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   VGH Bayern, 21.04.2004 - 5 ZB 03.1744   

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https://dejure.org/2004,65438
VGH Bayern, 21.04.2004 - 5 ZB 03.1744 (https://dejure.org/2004,65438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2004 - 5 ZB 03.1744 (https://dejure.org/2004,65438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2004 - 5 ZB 03.1744 (https://dejure.org/2004,65438)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

    Denn § 8 StAG sieht, anders als § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG, insoweit keine Ausnahme vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 a.a.O.. S. 144; VGH München, Beschluss vom 21. April 2004 - 5 ZB 03.1744 - ; OVG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 - ).
  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 10.5966

    Keine Berücksichtigung von im Ausland lebender Ehefrau und Kinder mangels

    Aus dem Erfordernis der Nachhaltigkeit ergibt sich, dass auch eine Prognose darüber anzustellen ist, ob auch in Zukunft mit genügender Beständigkeit ein ausreichendes Einkommen zu erwarten ist (vgl. BVerwG vom 22.6.1999 BVerwGE 109, 142 ff.; BayVGH vom 21.4.2004 Az. 5 ZB 03.1744).
  • VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717

    Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt

    Ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen setzt § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zwingend voraus, dass der Einbürgerungsbewerber imstande ist, sich und seine Angehörigen zu ernähren (Berlit in: GK-StAR IV-2 § 10 StAG Rz 255; BayVGH, B. v. 21. April 22004 - 5 ZB 03.1744 - Rz 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 5 ZB 12.1688

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Unterhaltsfähigkeit

    Auf die Frage des Vertretenmüssens kommt es im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG - wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (B.v. 21.4.2004 Az. 5 ZB 03.1744 ) zutreffend ausgeführt hat - nicht an.
  • VG München, 02.05.2012 - M 25 K 11.3740

    Keine Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei jüdischem Immigranten aus der ehemaligen

    Im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG kommt es auch nicht darauf an, ob der Bezug dieser Leistungen zu vertreten ist oder nicht (BayVGH v. 21.4.2004, 5 ZB 03.1744 juris RdNr. 15).
  • VG Augsburg, 02.08.2011 - Au 1 K 11.736

    Das Zuwarten bis zur Volljährigkeit stellt bei minderjährigen türkischen

    Denn § 8 StAG sieht, anders als § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG, insoweit keine Ausnahme vor (BayVGH vom 21.4.2004 Az. 5 ZB 03.1744 ; BVerwG vom 22.6.1999, BVerwGE 109, 142, 144).
  • VGH Bayern, 16.11.2011 - 5 C 11.2541

    Streitwertbeschwerde; Ermessenseinbürgerung; Untätigkeitsklage

    Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert der auf Einbürgerung gerichteten Klage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 14.3.1997 Az. 1 B 234/96 ) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vom 21.4.2004 Az. 5 ZB 03.1744 und vom 13.5.2005 Az. 5 ZB 05.901 ) auf 10.000 Euro (doppelter Auffangwert) festgesetzt.
  • VG Augsburg, 21.10.2008 - Au 1 K 07.1168

    Anspruch auf Einbürgerung nach Ermessen; Inanspruchnahme von Sozialleistungen;

    Es entsprach der ständigen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG a. F., dass der Bezug öffentlicher Fürsorgeleistungen - unabhängig von einem Vertretenmüssen der Hilfebedürftigkeit - einer Einbürgerung als Versagungsgrund zunächst entgegensteht und nicht etwa nur als Ermessensgesichtspunkt zu berücksichtigen ist (BVerwG vom 22.6.1999 NVwZ 1999, 1345; BayVGH vom 21.04.2004 Az. 5 ZB 03.1744 jeweils zu Vorgängerregelung § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG).
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