Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung, Anforderungen an die ärztliche Attestierung einer Verhandlungsunfähigkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44, 45, 46, 329
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungshauptverhandlung wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit - rechtsportal.de
StPO § 44, 45, 46, 329
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung; Anforderungen an die ärztliche Attestierung einer Verhandlungsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs
Verfahrensgang
- LG Essen - 24 Ns 54/18
- OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 80/08
Berufungsverwerfung; Wiedereinsetzung; Entschuldigung; Glaubhaftmachung; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18
Vielmehr ist Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik darzustellen (vgl. OLG Hamm VRS 114, 376;… OLG Braunschweig, a.a.O.). - OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
Begründungspflichten des Betroffenen bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18
Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (vgl. OLG Braunschweig Beschluss vom 08. Januar 2015, 1 Ws 380/13 - zitiert nach juris). - BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18
Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 StPO binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; innerhalb dieser Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a.a.O., § 45 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015, 1 StR 573/14 - zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 06.01.2022 - 5 RVs 131/21
Pflicht zur Angabe der Krankheitssymptomatik im Attest als Entschuldigungsgrund; …
Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).Diesem Erfordernis genügt ein Antragsteller nur, wenn er die Umstände vorträgt, die dazu geführt haben, dass ihm eine Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten war (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).
Beruft sich ein Angeklagter - wie vorliegend - auf eine Erkrankung, genügt hierbei der Hinweis nicht, er sei infolge der akuten Erkrankung verhandlungsunfähig gewesen (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris;… Maul, in: Karlsruher Kommentar, 8. Auflage 2019, § 45 StPO Rn. 7).
Es ist auch nicht ausreichend, wenn der Angeklagte ein Attest beibringt, in dem ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14;… Maul, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 45 StPO Rn. 7).
Vielmehr ist die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik detailliert darzustellen (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm VRS 114, 376: OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).
- OLG Hamm, 22.02.2022 - 5 Ws 28/22
Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ansteckender Krankheit; …
Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (…Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -, Rn. 1, juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).Diesem Erfordernis genügt ein Antragsteller nur, wenn er die Umstände vorträgt, die dazu geführt haben, dass ihm eine Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten war (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -, juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).
Beruft sich ein Angeklagter auf eine Erkrankung, genügt der Hinweis nicht, er sei infolge der akuten Erkrankung verhandlungsunfähig gewesen (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -,juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris;… Maul, in: Karlsruher Kommentar, 8. Auflage 2019, § 45 StPO Rn. 7).
Es ist auch nicht ausreichend, wenn der Angeklagte ein Attest beibringt, in dem ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -, juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14: Maul, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 45 StPO Rn. 7).
Vielmehr ist die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik darzustellen (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -,juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm VRS 114, 376: OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).