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   OLG Hamm, 03.11.2016 - 5 Ws 318/16   

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https://dejure.org/2016,45614
OLG Hamm, 03.11.2016 - 5 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,45614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2016 - 5 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,45614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2016 - 5 Ws 318/16 (https://dejure.org/2016,45614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entschädigung: Das Problem mit der überschießenden U-Haft

Verfahrensgang

  • LG Essen - 27 KLs 34/15
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 5 Ws 318/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 702/07

    Entschädigung; Teilfreispruch; Untersuchungshaft; Verfahrensidentität

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2016 - 5 Ws 318/16
    So genügt insbesondere die gemeinsame Aburteilung, auch bei Freispruch oder Einstellung hinsichtlich der Tat, die zur Untersuchungshaft führte (vgl. Fischer, a.a.O., § 51 Rdnr. 6 m. w. N.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2008 in 3 Ws 702/07, StV 2008, 365).
  • KG, 28.03.2000 - 4 Ws 62/00
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2016 - 5 Ws 318/16
    Es nicht erforderlich, dass die Strafe allein wegen der Tat oder zumindest auch wegen der Tat verhängt worden ist, derentwegen sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. März 2000 in 4 Ws 62/00).
  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Entschädigungsausschluss nach StrEG wegen eigenem schuldhaften, tatauslösenden

    Das Verhalten des Beschuldigten ist nicht oder nicht mehr ursächlich, wenn die Maßnahme auch unabhängig von seinem Verhalten angeordnet oder aufrecht erhalten worden wäre oder wenn sie allein oder im Wesentlichen auf anderen Beweisen beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2016 - 5 Ws 318/16 -, juris Rdnr. 14; OLG Düsseldorf, a. a. O., juris Rdnr. 9; KG, Beschluss vom 11. Januar 2012, a. a. O., juris Rdnr. 4; Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 37;jeweils m. w. Nachw.).

    Insofern ist nicht von Bedeutung, dass er - nach den Feststellungen des Landgerichts in seinem Urteil vom 11. Juni 2018 - Asylbewerber (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2016, a. a. O., juris Rdnr. 14) ist.

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