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   BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01   

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BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 129 a Abs. 1 StGB; § 270 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 264 StPO; § 207 Abs. 4 StPO; Art 103 Abs. 2 GG
    Sofortige Beschwerde; Eröffnungsverfahren; Prüfung des Verfahrenshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit; Klärung von Tatsachen an, die die angeklagte Straftat betreffen im Strengbeweisverfahren; Freibeweisverfahren; "Gesamtvereinigung" verschiedener regionaler ...

  • lexetius.com

    StPO § 203; StGB § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 203; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1; StPO § 203
    Klärung eines Verfahrenshindernisses bei der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens; Tatbegriff bei der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 202 StPO; §§ 129 Abs. 1, 129a Abs. 1 StGB
    Eröffnungsverfahren/Prüfung eines Verfahrenshindernisses/anderweitige Rechtshängigkeit/Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung/Rädelsführerschaft in den »Revolutionären Zellen«

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Revolutionäre Zellen

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Hans-Joachim Klein (Terrorist)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 349
  • NJW 2001, 1734
  • NStZ 2002, 328
  • NJ 2001, 323 (Ls.)
  • StV 2001, 606 (Ls.)
  • JR 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Wenn es gleichwohl diesem Umstand für die Fortdauer der Mitgliedschaft keine maßgebliche Bedeutung beimißt, weil nach BGHSt 29, 288, 294 die Mitgliedschaft auch in Zeiten fortbestehe, in denen gerade keine Tätigkeit entfaltet werde, wird es weder dem Sinn dieser Entscheidung, noch dem Begriff der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129 a Abs. 1 StGB gerecht.

    Gerade weil in BGHSt 29, 288, 294 dieser Grundsatz unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung wiederholt wird, kann die nachfolgende Erwägung, die Mitgliedschaft bestehe auch in Zeiten, in denen keine Tätigkeit für die Vereinigung ausgeübt werde, nur dahin verstanden werden, daß es bei einer solchen aktiven Beteiligung naturgemäß zwischen den einzelnen Betätigungsakten zu Pausen kommen kann, die ohne Einfluß auf das Andauern der Mitgliedschaft bleiben.

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß diese Tatbestandsstruktur dazu führe, daß sich die Strafbarkeit der mitgliedschaftlichen Beteiligung auf Jahre erstrecken könne (BGHSt 29, 288, 294).

    Unabhängig von den vorgenannten Erwägungen neigt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 288 ff.) dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen eines Mitglieds einer solchen Organisation (kriminelle oder terroristische Vereinigung, Verein i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG) Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung waren und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, daß durch das frühere Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (Urt. des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 342100, vgl. dazu Krauth in FS für Kleinknecht, 1985, S. 215, 229 ff.).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zweifelhaft, ob ein Prozeßhindernis vorliegt, ist nach der h.M. nach der Art des Prozeßhindernisses oder der Prozeßvoraussetzung zu differenzieren (vgl. BGHSt 18, 274, 277 f.; Überblick bei Paeffgen in SK-StPO 15. Lfg. § 206 a Rdn. 16 f.).

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Gleichzeitig würden die auch dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute wie Anklage und Eröffnungsverfahren ausgehöhlt (BGHSt 43, 252, 257).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In solchen Fällen wird diese Frage nicht im Revisionsverfahren im Wege des Freibeweises geklärt, sondern die Sache zu erneuter tatrichterlicher Feststellung im Wege des Strengbeweises zurückverwiesen (BGH, Beschl. vom 16, November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    So hat der Senat die vorübergehende "Abschaltung" eines Agenten für die Dauer eines Jahres nach der Enttarnung eines anderen Agenten zur Vermeidung einer Entdeckung als für eine geheimdienstliche Agententätigkeit typisch bewertet (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Danach genügt eben nicht eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft, vielmehr ist erforderlich, daß diese auf eine aktive Teilnahme am Verbandsleben gerichtet sein muß (BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Hans-Joachim Klein (Terrorist)

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (51 Js 118/96) war dem Angeschuldigten mit Anklage vom 16. November 1999 zur Last gelegt worden, er habe als Mitglied der "Revolutionären Zelle" Beihilfe zu dem Anschlag auf die Teilnehmer an der OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975 geleistet.
  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 581/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In einigen älteren Entscheidungen ist zur Frage des Strafklageverbrauchs noch die Auffassung vertreten worden, daß hier der Zweifelssatz nicht anwendbar sei und nur eine nachgewiesene vorhergehende Verurteilung die erneute Aburteilung hindere (OGHSt 1, 207; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1952 - 4 StR 124/52; Urt. vom 19. Februar 1954 - 2 StR 581/53).
  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Dass das Oberlandesgericht während dieser Zeit keinen Kontakt des Angeklagten zur Führungsebene der Al Qaida festgestellt hat, steht vor dem Hintergrund dieser gewichtigen, fortdauernden, im Einverständnis mit der Führungsebene entfalteten und auf eine aktive Beteiligung an der Organisation gerichteten Tätigkeiten der Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGHSt 46, 349, 356 f.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Da die FOCA in die FDLR integriert war, waren die Angehörigen der Teilorganisation zugleich Mitglieder der Gesamtorganisation (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 30. März 2001 ausgeführt, dass er dazu neigt, mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn der Angeklagte nur wegen einer einzelnen Betätigung verurteilt worden ist und er nicht darauf vertrauen durfte, durch das frühere Verfahren seien alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst (BGHSt 46, 349, 358).
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01   

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https://dejure.org/2002,9008
LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Eine Beitragspflicht könne auch dann wirksam begründet werden, wenn nach diesem Zeitpunkt eine entsprechende Satzung erstmalig in Kraft trete (OVG-LSA, Beschl. v. 19.02.1998 - B 2 141/97 -, VwRR MO 1998, 131; bestätigt durch Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR MO 2000, 26 und Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103).

    Davon sei deshalb auszugehen, weil die Neuregelung keine Rückwirkung entfalte, wie sich im Wege der Auslegung der Vorschrift ermitteln lasse (OVG-LSA, Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR-MO 2000, 26 ff.; Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 235/98 -, UA S. 10 ff.).

    Dementsprechend durften die Kommunen auf Grund des Beschlusses des OVG-LSA vom 04.11.1999 (Az. B 2 S 433/99, VwRR MO 2000, S. 26) jedenfalls bis zum In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 am 22. April 1999 Beitragssatzungen für Straßenbaumaßnahmen auch nach Beendigung der Maßnahme erlassen.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Danach muss der Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts in jedem Fall unangetastet bleiben (BVerfGE 79, 127 [146] - st. Rspr.).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.]; Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120; Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.1998 - B 2 S 337/98

    Darlegungslast; Rechtsmittelbegründung; Gemeinde; Straßenbaubeitragssatzung;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Bereits diese Regelung war so zu verstehen, dass eine Erhebungspflicht besteht, soweit keine Kostendeckung durch Gebühren erfolgt (OVG-LSA, Beschl. v. 03.09.1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des vorlegenden Gerichts offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 81, 40 [49] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 47 [52] und 65, 132 [137]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Eine Beitragspflicht könne auch dann wirksam begründet werden, wenn nach diesem Zeitpunkt eine entsprechende Satzung erstmalig in Kraft trete (OVG-LSA, Beschl. v. 19.02.1998 - B 2 141/97 -, VwRR MO 1998, 131; bestätigt durch Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR MO 2000, 26 und Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des vorlegenden Gerichts offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 81, 40 [49] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 47 [52] und 65, 132 [137]).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.]; Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120; Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.]; Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120; Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Das ist immer dann der Fall, wenn die im gerichtlichen Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung von der Gültigkeit der Norm abhängt, also die Entscheidung je nach Beantwortung dieser Frage zu einem anderen Ergebnis führt (BVerfGE 80, 59 [65]; 72, 51 [60 f.]; Klein, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 1992, § 80 RdNr. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Da die Höhe der Beitragsschuld von den Verteilungskriterien abhänge, die die Beitragssatzung enthalte, sei ihr Erlass unverzichtbare Bedingung der Entstehung der Beitragspflicht (ebenso grundlegend: BVerwG, Urt. v. 14.03.1975 - BVerwG IV C 34.73 -, NJW 1975, 1426).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 5/01
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (vgl. LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 -, juris, Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    (1) Soweit - wie gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - eine Beitragserhebungspflicht besteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2016 - 4 L 12/16 - Beschl. v. 29. Juni 2015 - 4 M 54/15 - Beschl. v. 23. Juni 2009 - 4 L 114/09 -, zit. nach JURIS; VG Halle, Urt. v. 24. April 2013 - 6 A 143/11 HAL - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2108) können Aufwendungen für die Herstellung einer Einrichtung originär nur über die Erhebung von Beiträgen und nicht über Benutzungsgebühren erhoben werden (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2109, m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Die kommunale Selbstverwaltung in Form der Finanzhoheit aus Art. 2 Abs. 3, Art. 87 Abs. LVerf beinhaltet die Befugnis der Gemeinden zur eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (vgl. LVerfG, Urt. v. 15.01.2002 - LVG 3/01 und 5/01 -, LVerfGE 13, 343 [352 ff.]).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG; zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff; ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG; zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff; ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG; zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff; ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Ohne weiteres möglich ist eine solche Änderung mit Wirkung für die Zukunft, soweit kein verfassungsrechtlich verankerter Vertrauensschutz entgegensteht; strengeren Anforderungen unterliegt demgegenüber eine auch in die Vergangenheit zurückwirkende Regelung (vgl. hierzu: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01 u.a. - juris Rn. 60).
  • FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09

    Die Kosten des Erststudiums

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05, BVerfGE 126, 369; LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.01.2002 LVG 3/01, LVG 5/01, juris, Rn. 60).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation eines bioresorbierbaren

    Eine solche Klarstellung seines Willens sei dem Gesetzgeber auch nicht verwehrt (Bezugnahme auf LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 3/01).

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung(vgl. LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 -, juris, Rn. 60).

    Soweit die Klägerin auf die vom sächsisch-anhaltinischen Landesverfassungsgerichtshof für möglich erachtete "authentische Interpretation" durch den Gesetzgeber verweist (Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 5/01), handelte es sich um eine ausdrückliche Regelung im Gesetzestext selbst, nicht um bloße Ausführungen in der Begründung späterer Rechtsänderungen mit Wirkungen für die Zukunft.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    a) Soweit - wie gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - eine Beitragserhebungspflicht besteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2016 - 4 L 12/16 - Beschl. v. 29. Juni 2015 - 4 M 54/15 - Beschl. v. 23. Juni 2009 - 4 L 114/09 -, zit. nach JURIS; VG Halle, Urt. v. 24. April 2013 - 6 A 143/11 HAL - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2108), muss bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 253/14 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1617, m.w.N.; so wohl auch Rdnr. 2108, 2111, 2215; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. Februar 1986 - 12 A 31/85 -, NVwZ 1986, 162f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -, zit. nach JURIS zum Straßenausbaubeitragsrecht; BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - 9 C 10.07 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 1/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14

    Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch

  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 2/01

    Voraussetzungen für eine Enteignung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 2/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2003 - 2 L 317/01

    Frühere Verweis auf Gründe einer früheren Entscheidung zulässig, kein Rückgriff

  • VG Göttingen, 27.04.2022 - 2 B 91/22

    Baurecht, Änderung; Gebäudeteil, vortretender; Grenzabstand; Nachbarschutz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03

    Kein Verzicht der Gemeinde auf die Beitragserhebung, wenn über längere Zeit keine

  • VG Potsdam, 03.03.2004 - 12 L 394/03
  • VG Magdeburg, 11.12.2003 - 9 A 340/02
  • VG Dresden, 06.11.2003 - 1 K 2609/02

    DDR-Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten gilt nicht im Internet

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 16.04.2003 - X 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39471
LG Düsseldorf, 16.04.2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 KLs 7/10

    Strafverfahren aufgrund von gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zehn Fällen in

    Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. August 2003 - X 5/01 - ist der Angeklagte xxx wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Rechtsprechung
   RG, 26.01.1901 - Rep. V. 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,3
RG, 26.01.1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
RG, Entscheidung vom 26.01.1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen zu Gunsten des anderen eine Grunddienstbarkeit bestellen? 2. Ist eine solche Bestellung der Eintragung in das Grundbuch fähig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunddienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    2 Z 29/78">MittBayNot 1979, 6, 8; OLG Köln, NJW-RR 1999, 239; Staudinger/Frank, BGB [2009], § 1030 Rn. 33; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Pohlmann, 5. Aufl., § 1030 Rn. 22; Erman/Michalski, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 6; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1030 Rn. 3; NK-BGB/Lemke, 2. Aufl., § 1030 Rn. 63; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 2. Aufl., § 1030 Rn. 12; PWW/Eickmann, 6. Aufl., § 1030 Rn. 9; Wieling, Sachenrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 1 II 3 b; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., § 32 I 3 c; Weitnauer, DNotZ 1958, 352; 1964, 716; v. Lübtow, NJW 1962, 275; Harder, DNotZ 1970, 267, 269 f.; aA noch die ältere Judikatur: RGZ 47, 202, 208 ff.; KGJ 51, 291, 292; OLG Düsseldorf, NJW 1961, 561; vgl. aber auch RGZ 142, 231, 235).
  • BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08

    Rückbindung eines erneut angerufenen Revisionsgerichts nach Zurückverweisung

    Die Beschwerde verkennt zum einen, dass der Senat in dem zitierten Urteil diese Frage nicht wie sie meint im bejahenden Sinne und damit im vermeintlichen Widerspruch zu einer von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Reichsgerichts (Beschluss vom 26. Januar 1901 V.5/01 RGZ 47, 202 ) und weiterer Kommentarliteratur entschieden hat (a); zum anderen wäre die Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren auch nicht entscheidungserheblich (b).
  • OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09

    Nachbarklage eines Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben.

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes,Beschluss vom 14.8.2001 - 2 V 5/01 -, SKZ 2002, 153 Leitsatz Nr. 4, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 26.1.1993, 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465).
  • OLG München, 20.05.1994 - 21 U 5483/90

    Abgeltungspflicht des Verpächters für eine durch den Pächter errichtete

    Zwar haftet jedem Pachtvertrag, selbst wenn er sich über Jahrzehnte hin erstreckt, der Charakter des Vorübergehenden an, wenn er nur überhaupt eine zeitliche Begrenzung gefunden hat (RGZ 66, 188); aber eine Benutzung im Rahmen eines Pachtverhältnisses ist dann nicht als vorübergehend zu betrachten, wenn grundsätzlich nach Ablauf der jeweiligen Pachtzeit eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses vorgesehen war (RGZ 47, 202).
  • RG, 10.05.1901 - VII 58/01

    Kommt in dem Falle, daß von zwei benachbarten Grundstücken desselben Eigentümers,

    (Weiter legen die Gründe dar, daß diese Annahmen mit den Entscheidungen des V. Civilsenates des Reichsgerichtes vom [15.??] April 1885 [Entsch. desselben in Civils. Bd. 13 S. 249] und vom 25. Februar 1891 [preuß. Just.-Min.-Bl. S. 244 und Gruchot , Beiträge Bd. 35 S. 1031] nicht in Widerspruch treten, und zwar unter Hinweis auf zwei neuere Entscheidungen des genannten Senates, nämlich das Urteil vom 30. März 1895 [Jurist. Wochenschr. S. 233 Nr. 33] und Beschluß vom 26. Januar 1901, Rep. V. 5/01; dann heißt es weiter!).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24465
OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 78
  • DÖV 2002, 486
  • ZfBR 2002, 178 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.03.2001 - I 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37263
LG Düsseldorf, 28.03.2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 635
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Rechtsprechung
   RG, 13.04.1901 - Rep. I. 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,199
RG, 13.04.1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
RG, Entscheidung vom 13.04.1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
RG, Entscheidung vom 13. April 1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 49, 340
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

    Dies entspricht der für den innerstaatlichen Bereich geltenden Regelung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und auch den Grundsätzen, die nach deutscher Rechtsauffassung im internationalen Verfahrensrecht allgemein gelten (BGH, Urteile vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 95/57 - NJW 1958, 103 und vom 20. März 1964 - V ZR 34/62 - WM 1964, 617; Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 720/80 - FamRZ 1982, 917 m.w.N.; ebenso schon RGZ 49, 340, 344 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63791
KG, 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
KG, Entscheidung vom 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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