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   OLG Hamm, 10.01.2013 - III-5 Ws 358/12, III-5 Ws 359/12, 5 Ws 358/12, 5 Ws 359/12   

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https://dejure.org/2013,2479
OLG Hamm, 10.01.2013 - III-5 Ws 358/12, III-5 Ws 359/12, 5 Ws 358/12, 5 Ws 359/12 (https://dejure.org/2013,2479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2013 - III-5 Ws 358/12, III-5 Ws 359/12, 5 Ws 358/12, 5 Ws 359/12 (https://dejure.org/2013,2479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - III-5 Ws 358/12, III-5 Ws 359/12, 5 Ws 358/12, 5 Ws 359/12 (https://dejure.org/2013,2479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich einer Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB im Hinblick auf erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden; Erfordernis der Beachtung des Übermaßverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1; StGB § 68b Abs. 3
    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - III StVK 994/12
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - III-5 Ws 358/12, III-5 Ws 359/12, 5 Ws 358/12, 5 Ws 359/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, eine solche Weisung sei erst dann zulässig und - wenn überhaupt - sinnvoll, sofern eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen worden sei; anderenfalls verstoße die Abstinenzweisung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. OLG Dresden, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle, NStZ-RR 2010, 91, 92; zustimmend etwa Fischer, a.a.O., § 68 b Rdnr. 12 a).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Nach Ansicht des Senats kommt die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB vorgesehene Weisungsmöglichkeit zuvorderst für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden in Betracht (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/10 -).
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Diesem Standpunkt wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Demgegenüber bestehen keine Bedenken gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 -).
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Diesem Standpunkt wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190 u. 191/12 - m.w.N.; OLG Karlsruhe, StV 2010, 643; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, eine solche Weisung sei erst dann zulässig und - wenn überhaupt - sinnvoll, sofern eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen worden sei; anderenfalls verstoße die Abstinenzweisung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. OLG Dresden, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle, NStZ-RR 2010, 91, 92; zustimmend etwa Fischer, a.a.O., § 68 b Rdnr. 12 a).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (cc) Der Senat hat in einer Entscheidung vom 27. Mai 2013 - III-3 Ws 109/13 unter Bezugnahme auf den Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. Januar 2013 (III-5 Ws 358/12, juris) entschieden, dass die Frage, ob an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen gestellt werden (§ 68b Abs. 3 StGB), schon vom Ansatz her nicht generalisierend, sondern immer nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden könne.
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die sog. Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommt, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls (noch) nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Weisung nicht von vornherein unzulässig (u.a. Anschluss an OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 und OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7).

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet oder gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember2016 in III-5 Ws 303 und 304/16, vom 10. Januar 2013 in III-5 Ws 358 und 359/12, NStZ-RR 2013, 158; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: "Abstinenzweisung" gegenüber einem

    Als Weisungsadressaten kommen daher vor allem im Straf- oder Maßregelvollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder drogensüchtige Straftäter in Frage, denen die Weisung dazu dienen soll, in der Zeit nach ihrer Entlassung die erforderliche Abstinenz gegen Rückfälle abzusichern (vgl. Schneider, NStZ 2007, 441, 443; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12; OLG Hamm, Beschl. vom 10.01.2013 - 5 Ws 358/12 und 5 Ws 359/12, Rn. 39 nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

    Als Weisungsadressaten kommen daher vor allem im Straf- oder Maßregelvollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder drogensüchtige Straftäter in Frage, denen die Weisung dazu dienen soll, sich in der Zeit nach ihrer Entlassung die erforderliche Abstinenz gegen Rückfälle abzusichern (vgl. Schneider NStZ 2007, 441, 443; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rdnr. 12; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 5 Ws 358/12 und 5 Ws 359/12 -, juris).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 10.01.2013 - III-5 Ws 358/12 bei juris = NStZ-RR 2013, 158) steht auf dem Standpunkt, dass für den Fall, dass aufgrund fortbestehender körperlicher Suchtmittelabhängigkeit strafbewehrte Weisungsverstöße nach § 145a StGB als überwiegend wahrscheinlich angesehen werden, von Abstinenzweisungen abgesehen werden sollte.
  • LG Bamberg, 04.08.2015 - StVK 229/14

    Strafvollstreckungsverfahren, Führungsaufsicht, Nichtentfallen,

    Eine anzunehmende psychische Abhängigkeit steht der Zumutbarkeit des Konsumverbotes nach neuer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222, 223; enger aber OLG Hamm 10.1.2013, III-5 Ws 358/12, juris, Rn. 39 ff.), der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, nicht generell entgegen.
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