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VG Wiesbaden, 10.10.1995 - 5/3 E 32/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchauf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Warenspielgerät; Vorliegen eines Glücksspiels; Einstufung als Geschicklichkeitsspiel; Abhängigkeit der Einstufung von Schwierigkeitsgrad; Gleichsetzung unerreichter Geschicklichkeitsanforderungen mit Zufall; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 10.10.1995 - 5/3 E 32/94
- VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
Abgrenzung von Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel - Trefferquote
Mit Urteil vom 10. November 1995 - 5/3 E 32/94 - (GewArch 1996 S. 68 f.) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Das Spiel "Good Luck II (neu)" sei zwar im mathematischen Sinne ein gemischtes Spiel, dessen Ausgang sowohl durch die dem Einfluss des Spielers entzogene Drehscheibe als auch durch seine Geschicklichkeit bei der Bedienung des Greifarms beeinflusst werde.