Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42 - 48/13, 5 Ws 42/13, 5 Ws 43/13, 5 Ws 44/13, 5 Ws 45/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38690
OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42 - 48/13, 5 Ws 42/13, 5 Ws 43/13, 5 Ws 44/13, 5 Ws 45/13 (https://dejure.org/2013,38690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2013 - 5 Ws 42 - 48/13, 5 Ws 42/13, 5 Ws 43/13, 5 Ws 44/13, 5 Ws 45/13 (https://dejure.org/2013,38690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 5 Ws 42 - 48/13, 5 Ws 42/13, 5 Ws 43/13, 5 Ws 44/13, 5 Ws 45/13 (https://dejure.org/2013,38690)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörungspflicht des Angeschuldigten vor der Beiordnung eines gerichtlich ausgewählten Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    Der neu beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann auf Antrag zu entpflichten und ein von dem jeweiligen Angeschuldigten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen (zweiten) Pflichtverteidiger nicht bestehen (OLG Jena StraFo 2012, 193; OLG Koblenz StV 2011, 349; BGH StV 2001, 3).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    So ist auch eine fernmündliche Anhörung der Angeschuldigten in derartigen Eilfällen grundsätzlich möglich (OLG Düsseldorf StV 2004, 62; BayObLG StV 1988, 97).
  • BayObLG, 01.12.1987 - RReg. 4 St 253/87

    Anhörung; Angeklagter; Person; Pflichtverteidiger; JVA; Fernmündlich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    So ist auch eine fernmündliche Anhörung der Angeschuldigten in derartigen Eilfällen grundsätzlich möglich (OLG Düsseldorf StV 2004, 62; BayObLG StV 1988, 97).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    Diese Soll-Vorschrift kommt als Ausfluss des Anspruchs auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695 [3697]; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg StPO, 26. Auflage, § 142 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    Der neu beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann auf Antrag zu entpflichten und ein von dem jeweiligen Angeschuldigten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen (zweiten) Pflichtverteidiger nicht bestehen (OLG Jena StraFo 2012, 193; OLG Koblenz StV 2011, 349; BGH StV 2001, 3).
  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn einem Angeschuldigten - wie im vorliegenden Fall - vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO gegeben wurde, selbst einen Verteidiger vorzuschlagen (OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • KG, 29.03.1999 - 5 Ws 171/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13
    Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn einem Angeschuldigten - wie im vorliegenden Fall - vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO gegeben wurde, selbst einen Verteidiger vorzuschlagen (OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Sie unterliegt aber der Beschwerde, wenn der Beschuldigte geltend macht, die vom Gericht getroffene Auswahl des Verteidigers verletze sein durch § 142 Abs. 1 StPO geschütztes Interesse auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Verteidigers (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 5 Ws 42/13, juris Rn. 6).
  • OLG Rostock, 29.09.2015 - 20 Ws 260/15

    Pflichtverteidigerbestellung bei Vollstreckung der Sicherungsverwahrung: Vorrang

    Nach § 142 Abs. 1 S. 1, 2 StPO bestellt der Vorsitzende dabei jedoch den Verteidiger, den der Betroffene auswählt, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2013, 5 Ws 42 - 48/13, StV 2014, 11; vgl. zur alten Rechtslage näher Senatsbeschluss vom 29.01.2008, I Ws 1/08).
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