Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4484
OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,4484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2015 - 5 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,4484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2015 - 5 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,4484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 112, StPO § 116a
    Fluchtgefahr, Sicherheitsleistung, Dritte

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 116
    Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem international bekannten Topmanager mit zahlreichen geschäftlichen Auslandskontakten und schwierigen privaten finanziellen Verhältnissen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Middelhoff bleibt drin - auch 900.000 Kaution reichen nicht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Untersuchungshaft dauert an

  • derwesten.de (Pressemeldung, 17.03.2015)

    Middelhoff scheitert erneut mit Antrag auf Haftentlassung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Middelhoff bleibt drin - auch 900.000 Kaution reichen nicht

Sonstiges (3)

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.04.2015)

    Schlafentzug: Middelhoffs Anwälte prangern "Foltermethoden" an

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.04.2015)

    Harte U-Haft: Middelhoff soll 28 Tage nicht geschlafen haben

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.04.2015)

    Der Fall Middelhoff: Brutale Fürsorge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Essen, 09.09.2013 - 44 O 164/10

    Prozess nach Insolvenz: Ex-Arcandor-Chef Middelhoff muss Millionen zurückzahlen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Er führt hierzu nochmals aus, hinsichtlich der konkreten Straferwartung des Angeklagten und der damit zusammenhängenden Frage nach der Möglichkeit einer bedingten Entlassung (§ 57 StGB) müsse unter dem Gesichtspunkt einer Schadenswiedergutmachung beachtet werden, dass die Y-Versicherung auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen vom 09. September 2013 in dem Zivilverfahren 44 O 164/10 LG Essen bereits Sicherheiten geleistet habe.

    Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt es dabei, dass die zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren und insbesondere auch der für den Angeklagten überaus ungünstige Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens in dem Rechtsstreit 44 O 164/10 LG Essen - der Angeklagte wurde hier bekanntlich zur Zahlung von über 3, 4 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter der B AG verurteilt - den Fluchtanreiz generell deutlich erhöhen.

  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Die Sicherheit ist nach Art und Höhe so festzusetzen, dass auf den Angeklagten ein psychischer Zwang ausgeübt wird, eher am Verfahren teilzunehmen und eine erkannte Freiheitsstrafe anzutreten, als den Verlust der Sicherheit zu riskieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2012 - 2 BvR 1874/12 -, StV 2013, 96; KG, Beschluss vom 05. November 2009 - 2 AR 158/99 - u. - 4 Ws 274/99 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57 Aufl., § 116 a Rdnr. 1).
  • OLG München, 05.08.1997 - 25 U 2527/97

    Bestehen eines Anspruches auf eine hinterlegte Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Diese Form der Sicherheitsleistung bildet aber die Ausnahme und kann ausscheiden, wenn der Angeklagte durch die Begehung von Vermögensstraftaten (z.B. Untreue) bereits gezeigt hat, dass er fremde Vermögenswerte gering achtet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. September 2008 - 1 Ws 595/08 -, juris; OLG München, NJW-RR 1998, 1372, 1373; Graf, in: Karlsruher Kommentar, StPO. 7. Aufl., § 116 a Rdnr. 3).
  • OLG Schleswig, 24.06.1994 - 3 Ws 225/94
    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Bei der Bemessung der Sicherheit ist daher den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten Rechnung zu tragen, wobei für den Fall, dass ein Dritter die Kaution stellen soll, auch dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24. Juni 1994 - 3 Ws 225/94 -, juris; Graf, a.a.O., § 116 a Rdnr. 4).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Zwar darf ein Haftbefehl nicht mehr vollstreckt werden, wenn die nahe liegende Gefahr besteht, dass der Angeklagte durch den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2014 - 5 Ws 140/14 - OLG Nürnberg, StV 2006, 314; Graf, a.a.O., § 112 Rdnr. 54).
  • OLG Hamm, 09.09.2008 - 1 Ws 595/08

    Kaution; Verfall; Abtretung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Diese Form der Sicherheitsleistung bildet aber die Ausnahme und kann ausscheiden, wenn der Angeklagte durch die Begehung von Vermögensstraftaten (z.B. Untreue) bereits gezeigt hat, dass er fremde Vermögenswerte gering achtet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. September 2008 - 1 Ws 595/08 -, juris; OLG München, NJW-RR 1998, 1372, 1373; Graf, in: Karlsruher Kommentar, StPO. 7. Aufl., § 116 a Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 2 Ws 445/92
    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Auch kann Haftunfähigkeit - gemessen an den Maßstäben des § 455 Abs. 4 StPO - dem Vollzug der Untersuchungshaft entgegen stehen (vgl. KG, NStZ 1990, 142; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 554).
  • KG, 05.11.1999 - 4 Ws 274/99
    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15
    Die Sicherheit ist nach Art und Höhe so festzusetzen, dass auf den Angeklagten ein psychischer Zwang ausgeübt wird, eher am Verfahren teilzunehmen und eine erkannte Freiheitsstrafe anzutreten, als den Verlust der Sicherheit zu riskieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2012 - 2 BvR 1874/12 -, StV 2013, 96; KG, Beschluss vom 05. November 2009 - 2 AR 158/99 - u. - 4 Ws 274/99 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57 Aufl., § 116 a Rdnr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht