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   KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01, 1 AR 1413/01   

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KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01, 1 AR 1413/01 (https://dejure.org/2001,52991)
KG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 5 Ws 715/01, 1 AR 1413/01 (https://dejure.org/2001,52991)
KG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 5 Ws 715/01, 1 AR 1413/01 (https://dejure.org/2001,52991)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378; OLG Jena, StV 1997, S. 540; OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21; OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ; Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19; OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten.
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Im Maßregelvollstreckungsverfahren über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig, wenn sonst ersichtlich ist, dass sich der Verurteilte nicht selbst verteidigen kann, oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (KG, Beschluss vom 15.11.2001 - 1 AR 1413/01, 5 Ws 715/01, juris, Orientierungssatz 1).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel;

    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13

    Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu

    Diesem Umstand wird die Strafvollstreckungskammer in der Weise Rechnung tragen müssen, dass sie sogleich die gemeinsame Aussetzungsentscheidung nach § 454 b Abs. 3 StPO trifft (vgl. hierzu: KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2001, 1 AR 1419., 1422 -1424/01 5 Ws 715-728/01, juris, Rn. 11 f.; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 b Rn. 5 ff.).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
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