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KG, 10.02.1999 - 5 Ws 4/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 28.04.2017 - 1 Vollz (Ws) 127/17
Nicht jede Ausbildung eines Strafgefangenen muss finanziell unterstützt werden
Insofern soll die Ausbildungsbeihilfe sicherstellen, dass ein Gefangener, der an einer Maßnahme der beruflichen oder schulischen Fortbildung teilnimmt, nicht schlechter gestellt ist als der Gefangene, der eine ihm zugewiesene Arbeit verrichtet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.02.1999 - 5 Ws 4/99 -, Rn. 7, juris).