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   OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/2000, 5 Ws 31/00   

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https://dejure.org/2000,13085
OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/2000, 5 Ws 31/00 (https://dejure.org/2000,13085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2000 - 5 Ws 31/2000, 5 Ws 31/00 (https://dejure.org/2000,13085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2000 - 5 Ws 31/2000, 5 Ws 31/00 (https://dejure.org/2000,13085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller Interessenskonflikt

  • Judicialis

    StPO § 142; ; BO/RA § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Gegen die Verbindlichkeit dieser berufsständischen Satzungsbestimmung bestehen nicht nur schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1999, 199, 201; Lüderssen, Strafverteidiger 1998, 357; Kleine-Cosack, NJW 1999, 1257, 1259), die in einer Zeit zunehmender Spezialisierung im Anwaltsberuf und damit in verstärktem Maße einhergehender Bildung überörtlicher und internationaler Sozietäten, vor allem aber auch im Hinblick auf sich häufende Sozietätswechsel zusätzlich an Gewicht gewinnen.
  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Gegen die Verbindlichkeit dieser berufsständischen Satzungsbestimmung bestehen nicht nur schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Strafverteidiger 1999, 199, 201; Lüderssen, Strafverteidiger 1998, 357; Kleine-Cosack, NJW 1999, 1257, 1259), die in einer Zeit zunehmender Spezialisierung im Anwaltsberuf und damit in verstärktem Maße einhergehender Bildung überörtlicher und internationaler Sozietäten, vor allem aber auch im Hinblick auf sich häufende Sozietätswechsel zusätzlich an Gewicht gewinnen.
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94

    Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Auch der BGH vertritt offensichtlich die Auffassung, die Verteidigung Mitbeschuldigter durch verschiedene derselben Sozietät angehörende Rechtsanwälte sei prinzipiell möglich, sofern jeweils eine Mandatsbeschränkung auf den betreffenden Rechtsanwalt erfolgt sei (BGH NStZ 1994, 490).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Bei derselben Sozietät angehörenden Wahlverteidigern hat das Bundesverfassungsgericht die Zurückweisung eines dieser Verteidiger mit der Begründung, sein Sozietätskollege verteidige einen derselben Tat Mitbeschuldigten, als verfassungswidrig angesehen (BVerfGE 43, 79, 89 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Der Begründung der Nichtabhilfeentscheidung der nunmehr mit der Sache befaßten Vorsitzenden ist zu entnehmen, daß sie, gestützt auf zwei kürzlich ergangene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschl. v. 31. März 2000, 1 Ws 41/2000 und Beschl. v. 28. Juni 2000, 1 Ws 125/2000), die Auffassung vertritt, die nach § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO zu treffende Auswahlentscheidung sei rechtsfehlerhaft, wenn ein Pflichtverteidiger bestellt werde, dessen Sozietätskollege bereits einen derselben Tat Mitbeschuldigten verteidige; ansonsten sei die Möglichkeit eines Interessenkonflikts nicht auszuschließen.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
    Diese - vereinzelt auch als Bevormundung des Beschuldigten (so z.B. Weigend, NStZ 1992, 47, 48) bezeichnete - prozessuale Fürsorgepflicht, durch die einerseits den Belangen des Beschuldigten ohne Rücksicht auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, andererseits dem Interesse des Rechtsstaats an einem prozeßordnungsgemäßen Verfahren Rechnung getragen werden soll, ändert indes nichts an der vom Bundesgerichtshof mehrfach betonten prinzipiellen Gleichstellung von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger im Verfahren (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 46, 47; weitere Nachweise bei OLG Frankfurt, NStZ 1999, 199, 201).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Liegen aber konkrete Hinweise auf einen Interessenkonflikt vor, hat eine Verteidigerbestellung von Sozien oder Mitgliedern einer Bürogemeinschaft für die Beschuldigten aus Gründen der Fairness des Verfahrens zu unterbleiben; eine bereits erfolgte Bestellung ist in diesem Fall aufzuheben (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ws 31/00, StV 2000, 656, 658).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Grundsätzlich ist eine Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei für Mitbeschuldigte nicht generell unzulässig (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 34 ff., BVerfGE 43, 79; bestätigt in Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 70/75, juris Rn. 34, BVerfGE 45, 272; BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 34, NStZ 2014, 660; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.1998 - 2 Ws 243/98, juris Rn. 5, NStZ 1999, 212; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.09.2000 - 5 Ws 31/00, juris Rn. 14, StV 2000, 656).
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - I Ws 64/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Interessenkonflikt bei

    Voraussetzung ist vielmehr das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass sich ein möglicher Interessenkonflikt real manifestiert hat (ebenso OLG Frankfurt NJW 1999, 1414 ff. und NStZ-RR 1999, 333f.; OLG Stuttgart 5. Strafsenat StV 2000, 656ff. - entgegen OLG Stuttgart 1. Strafsenat OLGSt StPO § 142 Nr. 5, der jedoch an dieser Auffassung nicht mehr festhält, vgl. StV 2000, 658 - a.A. LG Frankfurt StV 1998, 358).

    Dementsprechend kann und muss auch vorausgesetzt werden, dass er dem Gericht anzeigt, wenn er aufgrund einer Interessenkollision seinen Mandanten nicht mit vollem Einsatz verteidigen und damit seiner Standespflicht und seiner Pflicht als Organ der Rechtspflege nicht mehr nachkommen kann (in diesem Sinn ebenfalls OLG Stuttgart StV 2000, 656, 658).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
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