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   OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/2001, 5 Ws 4/01   

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https://dejure.org/2001,6995
OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/2001, 5 Ws 4/01 (https://dejure.org/2001,6995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2001 - 5 Ws 4/2001, 5 Ws 4/01 (https://dejure.org/2001,6995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 5 Ws 4/2001, 5 Ws 4/01 (https://dejure.org/2001,6995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylverfahren; Rechtskräftige Verurteilung; Aufenthaltsbeschränkung; Strafklageverbrauch; Verstoß gegen das WaffenG

  • Judicialis

    StPO § 264; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264; StGB § 52 § 53
    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine asylrechtliche Aufenthaltsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Dient die sachlichrechtliche Regelung als Voraussetzung für ein funktionierendes Strafrahmensystem, so ist der verfahrensrechtliche Tatbegriff das Instrument, durch den der Anklagevorwurf umrissen und damit der Lebensvorgang bestimmt wird, mit dem sich das Gericht zu befassen und über den es im Urteil zu befinden hat (BGHSt 43, 252, 256).

    Schließlich führt auch der Gedanke des Vertrauensschutzes, der als Überprüfungsmaßstab für die im Einzelfall vorgenommene Wertung in Betracht kommt (BGH in NStZ 1988, 77, 78 und BGHSt 43, 252, 255), hierzu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Entscheidend hinzukommen muss eine innere Verknüpfung der Handlungen, und zwar in ihrer strafrechtlichen Bedeutung (BGH in NJW 1981, 997 und In NStZ 1988, 77, 78 gleich BGHSt 35, 14; Hanseatisches OLG Hamburg in NStZ 1999, 247).

    Schließlich führt auch der Gedanke des Vertrauensschutzes, der als Überprüfungsmaßstab für die im Einzelfall vorgenommene Wertung in Betracht kommt (BGH in NStZ 1988, 77, 78 und BGHSt 43, 252, 255), hierzu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Nach diesem verfahrensrechtlichen Tatbegriff bilden mehrere selbständige Handlungen nur dann eine einheitliche Tat im Sinne von § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern sie unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGH in NJW 1981, 997; KK-Engelhardt, 4. Aufl., Rdnr. 5 zu § 264 StPO m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Entscheidend hinzukommen muss eine innere Verknüpfung der Handlungen, und zwar in ihrer strafrechtlichen Bedeutung (BGH in NJW 1981, 997 und In NStZ 1988, 77, 78 gleich BGHSt 35, 14; Hanseatisches OLG Hamburg in NStZ 1999, 247).

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Allein dieser stets gegebene Zusammenhang begründet nicht die hier geforderte innere Verknüpfung (anders OLG Stuttgart -- 1. Strafsenat -- in NStZ-RR 1996, 173, dagegen Hanseatisches OLG Hamburg in NStZ 1999, 247).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Eine solche Feststellung, aber auch die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehaltes der Unfallflucht erfordere regelmäßig die Untersuchung der zum Unfall führenden Umstände, weshalb eine Aufteilung der Herbeiführung des Unfalls und der anschließenden Unfallflucht auf verschiedene Verfahren der natürlichen Betrachtung widersprechen würde (BGH in NJW 1970, 1427, 1428 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Dies allein rechtfertigt die Annahme sachlichrechtlicher Tateinheit nicht (vgl. die Entscheidung des BGH vom 13. März 1975 -- 4 StR 50/75 --, dort hat der Bundesgerichtshof zwischen den gleichzeitig begangenen Dauerstraftaten der Trunkenheit im Verkehr und des Führens einer Schusswaffe Tatmehrheit angenommen, weil die den jeweiligen Tatbestand ausfüllenden Handlungen, nämlich das "In-Bewegung-Setzen, Lenken, Bremsen" usw. des Kraftfahrzeuges einerseits und das "An-sich-Nehmen, In-die-Tasche stecken und Bei-sich-Behalten" der Schusswaffe andererseits -- abgesehen von der Gleichzeitigkeit -- miteinander "überhaupt nichts gemein" hätten).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Sachlichrechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch verfahrensrechtlich selbständig (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Rdnr. 6 zu § 264; BGHSt 36, 151, 154).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
    Da der verfahrensrechtliche Tatbegriff mit demjenigen des Art. 103 Abs. 3 GG identisch ist (BVerfG in NJW 1981, 1433, 1434) ist er allein für die Frage des Strafklageverbrauchs maßgebend.
  • LG Aachen, 27.07.2023 - 60 Qs 16/23

    Ausspähen von Daten; Passwortsicherung; Dekompilierung

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2001 - 5 Ws 4/01 - juris -).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Im Ergebnis ebenso hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einen Strafklageverbrauch durch eine Verurteilung eines Angeklagten wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG im Hinblick auf eine Straftat nach § 53 Abs. 1 Nr. 3a WaffG verneint (OLG Stuttgart vom 7.6.2001 - 5 Ws 4/01, Justiz 2001, 497-499).
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