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   BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R   

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https://dejure.org/1998,5599
BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R (https://dejure.org/1998,5599)
BSG, Entscheidung vom 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R (https://dejure.org/1998,5599)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - B 5/4 RA 13/97 R (https://dejure.org/1998,5599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ausschluß von Leistungen zur Rehabilitation für einen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Pfarrer der Evangelischen Kirche mit einer Versorgungsanwartschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Medizinische Reha-Maßnahme - Heilkur - Versicherungsfrei Bedienstete - Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Pfarrer - Pfarrer der Evangelischen Kirche

  • Judicialis

    SGB VI § 12 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 12 Abs. 1 Nr. 3, § 15; SGG § 162
    Anwartschaft auf Versorgung i.S. von § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI für Pfarrer der Evangelischen Kirche mit einer Versorgungsanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.03.1983 - 11 RA 76/82

    Pfarrerdienstverhältnis - Anspruch auf Versorgung - Beamtenrecht -

    Auszug aus BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R
    Eine Versorgung entspricht beamtenrechtlichen Grundsätzen, wenn sie auf dem Alimentationsprinzip beruht und nach Voraussetzung, Art und Umfang ungeachtet gewisser Abweichungen dem Beamtenrecht entspricht (BSG Urteil vom 17. März 1983 - 11 RA 76/82 - SozR 2200 § 1260c Nr. 5).

    Er hat gegen seinen Dienstherrn ungeachtet dieser Besonderheit einen gleichen Versorgungsanspruch wie ein Berechtigter, dessen Anspruch sich unmittelbar auf das BeamtVG gründet; die Kirche steht letztlich dafür ein, daß er im Ergebnis das erhält, was ihm nach den dem Beamtenrecht entsprechenden kirchlichen Versorgungsvorschriften zusteht (vgl BSG Urteil vom 17. März 1983 - 11 RA 76/82 - ">1260c%20RVO%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1260c RVO Nr. 5 zu einer ähnlich ausgestalteten Versorgungsregelung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau).

  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BSG, 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist die Ungleichbehandlung von Beamten gegenüber anderen Versicherten bei der Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation durch die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere im Hinblick darauf gerechtfertigt, daß Anspruch auf Dienst- und Versorgungsbezüge besteht, die nach dem Grundsatz der Alimentation bemessen sind, und diesem Personenkreis unter Berücksichtigung der Beihilfe überlassen bleibt, ob er sich wie beim Krankenversicherungsschutz durch eine private Versicherung ebenfalls gegen eine evtl Kurbedürftigkeit zusätzlich absichern oder aber für von seinem Arbeitgeber nicht übernommene Kosten der Kur selbst aufkommen will (BVerfG Beschluß vom 9. Februar 1983 - 1 BvL 8/80 ua - BVerfGE 63, 152 = SozR 2200 § 1236 Nr. 39).
  • BFH, 16.12.2020 - VI R 29/18

    Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

    Der Senat orientiert sich bei dieser Rechtsprechung zu § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG an den Kriterien, die auch der Bundesgerichtshof (BGH) zur Auslegung des Begriffs einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen in § 1587a Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) a.F. und in § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Versorgungsausgleichsgesetzes unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 5, 6 SGB VI und den Vorgängervorschriften) zugrunde gelegt hat (s. BGH-Beschlüsse vom 27.10.1993 - XII ZB 69/89, LM BGB § 1587a Nr. 100 (4/1994); vom 16.09.1998 - XII ZB 232/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- Entscheidungsdienst Familien- und Erbrecht 1999, 25, und vom 27.01.2016 - XII ZB 656/14, NJW Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2016, 323; BSG-Urteile vom 07.07.1998 - B 5/4 RA 13/97 R, Sozialrecht (SozR) 3-2600 § 12 Nr. 2, und vom 17.03.1983 - 11 RA 76/82, SozR 2200 § 1260c Nr. 5; ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.09.1983 - 7 C 47.80, zur Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - L 3 R 879/11

    Teilhabeleistungen - Kfz-Hilfe - Zuständigkeit nach Wechsel des Antragstellers

    Ausgeschlossen sind auch berufliche Rehabilitationsleistungen, obwohl nach Beamtenrecht kein Anspruch auf derartige Leistungen besteht (vgl. BSG, Urteile vom 07. Juli 1998, B 5/4 RA 13/97 R, und vom 11. August 1983, 1 RA 5/83, beide in Juris; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, 78. Ergänzungslieferung 2013, § 12 Rn. 3 ff., 12 f.).
  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 10.1876

    Bestätigung gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI; Voraussetzungen für die Befreiung von

    (1) Eine Versorgung entspricht beamtenrechtlichen Grundsätzen, wenn sie auf dem Alimentationsprinzip beruht und nach Voraussetzungen, Art und Umfang ungeachtet gewisser Abweichungen dem Beamtenrecht entspricht (BSG v. 20.6.1985, 11a RA 28/84; BSG v. 7.7.1998, B 5/4 RA 13/97 R; VG Freiburg v. 20.12.1999, 4 K 1014/97).

    Demnach muss eine sichere Aussicht auf Leistungen im Rahmen eines Rechtsanspruchs bestehen, wobei noch nicht alle Voraussetzungen für eine spätere Versorgung erfüllt sein müssen, also noch kein Anrecht - d. h. z. B. ein im Fall der Dienstuntauglichkeit sofort in Kraft tretender Anspruch auf Versorgung - bestehen muss (BSG v. 7.7.1998, B 5/4 RA 13/97 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - L 33 R 1251/11

    Erwerbsminderung - Alkoholerkrankung - wiederkehrende Zeiten der

    Eine Erwerbsunfähigkeit kann daraus nur folgen, wenn so häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten auftreten, dass die während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen den Mindestanforderungen nicht mehr genügen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/97 -, zu finden in juris; Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2 R 566/16
    Eine Erwerbsunfähigkeit kann daraus nur folgen, wenn so häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten auftreten, dass die während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen den Mindestanforderungen nicht mehr genügen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/97 -, zu finden in juris; Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 107/12 B - in juris).
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