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   KG, 11.12.2001 - 1 AR 1419, 1422 - 24/01 - 5 Ws 725 - 728/01, 1 AR 1419 - 24/01, 1 AR 1422 - 24/01, 5 Ws 725/01   

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https://dejure.org/2001,63875
KG, 11.12.2001 - 1 AR 1419, 1422 - 24/01 - 5 Ws 725 - 728/01, 1 AR 1419 - 24/01, 1 AR 1422 - 24/01, 5 Ws 725/01 (https://dejure.org/2001,63875)
KG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 AR 1419, 1422 - 24/01 - 5 Ws 725 - 728/01, 1 AR 1419 - 24/01, 1 AR 1422 - 24/01, 5 Ws 725/01 (https://dejure.org/2001,63875)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 AR 1419, 1422 - 24/01 - 5 Ws 725 - 728/01, 1 AR 1419 - 24/01, 1 AR 1422 - 24/01, 5 Ws 725/01 (https://dejure.org/2001,63875)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10

    Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor

    Denn es kommt bei der Strafzeitberechnung nicht maßgeblich auf formale Akte der Vollstreckungsbehörde an, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Rechtslage ist ausschlaggebend (vgl. BVerfG NStZ 1988, 474; Senat, Beschlüsse vom 5. September 2008 - 2 Ws 412-413/08 -, vom 19. November 2007 - 2 Ws 650/07 -, vom 17. Dezember 2007 - 2 Ws 769/07 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 Ws 725-728/01 - juris-).Den Gedanken, der nach dieser Rechtslage jeweils "anstehenden" Strafvollstreckung gegenüber anderen Freiheitsentziehungen so früh wie möglich den Weg zu bahnen, ist der Gesetzgeber durch die Einführung des § 116b StPO konsequent weitergegangen.

    e) Die Richtigstellung jenes Versäumnisses der Vollstreckungsbehörde hat nach Auffassung des Senats so zu geschehen, daß rückwirkend die Unterbrechung der Strafvollstreckung zu diesem Zeitpunkt im Sinne einer "Umbuchung" und neuer Strafzeitberechnung angeordnet wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. September 2008 - 2 Ws 412-413/08 -, vom 19. November 2007 - 2 Ws 650/07 -, vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 Ws 725-728/01 - beide bei juris -).

  • OLG Koblenz, 18.10.2021 - 2 Ws 510/21

    Einbeziehung früherer Urteile in Gesamtstrafenbildung Fehlerhafte Berechnung der

    Denn es kommt bei der Strafzeitberechnung nicht maßgeblich auf formale Akte der Vollstreckungsbehörde an, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Rechtslage ist ausschlaggebend (vgl. BVerfG, 2 BvR 321/88 v. 02.05.1988, NStZ 1988, 474; KG, 2 Ws 504/10 - 1 AR 1303/10 v. 11.10.2010; KG 5 Ws 725-728/01 v. 11.12.2001, juris).
  • LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08

    Anrechnung; Anschlussvollstreckung; Aussetzungsreife; Bewährung;

    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
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