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   OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09   

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https://dejure.org/2010,18072
OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09 (https://dejure.org/2010,18072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2010 - 5 Wx 35/09 (https://dejure.org/2010,18072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 5 Wx 35/09 (https://dejure.org/2010,18072)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Die dem Verbot des § 181 BGB zugrundeliegende Konfliktsituation tritt beim Testamentsvollstrecker aber in gleicher Weise auf, wenn er in seiner Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäftes mitwirkt (Staudinger/Zimmermann, Aufl. 2003, § 2205 BGB, Rn. 82; BGHZ 30, 67, 68).

    Die entsprechende Anwendung des § 181 BGB auf In-sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers ist daher allgemein anerkannt (BGH NJW 1959, 1429).

  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Diese Frage muss das Grundbuchamt von Amts wegen prüfen (OLG Zweibrücken, DNotZ 2001, 399).
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71

    Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das für die Sittenwidrigkeit entscheidende Missverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (BGH WM 1997, 1155, 1156; NJW 1973, 613, 615; Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 BGB Rdnr. 140).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Ein Gegenwert, der nicht in den Nachlass, sondern etwa in das freie Vermögen eines einzelnen Miterben gelangt, genügt nicht (BGHZ 7, 274, 277; Münchner Kommentar/Zimmermann, a.a.O., Rn. 75).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das für die Sittenwidrigkeit entscheidende Missverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (BGH WM 1997, 1155, 1156; NJW 1973, 613, 615; Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 BGB Rdnr. 140).
  • RG, 23.02.1907 - V 14/07

    Darf eine Nachlaßhypothek auf Grund der Quittung und Löschungsbewilligung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Bei Vorliegen eines entgeltlichen Veräußerungsgeschäftes kann das Grundbuchamt regelmäßig davon ausgehen, dass die in den Nachlass gelangte Gegenleistung gleichwertig ist, wenn keine begründeten Zweifel erkennbar sind (RGZ 65, 214, 223).
  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Grundbuchrechtlich ist der Nachweis der Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLGZ 1971, 336, 339; Rpfleger 1980, 1981; 1984, 463, Meikel/Böttcher, a.a.O., Rn. 117).
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 196/54

    Verfügung über Nachlaßgegenstand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Bei fehlender Vertretungs- bzw. Verfügungsmacht gelten ohne weiteres die §§ 172 ff., 182 ff. BGB, durch die Rückwirkung der Genehmigung wird dem Erfordernis des § 925 Abs. 1 S. 1 BGB genügt (BGHZ 19, 138, 139; Palandt/Bassenge, 69. Aufl. 2010, § 925 BGB, Rn. 5).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Eine solche vergleichbare Konfliktlage, die dem Sinn und Zweck nach unter das Verbot des § 181 BGB fallen kann (BGHZ 51, 209, 214), ist im vorliegenden Fall in einer den oben dargestellten Anforderungen des § 29 GBO genügenden Form nicht dargetan.
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 57/02

    Formgerechter Unrichtigkeitsnachweis - unwirksame Bestellung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
    Die Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO ist grundsätzlich auch dann einzuhalten, wenn die Möglichkeit, einen formgerechten Unrichtigkeitsnachweis vorzulegen im Einzelfall erschwert oder unzumutbar ist oder sogar unmöglich sein sollte (BayOblGZ, Rpfleger 2003, 177; Meikel/Böttcher, a.a.O., Rn. 117).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 5 W 46/18

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen bei Fehlen einer Berichtigungsbewilligung

    Der Senat hat die gegen die Zurückweisung dieser Anträge gerichtete weitere Beschwerde mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (Az. 5 Wx 35/09) zurückgewiesen.

    Ein auf dieses Ziel gerichteter Antrag war bereits Gegenstand des Verfahrens 5 W 118/15 sowie - als Voraussetzung für die beantragte Eintragung von Zwangssicherungshypotheken - des Verfahrens 5 Wx 35/09.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. März 2017 (5 W 118/15) und seinem Beschluss vom 29. Juni 2010 (5 Wx 35/09) ausgeführt hat, kann die Frage der Wirksamkeit der erteilten Vollmacht dahinstehen, da insbesondere die am ... Dezember 2005 (Urkundenrolle Nr. 000/2005 des Notars P... G. G... mit Amtssitz in B...) beurkundete Auflassung auch dann wirksam wäre, wenn die ...-Bank bei dieser Beurkundung als vollmachtloser Vertreter des eingetragenen Schuldners Dr. R... R... aufgetreten wäre.

    Der Senat hat schon in seinen Beschlüssen vom 29. Juni 2010 (5 Wx 35/09) und vom 23. März 2017 (5 W 118/15) eingehend dargelegt, aus welchen Gründen nicht von einer unentgeltlichen Verfügung auszugehen ist, jedenfalls eine solche nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen ist.

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 131/10

    Immobilienverkauf: Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Die insoweit aufgeworfene Problematik ist bereits mehrfach auch obergerichtlich entschieden worden (OLG Brandenburg, Urt. v. 10.1.2008, 5 U 15/07 [juris]; Beschl. v. 29.6.2010, 5 Wx 35/09 [juris]).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 54/10

    Teilweise wegen mangelnder Selbstbetroffenheit unzulässige, im Übrigen

    gegen die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 29. Juni 2010 und 4. Oktober 2010 - 5 Wx 35/09 sowie die Beschlüsse des Landgerichts Potsdam vom 20. November 2009 - 5 T 586/08 - und des Amtsgerichts Potsdam vom 23. Juli 2008 - GZ Potsdam Blatt 8059-19 -.
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