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   KG, 01.08.1997 - 5 Ws 483/97, 1 AR 971/97   

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https://dejure.org/1997,14152
KG, 01.08.1997 - 5 Ws 483/97, 1 AR 971/97 (https://dejure.org/1997,14152)
KG, Entscheidung vom 01.08.1997 - 5 Ws 483/97, 1 AR 971/97 (https://dejure.org/1997,14152)
KG, Entscheidung vom 01. August 1997 - 5 Ws 483/97, 1 AR 971/97 (https://dejure.org/1997,14152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Streitig ist insoweit lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/82 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9 - 10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Streitig ist lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/83 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
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