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VGH Bayern, 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Entscheidungsreife einer auf Einbürgerung gerichteten Verpflichtungsklage; Zeitpunkt des Bestehens von Zweifeln an den Einbürgerungsvoraussetzungen; Erlass eines Widerrufsbescheids über die Anerkennung als Asylberechtigter
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AuslG § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; ZPO § 300
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 10.09.2003 - RO 9 K 03.1068
- VGH Bayern, 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024
Untätigkeitsklage; Einbürgerungsverfahren; Aussetzung; Zureichender Grund; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842
Ab Erlass eines Widerrufsbescheids gem. § 73 AsylVfG fehlt einer auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG) gerichteten Verpflichtungsklage die für eine Sachentscheidung notwendige Entscheidungsreife (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 14.10 2003, Az. 5 C 03.2024).Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2003 (Az. 5 C 03.2024 ) entschieden, dass der Erlass eines Widerrufsbescheids des Bundesamtes gem. § 73 AsylVfG den Zeitpunkt markiert, ab dem Zweifel über die tatsächlichen Voraussetzungen der o.g. Einbürgerungsvoraussetzung bzw. der sie betreffenden Ausnahme bestehen, die die Entscheidungsreife des Einbürgerungsantrags (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) in Frage stellen und ein Zuwarten der Behörde mit der abschließenden Sachentscheidung rechtfertigen.
- VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 03.2842
Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mehrstaatigkeit, Konventionsflüchtlinge, …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 B 03.2842 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO).
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05
Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung
Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, den Kläger unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG bzw. des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG trotz Einleitung des Widerrufsverfahrens (vgl. § 73 Abs. 4 AsylVfG) einzubürgern und vor der veränderten Sachlage sozusagen die Augen zu verschließen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.07.2004 - 12 TG 1820/04 -, NVwZ-RR 2005, 139; VG Hannover, Urteil vom 25.06.2001 - 10 A 5544/00 -, NVwZ 2002 -Beilage, S. 63; a.A. wohl BayVGH, Beschlüsse vom 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842 - juris, und vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 -, BayVBl 2004, 182, wonach erst der Erlass des Widerrufsbescheids den Zeitpunkt markierte, ab dem Zweifel über die tatsächlichen Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG vorlagen; a.A. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.10.2001 - 15 K 01.01081 -, NVwZ-RR 2002, 604). - VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225
Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge …
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