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   KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20 - 161 AR 59/20   

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KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20 - 161 AR 59/20 (https://dejure.org/2020,51614)
KG, Entscheidung vom 15.05.2020 - 5 Ws 65/20 - 161 AR 59/20 (https://dejure.org/2020,51614)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 5 Ws 65/20 - 161 AR 59/20 (https://dejure.org/2020,51614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 127b Abs 2 StPO, § 140 Abs 1 Nr 4 StPO, § 140 Abs 1 Nr 5 StPO, § 140 Abs 2 StPO, § 142 Abs 3 Nr 3 StPO
    Auslegung der Vorschrift über die Pflichtverteidigerbestellungsaufhebung bei fehlender notwendiger Verteidigung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).

    Den Beschlussgründen muss zu entnehmen sein, dass sich das Gericht des ihm eröffneten Ermessensspielraums bewusst war und dass es sein Ermessen unter Berücksichtigung der im Einzelfall maßgeblichen Gesichtspunkte ausgeübt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 10; OLG Celle, a. a. O., Rn. 6).

    Der Senat hebt ihn auf und verweist die Sache abweichend von § 309 Abs. 2 StPO an den Vorsitzenden der Strafkammer zurück, um diesem die Möglichkeit zu geben, das ihm eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 11, und vom 8. Juni 1994, a. a. O., S. 118).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).

    Der Senat hebt ihn auf und verweist die Sache abweichend von § 309 Abs. 2 StPO an den Vorsitzenden der Strafkammer zurück, um diesem die Möglichkeit zu geben, das ihm eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 11, und vom 8. Juni 1994, a. a. O., S. 118).

  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Diese Regelung durchbricht den nunmehr in § 143 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Grundsatz, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelmäßig erst mit der Rechtskraft der das Strafverfahren abschließenden Entscheidung endet (vgl. BT-Drucks. 19/13829, S. 44; zur früheren Rechtslage s. etwa Senat, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, juris Rn. 6).

    Offen bleiben kann, ob die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO geboten ist und ob der angefochtene Beschluss insoweit - wie von dem Beschwerdeführer gerügt - die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge(n) in unzulässiger Weise schematisch verneint hat (vgl. dazu etwa KG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Ws 62/19 -, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 28. Februar 2017, a. a. O., Rn. 12 f.).

  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Eine Entscheidung des Senats ist insoweit nicht veranlasst, da es sich um eine Zwischenentscheidung handelt und für den Rechtsmittelerfolg erst die verfahrensabschließende Sachentscheidung maßgebend ist (§ 464 Abs. 1, Abs. 2 StPO; vgl. KG, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 Ws 122/18 -).
  • OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Dies wäre bereits deshalb erforderlich gewesen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die auf der Freiheitsentziehung beruhende Beeinträchtigung der Verteidigung im Einzelfall trotz der Entlassung noch fortbesteht (vgl. OLG Celle, a. a. O.; OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00 -, juris; Beulke, a. a. O.; Thomas/Kämpfer, a. a. O.; Willnow, a. a. O.; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2014 - 1 Ws 18/14

    Zur Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Daher muss dem Verteidiger und seinem Mandanten vor einer solchen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - 2 StR 449/89 -, juris Rn. 12; OLG Hamburg, a. a. O., Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 5. März 2014 - 1 Ws 18/14 -, juris Rn. 5 f.).
  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).
  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Daher muss dem Verteidiger und seinem Mandanten vor einer solchen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - 2 StR 449/89 -, juris Rn. 12; OLG Hamburg, a. a. O., Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 5. März 2014 - 1 Ws 18/14 -, juris Rn. 5 f.).
  • KG, 04.07.2019 - 4 Ws 62/19

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Strafmaßberufung der

    Auszug aus KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20
    Offen bleiben kann, ob die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO geboten ist und ob der angefochtene Beschluss insoweit - wie von dem Beschwerdeführer gerügt - die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge(n) in unzulässiger Weise schematisch verneint hat (vgl. dazu etwa KG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Ws 62/19 -, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 28. Februar 2017, a. a. O., Rn. 12 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 1 Ws 919/99

    Beiordnung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft; Bestellung;

  • LG Halle, 15.02.2024 - 3 Qs 11/24

    Pflichtverteidiger, Aufhebung, Wegfall der Beiordnungsgründe, Verfahren,

    Dem liegt nach der Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass Aspekte des Vertrauensschutzes trotz Wegfalls der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung die Fortdauer der Beiordnung rechtfertigen können (vgl. BT-Drucks. 19/13829, S. 45; KG Berlin, Beschl. vom 15.5.2020 - 5 Ws 65/20, BeckRS 2020, 36749).
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