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   OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08   

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https://dejure.org/2009,11471
OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08 (https://dejure.org/2009,11471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2009 - 5 Ws 300/08 (https://dejure.org/2009,11471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 (https://dejure.org/2009,11471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht eines Beschuldigten bzgl. der Verteidigung bei erfolgloser Haftbeschwerde gegen den gegen ihn erlassenen Haftbefehl bei späterem Freispruch unter Aufhebung des Haftbefehls

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 4113; ; RVG § 52; ; StPO § 467; ; StPO § 473; ; StrEG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenverteilung bezüglich einer erfolglosen Haftbeschwerde bei späterem Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • OLG Hamburg, 29.10.1990 - 2 Ws 385/90
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Da bei solchen unselbstständigen Zwischenverfahren, zu denen auch Haftentscheidungen gehören, noch nicht abzusehen ist, wie das Strafverfahren endgültig ausgehen wird, wird teilweise die Ansicht vertreten, Entscheidungen in derartigen Zwischenverfahren - auch Beschwerdeentscheidungen - seien mit keinem Kostenausspruch zu versehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; OLG Hamburg, NStZ 1991, 100).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1987 - 2 Ws 361/87
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Da bei solchen unselbstständigen Zwischenverfahren, zu denen auch Haftentscheidungen gehören, noch nicht abzusehen ist, wie das Strafverfahren endgültig ausgehen wird, wird teilweise die Ansicht vertreten, Entscheidungen in derartigen Zwischenverfahren - auch Beschwerdeentscheidungen - seien mit keinem Kostenausspruch zu versehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; OLG Hamburg, NStZ 1991, 100).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 1 Ws 305/01

    Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 2 Ws 294/18 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2018 - 4 Ws 147/18 -, Rn. 12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, Rn. 6, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464b Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18

    Kostenentscheidung bei Freispruch durch das nach Berufung und Zurückverweisung

    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris Rn. 6; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464b Rn. 2 mwN; vgl. auch Fromm, Die Kostenfestsetzung bei Freispruch, NJW 2014, 1708 ff.).

    Diese kostenrechtliche Folgerung betrifft nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern beispielsweise auch erfolglose Beschwerden im Zwischenverfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris).

    (2) Ein Vorrang der Kostengrundentscheidung vom 17. Januar 2017 ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass die in einem sogenannten unselbständigen Zwischenverfahren zu Lasten des ehemaligen Angeklagten getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung die im freisprechenden Urteil vorgesehene Auslagenverpflichtung der Staatskasse ebenfalls nicht einschränkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 5 Ws 300/08 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1979 - 3 Ws 333/78 -, JurBüro 1980, 97; aA Huber, NStZ 1985, 18 ff.).

  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Die Wahl der Methode steht dabei in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Senat StraFo 2009, 261; OLG Koblenz StraFo 99, 105).
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