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   KG, 21.12.2006 - 1 AR 1506/06 - 5 Ws 690/06   

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https://dejure.org/2006,33000
KG, 21.12.2006 - 1 AR 1506/06 - 5 Ws 690/06 (https://dejure.org/2006,33000)
KG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 1 AR 1506/06 - 5 Ws 690/06 (https://dejure.org/2006,33000)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 1 AR 1506/06 - 5 Ws 690/06 (https://dejure.org/2006,33000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer Führungsaufsicht bei vorzeitiger Entlassung aus Gründen der "Weihnachtsamnestie"

  • Judicialis

    StGB § 68 f

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81

    Rückfall - Vorzeitige Entlassung - Freiheitsstrafe - Strafgefangener -

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06
    Vollständig vollstreckt ist eine Strafe, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ihr Ende erreicht ist, wobei auch einzelne Tage, in denen sich der Verurteilte nicht in der Haftanstalt aufhält (Urlaub, Sonderurlaub etc.), als verbüßt gelten (vgl. BGH MDR 1982, 766, 767).
  • BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05

    Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06
    Die Gerichte sind aber nicht berechtigt, eine für den Verurteilten belastende Rechtsfolge über den Wortlaut der Vorschrift hinaus festzusetzen (vgl. BVerfG MedR 2006, 586-588).
  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06
    Zwar geböten die Zwecke der Vorschrift, die sowohl in der Fürsorge für den langzeitig Inhaftierten als auch in der Überwachung des noch Gefährdeten und möglicherweise noch gefährlichen Rechtsbrechers bestehen (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 42, 43) die Anwendung auch auf diesen Fall.
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06
    Das Strafende ist nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. KG JR 1979, 293; Senat ZfStrVo 2004, 112-114 = NStZ 2004, 228-229).
  • KG, 05.02.1979 - 4 Ws 432/78
    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06
    Das Strafende ist nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. KG JR 1979, 293; Senat ZfStrVo 2004, 112-114 = NStZ 2004, 228-229).
  • LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09

    Eintritt der Führungsaufsicht nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe

    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).

    Diese Auslegung ist nicht nur mit dem Wortlaut der Vorschrift ohne Weiteres vereinbar, da der Begriff "vollständig" im allgemeinen Sprachgebrauch in Sinne von "restlos" verstanden werden kann ( OLG Celle , a.a.O., a.A. KG , StraFo 2008, 261; RuP 2009, 216).

  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Das Strafende ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises zu Weihnachten oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. Senat StraFO 2008, 261; NStZ-RR 2007, 340-Ls; KG JR 1979, 293; Fischer aaO; a.A.: OLG Celle StraFO 2008, 262; LG Kiel NStZ-RR 2011, 31).
  • KG, 27.11.2007 - 2 Ws 636/07

    Nebeneinander einer Strafrestaussetzung und eines Weihnachtsgnadenerweises

    Der von der Strafvollstreckungskammer angeführte Beschluß des Senats vom 21. Dezember 2006 - 5 Ws 690/06 - betrifft keinen ähnlich gelagerten Fall und gibt deshalb für ihre Argumentation nichts her.
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