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   KG, 29.01.1999 - 5 Ws 35/99, 1 AR 38/99   

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KG, 29.01.1999 - 5 Ws 35/99, 1 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,51449)
KG, Entscheidung vom 29.01.1999 - 5 Ws 35/99, 1 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,51449)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35/99, 1 AR 38/99 (https://dejure.org/1999,51449)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 1 Ws 63/17

    Berufungseinlegung durch den Angeklagten: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Dabei ist die Wirksamkeit einer Ladung zur Berufungshauptverhandlung nicht nur vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 StPO, sondern auch im Wiedereinsetzungsverfahren nach § 329 Abs. 3 StPO von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Hamburg, StV 2001, 339 ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1997, 3183; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O.; a.A. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999, 5 Ws 35-36/99, wonach das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung nur mit der Revision gerügt werden könne).
  • KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04

    Nichtbekanntwerden von vom Angeklagten vorgetragenen Entschuldigungsgründen zur

    Der Angeklagte hat Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, die, wenn auch nicht seine Verhandlungsfähigkeit aufgrund schwerer körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung (vgl. KG, Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -m.weit.Nachw. auch zum Rechtsbegriff der Verhandlungsunfähigkeit) begründen, so doch die Unzumutbarkeit belegen, zur Verhandlung zu erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).

    Für die - von dem Landgericht nicht angestellte - wertende Betrachtung, die die Entscheidung über die Zumutbarkeit verlangt, ist hingegen der Verfahrensverlauf wesentlich (vgl. KG aaO und Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -).

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

    Dabei ist die Wirksamkeit einer Ladung zur Berufungshauptverhandlung nicht nur vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 StPO, sondern auch im Wiedereinsetzungsverfahren nach § 329 Abs. 3 StPO von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Hamburg, StV 2001, 339ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1997, 3183; Meyer-Goßner a.a.O.; a.A. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 - wonach das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung nur mit der Revision gerügt werden könne).
  • KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags im Berufungsverfahren; Säumnis in der

    Es obliegt vielmehr allein dem Angeklagten, die zur Entscheidung erforderlichen Tatsachen mitzuteilen und durch geeignete Mittel der Glaubhaftmachung zu belegen (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 4 Ws 50/12 - m.w.N. und 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 - juris).
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