größenordnung für eine Reststrafaussetzung gelten (vgl. etwa KG NStZ 2007, 472 mwN), erscheint derzeit eine Reststrafaussetzung gemäß § 57 StGB wenig wahrscheinlich, ist jedenfalls nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 7, 140, 161 f.; StV 2008, 421, 422) konkret zu erwarten.
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Angesichts der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter mit sich bringen, wiegt die Verantwortung, die die Vollstreckungsgerichte mit einer vorzeitigen Haftentlassung des Täters auf sich nehmen, besonders schwer (vgl. KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, NStZ 2007, 472).
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    So erfährt die für den Erstverbüßer sprechende Vermutung Einschränkungen bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - juris Rn. 6; Beschlüsse vom 7. Oktober 2016 - 5 HEs 15-16/16 - und vom 31. Mai 2016 - 5 HEs 6-7/16 - juris) oder bei Betäubungsmitteldelikten - wegen der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter bedeuten (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 4; und vom 9. März 2017 - 5 HEs 3-5/17 -).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen

    Zwar überzeugt es wegen der nach § 57 Abs. 1 StGB gebotenen Einzelfallabwägung nicht, das Erstverbüßerprivileg bei bestimmten Straftaten wie dem Handel mit Betäubungsmitteln für generell unanwendbar zu halten (so aber KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 AR 538/06 und 5 Ws 273/06, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126, Rn. 94; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 26, juris - jeweils für den Fall der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) - zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 157/17 -, Rn. 14 juris; KG, Beschluss vom 06. Juli 2006 - 1 AR 538/06 - 5 Ws 273/06 -, Rn. 10 juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 Ws 174/15 -, Rn. 21 juris).
  • OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine

    Im Verfahren nach § 57 StGB kann etwa der Umstand, dass gegen den Verurteilten ein weiteres Strafverfahren anhängig ist, ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung verwertet werden, denn Zweifel am Vorliegen einer positiven Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (OLG Hamm NStZ 2004, 685, KG Berlin NStZ 2007, 472 - juris; Fischer, § 57 Rdnr. 17 a).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Daraus folgt eine besondere Gefährlichkeit, die wegen der Charaktermängel, welche sie offenbart, zu einer strengeren Prüfung zwingt (vgl. KG, Beschlüsse vom 3. Januar 2013 - 2 Ws 520/12 - und 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 - juris Rn. 4).
  • KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20

    Reststrafenaussetzung bei Straftaten nach §§ 129a, 129b StGB

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil zu Lasten des Verurteilten, so dass bei - nach Erfüllung des Gebots ausreichender richterlicher Sachaufklärung - verbleibenden Unsicherheiten über die Frage, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von künftiger Straffreiheit des Verurteilten auszugehen ist, eine bedingte Haftentlassung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 16. August 2018 - 5 Ws 150/18 -).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

    Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473).
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

  • OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13

    Strafrestaussetzung: Prognoseentscheidung bei wegen Betäubungsmittelhandels

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

  • OLG Hamburg, 09.10.2012 - 2 Ws 128/12

    Haftbefehl gegen einen in den Niederlanden wohnhaften Angeklagten wegen

  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2017 - 2 KLs 6/16

    Strafrestaussetzung - Umstände für eine Halbstrafenaussetzung

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