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   KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06   

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KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06 (https://dejure.org/2006,8590)
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Sonstiges

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 700 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 630/05

    Anordnung von Urinproben wegen des Verdachts des Drogenmißbrauchs eines

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    5 Ws 16/06 Vollz 5 Ws 630/05 Vollz.

    Die Verfahren 5 Ws 16/06 Vollz und 5 Ws 630/05 Vollz werden verbunden.

    Am 21. August 2005 (Verfahren 5 Ws 630/05 Vollz) bemerkte eine Bedienstete Haschischgeruch, als der Beschwerdeführer rauchend über die Station lief.

    Die im Verfahren 5 Ws 630/05 Vollz erhobene Aufklärungsrüge, mit der der Gefangene pauschal behauptet, die Strafvollstreckungskammer habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, ist allerdings entgegen § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nicht ausreichend ausgeführt und damit unzulässig.

  • OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03

    Anordnung einer Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Durch keine Tatsachen belegte Vermutungen (so im Fall des OLG Dresden NStZ 2005, 588, 589) reichen nicht aus.

    Daraus folgt, daß in den im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Fällen (§ 101 Abs. 1 StVollzG und § 56 Abs. 2 StVollzG) Eingriffe in die Grundrechte auch über die in anderen Rechtsgebieten, etwa der Strafprozeßordnung, vorgesehnen Ermächtigung hinaus zulässig sind (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 552; a.A. OLG Dresden NStZ 2005, 588).

  • OLG Koblenz, 16.08.1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89
    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Diese Anordnungen mußte er befolgen, auch wenn er sich dadurch beschwert fühlte, da sie rechtmäßig waren (vgl. OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 551; OLG Zweibrücken NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG; OLG Celle, Beschluß vom 13. November 1992 - 1 Ws 296/92 (StVollz).

    Daraus folgt, daß in den im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Fällen (§ 101 Abs. 1 StVollzG und § 56 Abs. 2 StVollzG) Eingriffe in die Grundrechte auch über die in anderen Rechtsgebieten, etwa der Strafprozeßordnung, vorgesehnen Ermächtigung hinaus zulässig sind (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 552; a.A. OLG Dresden NStZ 2005, 588).

  • OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05

    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen;

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Notwendige Voraussetzung für die der Vollzugsanstalt obliegende Abwehr solcher Gesundheitsgefahren ist zunächst die Aufklärung eines konkreten Verdachts des Betäubungsmittelmißbrauchs (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 28, 29 zur Untersuchungshaft; OLG Koblenz NStZ 1999, 446 zur Sicherungsmaßnahme; OLG Rostock ZfStrVo 2005, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 188).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 28 zur Untersuchungshaft; OLG Rostock aaO; OLG Koblenz aaO; Bühring, Rechtsprobleme der Urinkontrolle auf Drogenmißbrauch ZfStrVo 1994, 271, 272).

  • OLG Zweibrücken, 22.06.1992 - 1 Ws 296/92

    Antrag; Verurteilter; Entscheidung; Gericht; Kraft Gesetz; Führungsaufsicht; Von

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Diese Anordnungen mußte er befolgen, auch wenn er sich dadurch beschwert fühlte, da sie rechtmäßig waren (vgl. OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 551; OLG Zweibrücken NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG; OLG Celle, Beschluß vom 13. November 1992 - 1 Ws 296/92 (StVollz).

    Ermächtigungsgrundlage für diese Maßnahme ist § 56 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2005, 116; OLG Koblenz NStZ 1989, 551; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluß vom 2. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03 - OLG Celle, Beschluß vom 13. November 1992 - 1 Ws 296/92 (StVollz) - offengelassen von OLG Saarbrücken NStZ-RR 2001, 283, 284).

  • LG Freiburg, 27.11.1987 - XIII StVK 78/87
    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Diese Überlegungen sprechen im Gegenteil eher dafür, den im Streitfall wegen seiner Subsidiarität nicht anwendbaren § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG als Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Urinprobe anzuerkennen (so LG Kleve NStZ 1989, 48; LG Freiburg NStZ 1988, 151; a.A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 4 Rdnrn. 9, 18; Bühring, ZfStrVO 1994, 271, 273 mit weit.
  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    In Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung sind die Disziplinarbescheide nach § 115 Abs. 5 StVollzG lediglich unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs (vgl. BVerfG StV 1994, 263; Senat, Beschluß vom 26. Juli 2003 - 5 Ws 212/03 Vollz -) zu überprüfen.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Die Tatsache, daß bei der Abgabe von Urin ein Mindestmaß an Aufsicht unerläßlich ist, um Manipulationen auszuschließen, ist kein Umstand, durch den in den vom Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde verbürgten Schutz vor solchen Verletzungen der Persönlichkeitssphäre, durch die zugleich der Mensch als solcher in seinem eigenen Wert, in seiner Eigenständigkeit berührt ist, eingegriffen wird (vgl. BVerfG NStZ 1993, 482; OLG Zweibrücken NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG).
  • LG Kleve, 25.07.1988 - 2 Vollz 91/88
    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Diese Überlegungen sprechen im Gegenteil eher dafür, den im Streitfall wegen seiner Subsidiarität nicht anwendbaren § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG als Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Urinprobe anzuerkennen (so LG Kleve NStZ 1989, 48; LG Freiburg NStZ 1988, 151; a.A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 4 Rdnrn. 9, 18; Bühring, ZfStrVO 1994, 271, 273 mit weit.
  • OLG Hamburg, 02.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03

    Strafvollzug: Widerspruchsfrist bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
    Ermächtigungsgrundlage für diese Maßnahme ist § 56 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2005, 116; OLG Koblenz NStZ 1989, 551; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluß vom 2. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03 - OLG Celle, Beschluß vom 13. November 1992 - 1 Ws 296/92 (StVollz) - offengelassen von OLG Saarbrücken NStZ-RR 2001, 283, 284).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2001 - Vollz (Ws) 1/01

    Umgang mit einer Urinprobe in einer Justizvollzugsanstalt; Gewährung von

  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07

    Urinprobe; Abgabe; Verhältnismäßigkeit; Drogenmissbrauch

    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Dass die Abgabe einer Urinprobe noch weiteren Vollzugszielen diene, sei unerheblich, denn diese stünden nicht im Widerspruch zueinander, sondern würden sich gegenseitig bedingen (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschluss vom 4. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 48/03 -, beck-online; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. März 1994 - 1 Ws 44/94 (Vollz) -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, juris).
  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    Sie entspricht der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl., neben oder anstelle von § 56 Abs. 2 StVollzG, auf den die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts abstellt, § 101 Abs. 2 StVollzG heranziehend, OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, ZfStrVo 1990, S. 51 ; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, StV 2004, S. 611; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris; für die Untersuchungshaft OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88; vgl. auch Thür.

    Insbesondere führt das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot eines Zwangs zur Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 55, 144 ; 56, 37 ) nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007, a.a.O., S. 293; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 für die Untersuchungshaft; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris für den Strafvollzug).

  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Dies birgt zudem auch die Gefahr, dass bisher nicht abhängige Gefangene zum Drogenkonsum verführt werden (vgl. KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - [juris]).

    20 Da die Maßnahme ihre Rechtsgrundlage in einer Vorschrift zur Gefahrenabwehr und nicht in einer zur Gesundheitsvorsorge geschaffenen Regelung hat, spielt die frühere Kontroverse, ob § 56 Abs. 2 StVollzG (Bund) als Grundlage für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Verweigerung einer Urinprobe in Betracht kam, keine Rolle mehr (vgl. dazu befürwortend KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - [juris]; wohl ablehnend OLG Dresden NStZ 2005, 588 [beck-online], jeweils mit weit. Nachweisen).

    Hier hat das staatliche Strafvollstreckungsinteresse, dem der Strafvollzug dient, grundsätzlich Vorrang gegenüber den Individualrechten des rechtskräftig für schuldig befundenen und zu Strafe verurteilten Straftäters (vgl. KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - [juris]).

  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
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   KG, 26.01.2006 - 5 Ws 630/05 Vollz   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Urinproben wegen des Verdachts des Drogenmißbrauchs eines Strafgefangenen; Ahndung der Verweigerung von Urinkontrollen mit Disziplinarmaßnahmen; Entzug von Radioempfang und Fernsehempfang sowie die getrennte Unterbringung für jeweils eine Woche; ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    5 Ws 16/06 Vollz 5 Ws 630/05 Vollz.

    Die Verfahren 5 Ws 16/06 Vollz und 5 Ws 630/05 Vollz werden verbunden.

    Am 21. August 2005 (Verfahren 5 Ws 630/05 Vollz) bemerkte eine Bedienstete Haschischgeruch, als der Beschwerdeführer rauchend über die Station lief.

    Die im Verfahren 5 Ws 630/05 Vollz erhobene Aufklärungsrüge, mit der der Gefangene pauschal behauptet, die Strafvollstreckungskammer habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, ist allerdings entgegen § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nicht ausreichend ausgeführt und damit unzulässig.

  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
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