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   KG, 24.06.1997 - 5 Ws 395/97, 1 AR 799/97   

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https://dejure.org/1997,45163
KG, 24.06.1997 - 5 Ws 395/97, 1 AR 799/97 (https://dejure.org/1997,45163)
KG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 5 Ws 395/97, 1 AR 799/97 (https://dejure.org/1997,45163)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97, 1 AR 799/97 (https://dejure.org/1997,45163)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine

    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Die im Anhörungstermin vom 14. Februar 2005 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung - die erforderlich war (vgl. EGMR StV 1993, 88; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 96; OLG Braunschweig StV 2001, 21; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 140 Rdn. 33 a) - galt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Unterbringungsverfahren, für das inzwischen rechtskräftig abgeschlossene jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB (vgl. Senat aaO; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343 und 344/95 -), das heißt für den damals zu beurteilenden Vollstreckungsabschnitt bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105).
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Danach wird der Verteidiger jeweils nicht für das ganze Strafvollstreckungs- oder Maßregelvollzugsverfahren bestellt, sondern nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105; KG, Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 - 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343 und 344/95); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 140 Rdn. 33; Müller in KMR, StPO § 140 Rdn. 6).
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