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   KG, 20.02.1997 - 5 Ws 54/97, 1 AR 74/97   

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https://dejure.org/1997,37813
KG, 20.02.1997 - 5 Ws 54/97, 1 AR 74/97 (https://dejure.org/1997,37813)
KG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 5 Ws 54/97, 1 AR 74/97 (https://dejure.org/1997,37813)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 5 Ws 54/97, 1 AR 74/97 (https://dejure.org/1997,37813)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13

    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung

    Die von ihm geschilderten hygienischen Umstände sowie die Umstände der Ernährung und der Unterbringung finden sich bestätigt in einigen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG Berlin NStZ-RR 1997, 350; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241 mit Hinweisen zu den 1980er Jahren).

    - 2 Ss 812/99 - juris; KG Berlin NStZ-RR 1997, 350), teils ein solcher von 1:3.

    Angesichts der vom Verurteilten geschilderten Haftbedingungen, die denen entsprechen, die auch in KG NStZ-RR 1997, 350 geschildert werden, wobei dort die Haftraumgröße noch kleiner war, hält der Senat auch vorliegend eine Anrechnung von 1:2 für angemessen.

  • OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung

    419/97 (30/98), juris Ls., NStZ-RR 1997, 350; Beschluss vom 11.02.2000 - (2) …
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Danach ist dem Tatrichter, der grundsätzlich im Erkenntnisverfahren die Anrechnung vorzunehmen hat, richterliches Ermessen eingeräumt, das er dadurch ausübt, daß er das im Ausland erlittene Übel schätzt und in ein dem inländischen Strafsystem zu entnehmendes Äquivalent umsetzt (vgl. BGHSt 30, 282 [283] = NJW 1982, 1236 ; KG NStZ-RR 1997, 350 ).

    Denn abgesehen davon, daß in der Rechtsprechung auch für den jeweiligen Angeklagten nachteiligere bzw. vergleichbare Anrechnungsmaßstäbe festgesetzt worden sind (für einen Anrechnungsmaßstab von nur 1 : 1 siehe OLG Zweibrücken StV 1997, 84 : für einen vergleichbaren Maßstab von 1 : 2 siehe BGH NStE Nr. 2 zu § 51 StGB und KG NStZ-RR 1997, 350 ), wird durch diese anderen Entscheidungen die hier vorliegende des Tatrichters nicht ermessensfehlerhaft und schon gar nicht ,unvertretbar'.

  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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