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   VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12   

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VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12 (https://dejure.org/2012,39592)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2012 - 5-VII-12 (https://dejure.org/2012,39592)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 5-VII-12 (https://dejure.org/2012,39592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Altersgrenze für die Wählbarkeit zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat

  • openjur.de

    Unbegründete Popularklage gegen Altersgrenze für die Wählbarkeit berufsmäßiger Bürgermeister und Landräte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der derzeit geltenden Fassung des Art. 39 Abs. 2 S. 2 GLKrWG mit der Bayrischen Verfassung bzgl. Wählbarkeit eines berufsmäßigen ersten Bürgermeisters und Landrats bei Vollendung des 65. Lebensjahres am Tag des Beginns der Amtszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pensionsalter - Bayerns Bürgermeister mit 65 in den Ruhestand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für die Wählbarkeit zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.12.2012)

    Kritik am Urteil: Ungleichbehandlung

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für die Wählbarkeit zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 792
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Die Gründe müssen durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sein, das der Allgemeinheit der Wahl die Waage halten kann (vgl. BVerfG vom 4.7.2012 = NVwZ 2012, 1167/1168).

    Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, verfassungsrechtlich legitime Ziele und den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zum Ausgleich zu bringen (VerfGH 55, 85/90; BVerfG NVwZ 2012, 1167/1168).

    Dabei steht ihm die Möglichkeit typisierender Regelungen zur Verfügung (vgl. VerfGH 55, 85/91; BVerfG NVwZ 2012, 1167/1168).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    aa) Die Höchstaltersgrenze für berufsmäßige erste Bürgermeister und für Landräte diene der Sicherung eines effektiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienstes, somit einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel (EuGH vom 21.7.2011 = NVwZ 2011, 1249).

    Die Rechtmäßigkeit derartiger Regelungen habe der Europäische Gerichtshof bereits mit der Erwägung bestätigt, dass freie Planstellen im öffentlichen Dienst nur begrenzt zur Verfügung stünden, den ehemals Beschäftigten eine Altersrente zustehe und sie andere Berufstätigkeiten ohne Altersbeschränkung ausüben könnten (NVwZ 2011, 1249).

    Dieses Anliegen habe der Europäische Gerichtshof als sozialpolitisch legitimes Ziel anerkannt (NVwZ 2011, 1249).

    Es reiche aber aus, wenn andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der Maßnahme stehenden Ziels ermöglichten (EuGH NVwZ 2011, 1249).

  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Die mit diesen Funktionen und sachlichen Aufgaben verbundene Verantwortung verlangt, soll sie ordnungsgemäß und wirkungsvoll wahrgenommen werden, sowohl bei Landräten als auch bei berufsmäßigen ersten Bürgermeistern ein erhebliches, den Durchschnitt übersteigendes Maß an Arbeitseinsatz, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit im Sinn physischer und psychischer Belastbarkeit (vgl. auch BVerfG vom 25.7.1997 = NVwZ 1997, 1207).

    43 bb) Die Normierung einer Altersgrenze für berufsmäßige erste Bürgermeister und für Landräte soll zu einer effektiven und kontinuierlichen Amtsführung beitragen (vgl. BVerfG NVwZ 1997, 1207) und verfolgt damit einen rechtmäßigen Zweck.

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Durch Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) habe das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Verfassungsinterpretation zur Wirksamkeit von Altersgrenzen aufgegeben und entschieden, dass eine Satzungsbestimmung, wonach die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen für "Anwendung der EDV im Rechnungswesen und Datenschutz" mit Vollendung des 68. Lebensjahrs erlösche, gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoße.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) ergibt sich nichts anderes.

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Der Europäische Gerichtshof habe im Urteil vom 13. September 2011 (NJW 2011, 3209) ausschließlich sozialpolitische Ziele als legitim in diesem Sinn angesehen.

    Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung wegen des Alters nach § 8 Abs. 1 AGG ist dabei nicht das Alter an sich, sondern ein damit zusammenhängendes Merkmal als wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung (vgl. EuGH vom 13.9.2011 = NJW 2011, 3209/3212).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Diese bundesrechtliche Regelung wirkt mittelbar über das Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV auch auf den eröffneten Prüfungsmaßstab des Popularklageverfahrens ein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224).

    Zwar verbietet es der Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 Satz 1 BV, gleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise ungleich und ungleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise gleich zu behandeln (VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/228).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Vielmehr ist bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, verfassungsgerichtlich nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (etwa BVerfG vom 26.1.1993 = BVerfGE 88, 87/97; BVerfG vom 14.7.1999 = BVerfGE 101, 54/101).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt nur in Betracht, wenn hierbei äußerste Grenzen überschritten werden (vgl. BVerfG vom 21.12.1977 = BVerfGE 47, 85/93 f.).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    40 aa) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte ist eine berufliche Anforderung wesentlich und entscheidend, wenn die Tätigkeit ohne das fragliche Merkmal entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (BAG vom 28.5.2009 = NJW 2009, 3672/3675; ferner Schleusener/Suckow/Voigt, AGG, 3. Aufl. 2011, RdNr. 12 zu § 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12
    Sie dient auf kommunaler Ebene dem in der Zuordnung des Aufgabenkreises der vollziehenden Gewalt (Art. 4 BV) angelegten oder aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) abgeleiteten Gebot der Gewährleistung einer effektiven und durch Kontinuität geprägten Verwaltung (vgl. BVerwG vom 27.5.1983 = BVerwGE 67, 206/209; Hoffmann-Riem in Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann, Effizienz als Herausforderung an das Verwaltungsrecht, 1997, S. 21; ders. in Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 2012, § 10 RdNr. 46; Sobota, Das Prinzip Rechtsstaat, 1997, S. 143, 500; s. auch Art. 10 Satz 2 BayVwVfG).
  • VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00

    Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

  • VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07

    Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Da von einer zulässigen Popularklage ausgegangen wird, prüft der Verfassungsgerichtshof die angegriffenen Vorschriften anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese - wie beispielsweise das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.12.2012).

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/138; VerfGH vom 23.10.2008 = VerfGH 61, 248/254; VerfGH vom 24.5.2012; VerfGH vom 19.12.2012).

    Die Frage, ob das Europäische Unionsrecht wie Bundesrecht über Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV mittelbar Bedeutung erlangen kann, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (VerfGH 61, 130/139 m. w. N.; VerfGH vom 19.12.2012).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Dies ist dann anzunehmen, wenn ein Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.10.2008 VerfGHE 61, 248/254; vom 24.5.2012 BayVBl 2013, 431; vom 19.12.2012 BayVBl 2013, 269; vom 25.9.2015 BayVBl 2016, 81 Rn. 134).

    Ob im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV auch unionsrechtliche Vorschriften zu prüfen sind, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. VerfGH vom 19.12.2012 BayVBl 2013, 269/270; vom 25.9.2015 BayVBl 2016, 81 Rn. 166; vgl. auch Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 3 Rn. 11 sowie in BayVBl 2009, 65).

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13

    Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern -

    Auch im Übrigen sei die Regelung mit der Bayerischen Verfassung vereinbar (vgl. BayVerfGH, BayVBl 2013, S. 269).

    Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer werde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, NVwZ 1997, S. 1207; zur Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen für kommunale Wahlbeamte auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1993 - 2 BvR 1439/93 -, LKV 1993, S. 423; BayVerfGHE 21, 83 ; BayVerfGH, BayVBl 1984, S. 301 ; RhPfVerfGH, NVwZ 2007, S. 1052; BayVerfGH, BayVBl 2013, S. 269).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung

    Danach ist eine Popularklage nach Art. 98 Satz 4 der Bayerischen Verfassung dann unzulässig, wenn der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift festgestellt hat (BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - Vf. 16-VII-08 -, juris Rn. 23 m. w. N.; vom 8. Oktober 2012 - Vf. 14-VII-07 -, juris Rn. 18; vom 19. Dezember 2012 - Vf. 5-VII-12 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 3 BV 16.2340

    Kein Versorgungsanspruch aus einer Tätigkeit als berufsmäßiger Bürgermeister,

    Die damals geltende Fassung des Art. 39 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG, nach der zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat nicht gewählt werden kann, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar (BayVerfGH, E.v. 19.12.2012 - Vf. 5-VII-12 - VerfGHE 65, 268).
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

    Die Aufgaben des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters und die an ihn gestellten Anforderungen sind folgendermaßen zu umschreiben (vgl. zum nachstehenden BayVerfGH, E.v. 19.12.2012 - Vf. 5-VII-12 - VerfGH 65, 268 - juris Rn. 40 ff.): Die Kommunalgesetze weisen berufsmäßigen ersten Bürgermeistern umfangreiche Aufgaben und ein hohes Maß an Verantwortung zu.
  • VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785

    Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als

    Gerade auf die sich aus Landesrecht ergebenden Anforderungen in Bezug auf Arbeitseinsatz, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit eines berufsmäßigen ersten Bürgermeisters ist vorliegend jedoch bei der Frage, ob die jederzeitige Erfüllung der beruflichen Pflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gewährleistet ist, abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 38 unter Bezugnahme auf BayVerfGH, E.v. 19.12.2012 - Vf. 5-VII-12 - VerfGHE 65, 268 - juris Rn. 40 ff.).
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