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   OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08   

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OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,21411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2008 - 5 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,21411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 5 Ws 46/08 (https://dejure.org/2008,21411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer in einem Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) erlittenen Untersuchungshaft; Anwendbarkeit des Maßstabs von 1:1 bei der Anrechnung in besonderen Ausnahmefällen

  • Judicialis

    StGB § 51

  • rewis.io

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 22/06

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für im Ausland erlittene Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
    Insbesondere in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, zu denen auch Spanien gehört, kommt ein anderer Maßstab als 1 : 1 bei der Anrechnung nur in besonderen Ausnahmefällen, von denen ein solcher hier aber nicht vorliegen dürfte, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2003 in 5 StR 162/03 = NStZ-RR 2003, 364 (Ls), zuletzt bestätigt durch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 in 2 StR 22/06).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
    Der Maßstab 1 : 1 entspricht der vom Bundesgerichtshof grundsätzlich für Spanien als einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für zutreffend erachteten Anrechnung (vgl. BGH Beschluss vom 04. Juni 2003 - 5 StR 124/03).
  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02

    Auslieferungshaft, Anrechnungsmaßstab, Madrid, Valdemoro

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der Wertung des Oberlandesgerichts Hamm im Beschluss vom 16. Dezember 2002 (AZ. 3 Ws 431/02 = NStZ-RR 2003, 152 (LS)) abzuweichen.
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
    Insbesondere in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, zu denen auch Spanien gehört, kommt ein anderer Maßstab als 1 : 1 bei der Anrechnung nur in besonderen Ausnahmefällen, von denen ein solcher hier aber nicht vorliegen dürfte, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2003 in 5 StR 162/03 = NStZ-RR 2003, 364 (Ls), zuletzt bestätigt durch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 in 2 StR 22/06).
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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