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   VerfGH Thüringen, 24.02.2021 - VerfGH 4/21, VerfGH 5/21   

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VerfGH Thüringen, 24.02.2021 - VerfGH 4/21, VerfGH 5/21 (https://dejure.org/2021,3771)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 24.02.2021 - VerfGH 4/21, VerfGH 5/21 (https://dejure.org/2021,3771)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - VerfGH 4/21, VerfGH 5/21 (https://dejure.org/2021,3771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Entscheidung wegen Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Einstweilige Anordnung wegen vorläufiger Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Thüringen abgelehnt

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürJAPO § 33 Abs 5 Nr 4; ThürVerf Art 35 Abs 1; ThürVerfGHG § 26
    Staats- und Verfassungsrecht; Einstweilige Anordnung; Einstweilige Anordnung; Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei; Antrag auf vorläufige Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst

  • Justiz Thüringen

    Zur Frage einer Besorgnis der Befangenheit (§ 14 Abs 1 ThürVerfGHG ) bei einem Näheverhältnis zu einer Person, die in derselben Sache iSd § 13 Abs 1 Nr 2 VGHG TH tätig gewesen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.02.2021 - VerfGH 4/21
    Dieses Leitbild kennzeichnet das Ziel einer modernen Juristenausbildung unabhängig davon, welche Tätigkeit der vollausgebildete Jurist später ausübt und welche Schranken dafür gelten (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 43 [52] = juris Rn. 42).

    Es wird seinerseits begrenzt durch die Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 43 [52] = juris Rn. 39).

    Wer dieses Leitbild für sich oder für andere nicht gelten lässt, sondern es in seinen auf die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats bezogenen Teilen bekämpft, die als oberste Grundwerte des freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates unabdingbare Bestandteile der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland sind, wird den Anforderungen der Juristenausbildungsordnung nicht gerecht (so für § 1 Abs. 1 JAO: BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 43 [53] = juris Rn. 42).

  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 109/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein aufgrund

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.02.2021 - VerfGH 4/21
    Dieser verlangt eine besondere Schwere der im Fall des Unterbleibens einer einstweiligen Anordnung drohenden Nachteile (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 -, juris Rn. 12).

    Im Rahmen der Abwägung wird insbesondere bedeutsam, ob für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, ein Eingriff in Grundrechte droht, der als solcher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 24.02.2021 - VerfGH 4/21
    Auch in jüngerer Vergangenheit betonte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Referendarausbildung, dass das vom Landesgesetzgeber verfolgte Ziel der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege einen besonders gewichtigen Gemeinschaftsbelang darstellt, welcher einen Eingriff in die Berufswahlfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, BVerfGE 153, 1 [50] = juris Rn. 110 sowie Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 -, juris Rn. 47).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2021 - 38-IV-21
    Dies bedarf vielmehr eingehender Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist (vgl. hierzu bereits BbgVerfG, Beschluss vom 26. März 2021 - 5/21 eA - juris Rn. 24 f., 33; BayVerfGH, Entscheidung vom 22. März 2021 - Vf. 23-VII-21 - juris Rn. 38 ff.).

    Auch wenn nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts eine Pflicht der kommunalen Behörden zur Nutzung dieser Öffnungsmöglichkeiten besteht (Beschluss vom 22. April 2021 - 3 B 172/21; Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 62/21), stellen die auferlegten Schutzmaßnahmen einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Geschäftsinhaber gemäß Art. 28 Abs. 1 SächsVerf dar, weil diese hierdurch nicht wie bisher geschäftsmäßig tätig sein können (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 26. März 2021- 5/21 eA - juris Rn. 26).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unüberschaubare Kontakte auf engem Raum zu einem erhöhten Infektionsgeschehen beitragen (vgl. zur Gastronomie: SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BbgVerfG, Beschluss vom 26. März 2021 - 5/21 eA - juris Rn. 38).

    Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens (vgl. Situationsbericht des RKI vom 2. Mai 2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ Situationsberichte/Mai_2021/2021-05-02-de.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt abgerufen am 3. Mai 2021) überwiegen gleichwohl die Gefahren der Ansteckung mit COVID-19 sowie der Überlastung der stationären Behandlungskapazitäten (vgl. auch BbgVerfG, Beschluss vom 26. März 2021 - 5/21 eA - juris Rn. 41), vor denen zu schützen der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verpflichtet ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VerfGH Thüringen, 17.11.2023 - VerfGH 34/23

    Staats- und Verfassungsrecht; Einstweilige Anordnung

    Im Rahmen der Abwägung wird insbesondere bedeutsam, ob für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, ein Eingriff in Grundrechte droht, der als solcher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 24. Februar 2021 - VerfGH 4/21 -, juris Rn. 58).
  • VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde

    Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag mit Beschluss vom 24. Februar 2021 ab (ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VerfGH 4/21 -).
  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz

    Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag mit Beschluss vom 24. Februar 2021 ab (ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VerfGH 4/21 -).
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   OLG München, 03.11.2022 - Z 5/21   

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https://dejure.org/2022,51324
OLG München, 03.11.2022 - Z 5/21 (https://dejure.org/2022,51324)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2022 - Z 5/21 (https://dejure.org/2022,51324)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2022 - Z 5/21 (https://dejure.org/2022,51324)
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   KAGH, 26.11.2021 - M 5/2021   

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https://dejure.org/2021,66005
KAGH, 26.11.2021 - M 5/2021 (https://dejure.org/2021,66005)
KAGH, Entscheidung vom 26.11.2021 - M 5/2021 (https://dejure.org/2021,66005)
KAGH, Entscheidung vom 26. November 2021 - M 5/2021 (https://dejure.org/2021,66005)
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