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   LG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 5/12 Qs 1/15   

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https://dejure.org/2015,8048
LG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 5/12 Qs 1/15 (https://dejure.org/2015,8048)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.04.2015 - 5/12 Qs 1/15 (https://dejure.org/2015,8048)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. April 2015 - 5/12 Qs 1/15 (https://dejure.org/2015,8048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Strafbarkeit des geschäftsführenden Alleingesellschafters wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegenüber geschäftsführendem Alleingesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1534
  • NStZ-RR 2015, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 12 Qs 1/15
    Sowohl Angestellte, d.h. Personen, die in einem weisungsgebundenen Dienstverhältnis zum Inhaber eines Geschäftsbetriebes stehen, als auch Beauftragte, die - ohne Angestellte zu sein - aufgrund ihrer Stellung berechtigt und verpflichtet sind, für den Geschäftsbetrieb zu handeln bzw. betriebliche Entscheidungen zu beeinflussen (vgl. zu den Definitionen Fischer, StGB 62. Aufl. 2015, § 299, Rn. 9 u. 10), sind nach dem Wortlaut der Norm einem Geschäftsbetrieb gegenübergestellt, von diesem unterschieden (sog. Prinzipal - Agent - Beziehung, vgl. MK- Krick , StGB 2. Aufl. 2014, § 299 Rn. 2), weshalb Einigkeit darüber besteht, dass der Betriebsinhaber de lege lata nicht tauglicher Täter bzw. nicht bestochene Person sein kann (m.w.N. MK- Krick , 2. Aufl. 2014, § 299, Rn. 3; LK- Tiedemann , StGB 12. Aufl. 2008, § 299, Rn. 10; feststellend auch Bürger , wistra 2003, S. 130 ff. (132); vgl. auch BGH NZWiSt 2014, 346 - Hochseeschleppergeschäft: betreffend Gesellschafter einer GbR).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 12 Qs 1/15
    Zunächst trifft es mit der Staatsanwaltschaft zwar zu, dass § 299 StGB neben dem lauteren Wettbewerb und der Chancengleichheit der Mitbewerber und deren Vermögen (vgl. LK-Tiedemann, 12. Aufl. 2008, § 299 Rn. 1) auch dem Schutz des Vermögens des Geschäftsherrn des Bestochenen dient (vgl. BGH NJW 1983, 1919 ff. (1920); MK- Krick , StGB 2. Aufl. 2014, § 299 Rn. 2), wobei hier im Einzelnen streitig ist, in welchen Rangverhältnissen die Schutzgüter stehen (vgl. dazu SK- Rogall , StGB 2012, § 299, Rn. 11 u. 14).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20

    Entscheidung des Revisionsgerichts über die Verwerfung der Revision als

    Die rechtliche Selbständigkeit der juristischen Person, die selbst Vermögensträgerin ist, steht dem nicht entgegen; nicht etwa ist zur Straflosigkeit die Zuwendung allein an die Gesellschaft zu leisten (aA zum Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist: Fischer, StGB, 68. Aufl., § 299 Rn. 13; Bürger, wistra 2003, 130, 132; Pragal, Die Korruption innerhalb des privaten Sektors und ihre strafrechtliche Kontrolle durch § 299 StGB, S. 163 f.; aA etwa LG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2015 - 5/12 Qs 1/15 Rn. 18: Der geschäftsführende Alleingesellschafter könne nicht von seiner gleichzeitigen Stellung als Betriebsinhaber "abstrahieren".).
  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und

    Es verbietet sich deshalb die Organe einer Kapitalgesellschaft im Kontext des § 299 StGB als Unternehmensinhaber anzusehen (wie hier Fischer, aaO; a.A. im Fall eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH, LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.4.2015 - 5/12 Qs 1/15, NStZ-RR 2015, 215 mwN).
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