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   KG, 26.07.2006 - 1 AR 752/06 - 5 Ws 392/06   

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https://dejure.org/2006,30891
KG, 26.07.2006 - 1 AR 752/06 - 5 Ws 392/06 (https://dejure.org/2006,30891)
KG, Entscheidung vom 26.07.2006 - 1 AR 752/06 - 5 Ws 392/06 (https://dejure.org/2006,30891)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 1 AR 752/06 - 5 Ws 392/06 (https://dejure.org/2006,30891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus KG, 26.07.2006 - 5 Ws 392/06
    Für die Entscheidung über Beendigung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es auf die Wünsche des Verurteilten, in einer anderen Einrichtung therapiert zu werden, nicht an (vgl. KG NStZ-RR 02, 138, 139).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus KG, 26.07.2006 - 5 Ws 392/06
    Dabei darf auch der Umstand nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben, daß zwischen durch richterliche Entscheidung untergebrachten Patienten und ihren Therapeuten gelegentlich Spannungen auftreten, die geeignet sein können, sich auf den Inhalt der Stellungnahme und die ärztliche Prognose auszuwirken (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157; Senat, a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus KG, 26.07.2006 - 5 Ws 392/06
    Die Vorschrift ordnet die Beendigung zwingend an (vgl. BVerfGE 91, 1, 34; Senat, Beschluß vom 9. Mai 2003 - 5 Ws 171/03 - m.w.Nachw.), sobald sich der Zweck der Unterbringung - auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage - als nicht mehr erreichbar herausstellt.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus KG, 26.07.2006 - 5 Ws 392/06
    Ferner ist dort die Organisationsform der Trennung nach dem Geschlecht durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs (vgl. dazu BVerfGE 47, 46, 73; Jarass/Pieroth GG, 8. Aufl., Art. 2 Rdn. 36; Kunig in von Münch/Kunig GG, 5. Aufl., Art. 2 Rdn. 33) gerechtfertigt, mit dem eine aufgezwungene Nähe durch die gemeinsame Unterbringung mit dem jeweils anderen Geschlecht nicht verträglich wäre.
  • KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Der Gesetzgeber des PsychKG a.F hat erkennbar davon abgesehen, den allgemein für den Vollzug in einer Justizvollzugsanstalt geltenden Grundsatz der Trennung von männlichen und weiblichen Insassen auf den Maßregelvollzug zu übertragen (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 5 Ws 392/06 - juris Rn. 10).

    Basierend auf dieser Erkenntnis ist das Fehlen einer strikten geschlechtsspezifischen Trennung in der Unterbringung im Maßregelvollzug dem Grunde nach nicht zu beanstanden (zum PsychKG a.F. vgl. KG, Beschluss vom 26. Juli 2006, a.a.O. [zum insoweit vergleichbaren Fall einer einzigen Frau unter männlichen Patienten).

  • KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11

    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten

    Zwar dürfen allgemeine Vollzugsgrundsätze, die sich aus dem Strafvollzugsrecht herleiten lassen (vgl. Senat NStZ 2003, 50), nicht ohne weiteres auf den Maßregelvollzug übertragen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 5 Ws 619/04 Vollz - und vom 26. Juli 2006 - 5 Ws 392/06 - Pollähne in AV-StVollzG 5. Aufl., vor § 136 Rdn. 7; § 136 Rdnrn. 4-7; § 138 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich (BVerfGE 91, 1, 35), dass der Maßregelzweck aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 26.07.2006 - 1 AR 552/06 - 5 Ws 392/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht.
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