Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 02.06.2008

Rechtsprechung
   KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6787
KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
KG, Entscheidung vom 19.03.2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
KG, Entscheidung vom 19. März 2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; 49b Abs. 1 BRAO
    Die nicht als Blickfang hervorgehobene Werbung des Rechtsanwalts mit "kostenloser Deckungsanfrage” ist wettbewerbsrechtlich zulässig

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 49b Abs. 1 BRAO
    EUWG, BRAO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 840
  • DB 2010, 2494
  • AnwBl 2010, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Der Werbende, der in der Werbung eine freiwillig erbrachte Leistung herausstellt, die weder gesetzlich vorgeschrieben noch zum Wesen der Ware gehört, bringt zwar eine Selbstständigkeit zum Ausdruck, wenn sie im Geschäftsverkehr durchweg erbracht wird, er handelt aber deshalb noch nicht notwendig auch irreführend (BGH, GRUR 1987, 916, 917 - Gratis-Sehtest).

    Der BGH stellt aber weiterhin den Unterschied heraus zwischen bloßen Angaben etwa zu Umständen der Preisfestsetzung (z.B. übliche Gebührenfreiheit eines Edelmetallankaufs bei einer Herausstellung irreführend) zu (nicht irreführenden) herausgestellten Werbeaussagen über freiwillige (wenn auch übliche) Sonderleistungen (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 1987, 916, 117 - Gratis-Sehtest).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).

    Andernfalls wäre der mit dieser üblichen Sonderleistung verbundene Zweck, das Publikum zur vereinfachten, nicht mit dem Besuch eines Augenarztes verbundenen Sonderleistung zu veranlassen, schwerlich zu verwirklichen (BGH, a.a.O., Gratis-Sehtest, juris Rn. 21; weiterhin zustimmend BGH, WRP 2009, 435, 2f.).

  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ist die kostenlose Deckungsanfrage erfolgreich, läge keine unzulässige Gebührenunterschreitung vor, wenn die Deckungsanfrage kostenrechtlich keine selbstständige Angelegenheit im Verhältnis zu einem nachfolgenden (oder zuvor bedingt gegebenen) Prozessauftrag wäre, sondern nur ein unselbstständiger Annex im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG (dahingehend OLG München, JurBüro 1993, 163; a.A. etwa Müller-Raabe in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Raabe, RVG, 17. Auflage, § 19 Rn. 27 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.07.2001 - 227 C 102/01
    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Als Gebührenpauschale wird ein Betrag von 50 EUR vorgeschlagen (Müller-Rabe, a.a.O., § 19 Rn. 30, unter Hinweis auf Enders, JurBüro 2002, 25).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Auch kann von einer lauterkeitsrechtlichen Ahndung eines Gesetzesverstoßes mangels eines Interesses der Allgemeinheit abzusehen sein, wenn die zuständige Behörde von einer ordnungsrechtlichen Ahndung einer Marktpraxis absieht (BGHR GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; krit. auch insoweit etwa Köhler, a.a.O.).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Darüber hinaus vermag die länger andauernde Duldung einer Marktpraxis durch die Aufsichtsbehörde in einem gewissen Umfang einen Vertrauensschutz zu begründen, der auch wettbewerbsrechtlich von Bedeutung sein kann (vgl. BGH, GRUR 1992, 123, 126 - Kachelofenbauer II; krit. etwa Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 4 Rn. 4.19 und § 3 Rn. 132).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03

    Gebührenvereinbarung II

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Sie sollen einen ruinösen Preiswettbewerb um Mandate verhindern (BGH, GRUR 2006, 955, juris Rn. 11, 17), um einen Qualitätsstandard anwaltlicher Dienstleistungen im Interesse der Mandanten und der Gerichte sicherzustellen und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen innerhalb der Rechtsanwaltschaft zu schaffen.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Auch kann von einer lauterkeitsrechtlichen Ahndung eines Gesetzesverstoßes mangels eines Interesses der Allgemeinheit abzusehen sein, wenn die zuständige Behörde von einer ordnungsrechtlichen Ahndung einer Marktpraxis absieht (BGHR GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; krit. auch insoweit etwa Köhler, a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    a) Insoweit wird nicht "dieselbe", sondern eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG überwiegend angenommen, sofern der Anwalt hinsichtlich der Einholung der Deckungszusage gesondert beauftragt wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2011 - 14 U 78/10, Schaden-Praxis 2011, 265, 226; LG Duisburg, Urteil vom 3. Mai 2010 - 2 O 229/09, zfs 2010, 520; LG München I, Urteil vom 6. Mai 2008 - 30 O 16917/07, zfs 2010, 521; LG Ulm, Urteil vom 8. April 2010 - 6 O 244/09, zfs 2010, 521; LG Wuppertal, Urteil vom 7. April 2010 - 8 S 92/09, zfs 2010, 519; N. Schneider in Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl., § 15 Rn. 65; Winkler in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Aufl., § 15 Rn. 56; Bierschenk, zfs 2011, 603; Hansens, RVGreport 2010, 241; 321, 323; Lensing, AnwBl 2010, 688; Meinel, zfs 2010, 312 f.; Niehren, AnwBl 2011, 135; dahingestellt bei KG, Urteil vom 19. März 2010 - 5 U 42/08, AnwBl 2010, 445, 447; ablehnend Tomson, VersR 2010, 1428).

    Die weit verbreitete Praxis kostenloser Deckungsanfragen soll wettbewerbsrechtlich nicht als unzulässige Gebührenunterschreitung verfolgbar sein (KG, Urteil vom 19. März 2010 - 5 U 42/08, AnwBl 2010, 445, 447 f.).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offen lassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Köln, 12.01.2011 - 11 U 209/10

    Gesetzlicher Haftungsausschluss bei einem Unfall eines Schülers an der

    Wie das Landgericht ebenfalls richtig ausgeführt hat, ist durch die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer des Klägers eine gesonderte Gebühr in 1, 3-facher Höhe angefallen (KG AnwBl. 2010, 445), die die Beklagten dem Kläger im Wege des Schadensersatzes zu erstatten haben.
  • LG Aachen, 05.11.2010 - 7 O 127/10

    Halterhaftung wegen eines Unfalls zwischen einem Bus und einem Fußgänger an einer

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich diese gegen den Versicherer richtet, während sich das beabsichtigte Klageverfahren gegen den Schuldner des Versicherten richtet, so dass mangels Parteiidentität zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010, 5 U 42/08, Rn. 38 - zitiert nach Juris).
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
  • LG Köln, 18.05.2011 - 171 StL 3/11

    Steuerberater verstößt gegen das Verbot der Unterschreitung von Mindestgebühren

    Der Antragsteller kann nicht mit Erfolg einwenden, das Kammergericht (Urt. v. 19.3.2010, 5 U 42/08) habe es für unbedenklich erachtet, wenn ein Rechtsanwalt damit werbe, er erledige Deckungsanfragen bei der Rechtschutzversicherung kostenlos.
  • OLG Koblenz, 16.01.2023 - 12 U 1292/22

    Berufung wegen der Höhe des Restwerts eines PKW nach einem durch einen

    Der BGH (VersR 2012, 331 ) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: "... Insoweit wird nicht "dieselbe", sondern eine besondere Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG überwiegend angenommen, sofern der Anwalt hinsichtlich der Einholung der Deckungszusage gesondert beauftragt wird (vgl. OLG Celle vom 12.1. 2011 - 14 U 78/10 - SP 2011, 265 [266]; LG Duisburg vom 3.5. 2010 - 2 O 229/09 - zfs 2010, 520 ; LG München I vom 6.5. 2008 - 30 O 16917/07 - zfs 2010, 521 ; LG Ulm vom 8.4.2010 - 6 O 244/09 - zfs 2010, 521 ; LG Wuppertal vom 7.4.2010 - 8 S 92/09 - zfs 2010, 519 ; Schneider in Schneider/Wolf, Anwaltkomm. zum RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 65; Winkler in Mayer/Kroiß, RVG 4. Aufl. § 15 Rn. 56; Bierschenk zfs 2011, 603 ; Hansens RVGreport 2010, 241; 2010, 321 [323]; Lensing AnwBl 2010, 688 ; Meinel zfs 2010, 312 ; Niehren AnwBl 2011, 135 ; dahingestellt bei KG vom 19.3.2010 - 5 U 42/08 - AnwBl 2010, 445 [447]; ablehnend Tomson VersR 2010, 1428 ).
  • LG Aachen, 15.07.2010 - 7 O 127/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32458
OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2008,32458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.06.2008 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2008,32458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2008,32458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Werbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung nur eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Zu ermitteln ist allerdings nicht ein von der Erklärung losgelöster Wille, sondern was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256; NJW 1983, 672).

    Es ist dann eine Frage der Einhaltung der Formvorschrift, ob der durch Auslegung ermittelte Wille des Erblassers im Testament zumindest angedeutet ist (BGHZ 80, 242; NJW 1983, 672).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Es handelt sich insoweit um eine sachdienliche Erweiterung des Klagantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, die auch in zweiter Instanz zulässig ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 533 ZPO vorliegen müssen (BGH NJW 2004, 2152; NJW-RR 2006, 390).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Es handelt sich insoweit um eine sachdienliche Erweiterung des Klagantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, die auch in zweiter Instanz zulässig ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 533 ZPO vorliegen müssen (BGH NJW 2004, 2152; NJW-RR 2006, 390).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Zu ermitteln ist allerdings nicht ein von der Erklärung losgelöster Wille, sondern was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256; NJW 1983, 672).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Es ist dann eine Frage der Einhaltung der Formvorschrift, ob der durch Auslegung ermittelte Wille des Erblassers im Testament zumindest angedeutet ist (BGHZ 80, 242; NJW 1983, 672).
  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 179/91

    Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO (vergl. hierzu Art. 1 Abs. 2 a) EuGVVO für den Streitgegenstand der Klage) fordert die deutsche Rechtsprechung und die überwiegende Meinung in der Literatur - im Gleichlauf mit der Rechtslage bei der Aufrechnung - auch bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts einen Gerichtsstand für die Gegenforderung im Inland (BGH vom 12.5.1993, IPrax 1994, 115 f; BGH IPrax 1994, 114; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Rdn. 868a, 868f; Staudinger - Magnus, BGB Kommentar (2002) Art. 32 EGBGB Rdn. 66; zum Gleichlauf von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: vergl. BGH NJW 1979, 2477; Münchner Kommentar - Spellenberg, BGB, 4. Aufl. Art. 32 EGBGB Rdn. 57).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03

    Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Es ist anerkannt, dass auch eine unrichtige Buchposition von § 2018 BGB umfasst wird und daher herauszugeben ist (Ehm in juris-PK a.a.O. § 2018 Rdn. 25; Palandt-Edenhofer,a.a.O. § 2018 Rdn. 9; BGH FamRZ 2004, 537 ff.).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    In diesem Fall liegt die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände bei der Partei, die sich auf sie beruft (BGH NJW 1999, 1702).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07

    Erbrecht: Vermächtnis an den gesetzlichen Erben bei nicht eindeutigem Testament

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    5 U 42/07.
  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08
    Außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO (vergl. hierzu Art. 1 Abs. 2 a) EuGVVO für den Streitgegenstand der Klage) fordert die deutsche Rechtsprechung und die überwiegende Meinung in der Literatur - im Gleichlauf mit der Rechtslage bei der Aufrechnung - auch bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts einen Gerichtsstand für die Gegenforderung im Inland (BGH vom 12.5.1993, IPrax 1994, 115 f; BGH IPrax 1994, 114; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Rdn. 868a, 868f; Staudinger - Magnus, BGB Kommentar (2002) Art. 32 EGBGB Rdn. 66; zum Gleichlauf von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: vergl. BGH NJW 1979, 2477; Münchner Kommentar - Spellenberg, BGB, 4. Aufl. Art. 32 EGBGB Rdn. 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht