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   KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04   

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https://dejure.org/2005,8661
KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04 (https://dejure.org/2005,8661)
KG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 5 Ws 633/04 (https://dejure.org/2005,8661)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 5 Ws 633/04 (https://dejure.org/2005,8661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger; stillschweigende Beiordnung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung im Krankenhaus des Maßregelvollzuges; Leiden an einer paranoiden Schizophrenie; Form der Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten des für die Beiordnung zuständigen Gerichtsvorsitzenden; Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts

  • Burhoff online

    Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger; stillschweigende Beiordnung

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 67 e Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 147; ; StPO § 304 Abs. 3; ; BRAGO § 91; ; BRAGO § 97; ; BRAGO § 134 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 61; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 662 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Beiordnung bei schlüssigem Verhalten des Vorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04
    Bejaht wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine stillschweigende Beiordnung vor allem in den Fällen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder sogar auf dessen Veranlassung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten tätig wird (vgl. BGH NStZ 1997, 299; OLG Hamm RpflG 1998, 440, 441; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Koblenz AnwBl. 1998, 218; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 27; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 141 Rdn. 7).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04
    Bejaht wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine stillschweigende Beiordnung vor allem in den Fällen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder sogar auf dessen Veranlassung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten tätig wird (vgl. BGH NStZ 1997, 299; OLG Hamm RpflG 1998, 440, 441; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Koblenz AnwBl. 1998, 218; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 27; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 141 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04
    Bejaht wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine stillschweigende Beiordnung vor allem in den Fällen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder sogar auf dessen Veranlassung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten tätig wird (vgl. BGH NStZ 1997, 299; OLG Hamm RpflG 1998, 440, 441; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Koblenz AnwBl. 1998, 218; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 27; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 141 Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97

    Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04
    Bejaht wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine stillschweigende Beiordnung vor allem in den Fällen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder sogar auf dessen Veranlassung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten tätig wird (vgl. BGH NStZ 1997, 299; OLG Hamm RpflG 1998, 440, 441; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Koblenz AnwBl. 1998, 218; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 27; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 141 Rdn. 7).
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (u.a. in NStZ-RR 2002, 63), nach der die Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren nicht über den jeweiligen Abschnitt dieses Verfahrens fortwirkt, wird Rechtsanwältin D für das Überprüfungsverfahren jährlich erneut beigeordnet.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 2 Ws 231/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Der Senat schließt sich der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung an, wonach es für die Frage der Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts in Fällen, in denen der bestellte Pflichtverteidiger vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist, allein auf den Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers ankommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2005, 214, 215 mwN; OLG Schleswig NJW 2005, 234 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18.2.2005 [2 ARs 28/05]; KG Rpfleger 2005, 276, 277; KG, Beschlüsse vom 11.2.2005 [5 Ws 656/04] und 17.2.2005 [5 Ws 633/04]; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.5.2005 [1 Ws 321/05]; LG Berlin Rpfleger 2005, 54, 55).
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05

    Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger

    Eine solche stillschweigende Beiordnung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder gar auf dessen Veranlassung für den Verurteilten tätig wird ( BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43, 44; KG, 17.02.2005, 5 Ws 633/04, zit.n.juris).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ws 231/05
    Eine solche stillschweigende Beiordnung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder gar auf dessen Veranlassung für den Verurteilten tätig wird (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43, 44; KG, 17.02.2005, 5 Ws 633/04, zit.n.juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - HI-2 Ws 231/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die

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