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   LG Mainz, 13.11.2015 - O 5/15   

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https://dejure.org/2015,68244
LG Mainz, 13.11.2015 - O 5/15 (https://dejure.org/2015,68244)
LG Mainz, Entscheidung vom 13.11.2015 - O 5/15 (https://dejure.org/2015,68244)
LG Mainz, Entscheidung vom 13. November 2015 - O 5/15 (https://dejure.org/2015,68244)
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Wird zitiert von ... (39)

  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

    aa) Auch von anderen Landesverfassungsgerichten wird teilweise die offensichtliche Begründetheit der Hauptsache in die Betrachtung einbezogen (für Popularklageverfahren: VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - Vf. 4-VII-13, Vf. 14-VII-16 -, juris Rn. 54; bei "überschlägiger Prüfung": VerfGH Bayern, Entscheidung vom 8. Mai 2020 - Vf. 34-VII-20 -, juris Rn. 15; grds. für Organstreitverfahren: LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. September 2015 - 5/15 -, juris Rn. 25; für Organstreitverfahren: VerfGH Sachsen, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 149-I-07 (eA) -, juris Rn. 9).
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - Zu letzterem Aspekt LVerfG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2017 - 5/15 -, juris, Rn. 152; Droege, NWVBl. 2013, 41 [42] -.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    Ob etwas anderes gilt, wenn die (einzelne) Antragstellerin eine Fraktion ist, deren Mitgliederzahl nicht die Einsetzungsminderheit nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 LV erreicht (so SaarlVerfGH, Urt. v. 28.03.2011 - Lv 15/10 -, juris Rn. 103 f.), bedarf hier ebenso wenig der Entscheidung (offen gelassen auch von BVerfGE 113, 113, 122; LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. -) wie die Frage, inwieweit es von Bedeutung sein kann, ob diese Fraktion gemeinsam mit einer oder mehreren anderen die konkrete Minderheit gebildet hat, welche die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt hat.

    So ist etwa schon die Aktenanforderung Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - 5/15 e.A. - im Anschluss an BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19 f.).

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