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LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 183
- NZV 2011, 408
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher …
So hat z. B. das Landgericht Frankfurt die Notwendigkeit der Verteidigung in einem Fall verneint, in dem es nur um eine Geldstrafe von 25 Tagessätze wegen Schwarzfahrens ging, obwohl die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht kam (LG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 183). - LG Münster, 19.12.2019 - 8 Qs 60/19
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung neues Recht, Schwere der Tat, …
Insbesondere wird ein geringfügiges Delikt nicht allein deshalb zur schweren Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO a.F. bzw. rechtfertigt die Rechtsfolgenerwartung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, weil die Strafe in eine Gesamtstrafenbildung von mehr als einem Jahr einzubeziehen sein wird (vgl. zu Vorstehendem LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.02.2011, 5/26 Qs 4/11 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012, 2 Ws 37/12). - LG Marburg, 09.11.2021 - 4 Qs 78/21
Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafenfall
Etwas Anderes gilt jedoch wiederum dann, wenn die Straferwartung im anhängigen Verfahren die Gesamtstrafenbildung nur unwesentlich beeinflusst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, NStZ-RR 2012, 214; LG Frankfurt, Beschl. v. 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11 -, NStZ-RR 2011, 183;… Thomas/Kämpfer, in: MüKo StPO, 1. Aufl., 2014, § 140, Rn. 31).