Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4, 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26674
OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4, 5/20 (https://dejure.org/2020,26674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4, 5/20 (https://dejure.org/2020,26674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 2020 - Vollz (Ws) 4, 5/20 (https://dejure.org/2020,26674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ausführung, Strafgefangener, Arztbesuch, Urologe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Sicherungsmaßnahmen bei der Ausführung eines Strafgefangenen zu einem Facharzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Ausführung des Strafgefangenen zum Urologen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Mit Blick auf die Intensität des mit der Ausgestaltung der Ausführung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht; vgl. für den Fall der Ablehnung der Vorführung zu einem Hauptverhandlungstermin in eigener Kleidung: BVerfG NStZ 2000, 166) ist das erforderliche Feststellungsinteresse aus Gründen der Wahrung effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu bejahen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 19. April 2018 - Vollz (Ws) 4/18 - und 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 81).

    Die Art und Weise der Ausführung eines Gefangenen i. S. des § 41 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SLStVollzG, insbesondere die hierbei zu treffenden Sicherungsmaßnahmen - also z. B. auch das Tragen von Anstaltskleidung oder Privatkleidung durch den Gefangenen, das Tragen von Uniform oder Privatkleidung durch die den Gefangenen hierbei begleitenden Vollzugsbediensteten und die Anwesenheit der Vollzugsbediensteten im ärztlichen Behandlungszimmer -, hängt von einer im konkreten Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters ab; er hat die nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gefangenen sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (vgl. Begründung zu § 41 des Gesetzentwurfs der Regierung des Saarlandes zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe im Saarland, LT-Drucks. 15/386, S. 93 f.; BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 17; Hanseatisches OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f. für den Fall der Ausführung eines Sicherungsverwahrten durch uniformierte Vollzugsbedienstete; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Laubenthal in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, a. a. O., Abschn. E Rn. 162; Arloth/Krä, a. a. O., § 11 StVollzG Rn. 5, § 12 StVollzG Rn. 3, § 41 SLStVollzG Rn. 1, § 41 SächsStVollzG Rn. 1; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Kap. 6 A Rn. 4; Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., Kap. 10 C Rn. 7).

    Die Verpflichtung zum Tragen einer einheitlichen Anstaltskleidung, die von Strafgefangenen regelmäßig als Selbstwertkränkung und Deprivation empfunden wird, stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 14 ff.).

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 15).

  • OLG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Rechtswidrigkeit der Ausführung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Die Art und Weise der Ausführung eines Gefangenen i. S. des § 41 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SLStVollzG, insbesondere die hierbei zu treffenden Sicherungsmaßnahmen - also z. B. auch das Tragen von Anstaltskleidung oder Privatkleidung durch den Gefangenen, das Tragen von Uniform oder Privatkleidung durch die den Gefangenen hierbei begleitenden Vollzugsbediensteten und die Anwesenheit der Vollzugsbediensteten im ärztlichen Behandlungszimmer -, hängt von einer im konkreten Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters ab; er hat die nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gefangenen sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (vgl. Begründung zu § 41 des Gesetzentwurfs der Regierung des Saarlandes zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe im Saarland, LT-Drucks. 15/386, S. 93 f.; BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 17; Hanseatisches OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f. für den Fall der Ausführung eines Sicherungsverwahrten durch uniformierte Vollzugsbedienstete; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Laubenthal in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, a. a. O., Abschn. E Rn. 162; Arloth/Krä, a. a. O., § 11 StVollzG Rn. 5, § 12 StVollzG Rn. 3, § 41 SLStVollzG Rn. 1, § 41 SächsStVollzG Rn. 1; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Kap. 6 A Rn. 4; Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., Kap. 10 C Rn. 7).

    Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Ausführung durch uniformierte Vollzugsbedienstete (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f.).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Ob eine bestimmte Maßnahme die Menschenwürde des betroffenen Strafgefangenen verletzt, hängt dabei von einer Gesamtschau der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl. zur Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen: BVerfG, Beschl. v. 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19, juris Rn. 56).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Auch im Strafvollzug ist der öffentlichen Gewalt jede Behandlung verboten, die die Achtung des Werts vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfGE 109, 279, 313; BVerfG, Beschl. v. 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Auch im Strafvollzug ist der öffentlichen Gewalt jede Behandlung verboten, die die Achtung des Werts vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfGE 109, 279, 313; BVerfG, Beschl. v. 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Ein solches Interesse kann nicht nur in den Fällen eines Rehabilitationsinteresses wegen fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme, einer drohenden, sich hinreichend konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr sowie zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Schadensersatzprozesses, sondern auch bei einem gewichtigen Grundrechtseingriff, wenn eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens typischerweise nicht erlangt werden kann, zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456 f.; NJW 2002, 2699 f; NStZ-RR 2013, 225 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 22. August 2018 - Vollz (Ws) 14/18 - und vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - ; Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 31, 81 m. w. N.; Arloth/Krä, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    aa) Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass in Strafvollzugsverfahren dann, wenn sich - wie hier - eine angeordnete oder beantragte Maßnahme schon vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigt hat, ein allgemeiner Feststellungsantrag statthaft ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2015, 354 f., juris Rn. 22 m. w. N.; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 ff., juris Rn. 12; OLG Dresden NStZ 2007, 707 ff., juris Rn. 10; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 291 f. - juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Bachmann in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 31; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 109 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14

    Strafvollzug im Saarland: Einkaufsverbot für alkoholhaltiges Rasierwasser;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt daher gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG (i. V. mit § 118 Satz 2 Nr. 2 SLStVollzG) lediglich, ob der Anstaltsleiter die konkrete Art und Weise der Ausführung des Antragstellers zu einem Facharzt vom 16.10.2017 rechtsfehlerfrei getroffen hat, ob er also von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, von dem ihm zustehenden Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320 ff. - juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - und vom 18. April 2016 - Vollz (Ws) 13/14 - Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 83 ff. m. w. N.; Arloth/Krä, a. a. O., § 115 Rn. 13 ff.; vgl. auch zu der § 115 Abs. 5 StVollzG entsprechenden Vorschrift des § 28 Abs. 3 EGGVG: Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - und vom 6. Oktober 2015 - VAs 14-15/15 -).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt daher gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG (i. V. mit § 118 Satz 2 Nr. 2 SLStVollzG) lediglich, ob der Anstaltsleiter die konkrete Art und Weise der Ausführung des Antragstellers zu einem Facharzt vom 16.10.2017 rechtsfehlerfrei getroffen hat, ob er also von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, von dem ihm zustehenden Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320 ff. - juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - und vom 18. April 2016 - Vollz (Ws) 13/14 - Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 83 ff. m. w. N.; Arloth/Krä, a. a. O., § 115 Rn. 13 ff.; vgl. auch zu der § 115 Abs. 5 StVollzG entsprechenden Vorschrift des § 28 Abs. 3 EGGVG: Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - und vom 6. Oktober 2015 - VAs 14-15/15 -).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
    Ein solches Interesse kann nicht nur in den Fällen eines Rehabilitationsinteresses wegen fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme, einer drohenden, sich hinreichend konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr sowie zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Schadensersatzprozesses, sondern auch bei einem gewichtigen Grundrechtseingriff, wenn eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens typischerweise nicht erlangt werden kann, zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456 f.; NJW 2002, 2699 f; NStZ-RR 2013, 225 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 22. August 2018 - Vollz (Ws) 14/18 - und vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - ; Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 31, 81 m. w. N.; Arloth/Krä, a. a. O., m. w. N.).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1206/13

    Gemeinsame Ausführung von Strafgefangenen zur ärztlichen Behandlung (Recht auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Rostock, 18.03.2020 - O 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79895
LG Rostock, 18.03.2020 - O 5/20 (https://dejure.org/2020,79895)
LG Rostock, Entscheidung vom 18.03.2020 - O 5/20 (https://dejure.org/2020,79895)
LG Rostock, Entscheidung vom 18. März 2020 - O 5/20 (https://dejure.org/2020,79895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,79895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 19.06.1920 - Rep. I. 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,250
RG, 19.06.1920 - Rep. I. 5/20 (https://dejure.org/1920,250)
RG, Entscheidung vom 19.06.1920 - Rep. I. 5/20 (https://dejure.org/1920,250)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1920 - Rep. I. 5/20 (https://dejure.org/1920,250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine gothaische Gewerkschaft nach preußischem Rechte nichtig, wenn sie in Preußen Bergbau betreibt und daselbst einen Verwaltungssitz, in Gotha aber nur einen formellen Sitz hat? 2. Wann ist die Haftung des Verkäufers für Mängel im Recht beim Wertpapierhandel, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsmodell beim Handel mit Kuxen gothaischer Gewerkschaften

  • opinioiuris.de

    Gothaische Gewerkschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - LVG 21/20

    Maskenpflicht, einstweiliger Rechtsschutz, Folgenabwägung

    Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 31 LVerfGG (vgl. für die parallelen Vorschriften des Verfassungsprozessrechts in Bund und Ländern BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 3; Beschl. v. 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19 -, Rn. 5; Beschl. v. 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.], unter II. 1.; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 5; Beschl. v. 19.06.2020 - VfGBbg 11/20 EA -, Rn. 4).

    Dies kann sich etwa daraus ergeben, dass eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung keinen Raum für die Erwartung lässt, dass das im konkreten Fall anzurufende Gericht eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung fällen wird (so für den Eilrechtsschutz gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4, 7; Beschl. v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 11; allgemein BVerfG, Beschl. v. 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 -, Rn. 58; entsprechend für die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Frage, ob die Hauptsache offensichtlich unzulässig ist, VerfGH NRW, Beschl. v. 05.06.2020 - VerfGH 74/20.VB , Rn. 12 f.; im Ansatz - bei im konkreten Fall abweichendem Ergebnis - auch VerfGH NRW, Beschl. v. 29.05.2020 - VerfGH 67/20.VB , Rn. 16; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.] -, unter II. 1.; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 6; zur Subsidiarität im Verfahren der Verfassungsbeschwerde selbst VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.04.2020 - VGH B 25/20, Rn. 8-13; Beschl. v. 29.04.2020 - VGH B 26/20, VGH A 27/20, Rn. 11-16).

  • VG Frankfurt/Oder, 11.03.2021 - 3 I 5/21
    Insbesondere ist eine Durchsuchungsanordnung nicht erst dann erforderlich, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür erkennbar ist, dass die abzuschiebenden Ausländer am Tag der Abschiebung die Tür nicht öffnen und sich zu erkennen geben werden (so aber im Ergebnis die 4. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. Juni 2020 - 4 I 5/20 - und die 9. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 9 I 6/20 - im Anschluss an Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 9 I 1/21 - und VG Potsdam, Beschluss vom 30. September 2020 - VG 8 I 15/20 -).
  • VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Vor diesem Hintergrund kann die Antragstellerin auch nicht darauf verwiesen werden, zunächst erfolglos eine Abschiebung gestützt auf die Betretenserlaubnis nach § 58 Abs. 5 AufenthG, für die der Richtervorbehalt nicht gilt, durchzuführen (so aber wohl VG Frankfurt (Oder), B. v. 03. Juni 2020 - VG 4 I 5/20 - n. v.).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21

    Antrag auf Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Ergreifung eines

    Insbesondere ist eine Durchsuchungsanordnung nicht erst dann erforderlich, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür erkennbar ist, dass die Antragsgegner am Tag der Abschiebung die Tür nicht öffnen und sich zu erkennen geben werden (so aber im Ergebnis die 4. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. Juni 2020 - 4 I 5/20 - und die 9. Kammer des VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 9 I 6/20- im Anschluss an Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 9 I 1/21- und VG Potsdam, Beschluss vom 30. September 2020 - VG 8 I 15/20 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.03.2021 - U 5/20 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,69497
OLG Dresden, 24.03.2021 - U 5/20 Kart (https://dejure.org/2021,69497)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.03.2021 - U 5/20 Kart (https://dejure.org/2021,69497)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. März 2021 - U 5/20 Kart (https://dejure.org/2021,69497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,69497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht