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BSG, 12.05.1998 - B 5/4 RA 73/97 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Ermittlung von Entgeltpunkten für nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nachgezahlte freiwillige Beiträge bei Heiratserstattung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Heiratserstattung - Nachzahlung freiwilliger Beiträge - Beitragsverfahren - Erwerbsunfähigkeit - Minderung der Erwerbsunfähigkeit - Entgeltpinkte
- Judicialis
SGB VI § 75 Abs 2 Satz 2 Nr 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von § 75 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 01.06.2015 - B 5 RE 31/14 B
Verjährung von Pflichtbeiträgen; Verfahren über die Nachversicherung; Zweck eines …
Soweit sie auf das angeblich divergierende Senatsurteil vom 12.5.1998 (B 5/4 RA 73/97 R - Juris RdNr 14) hinweist, geht sie mit keinem Wort darauf ein, dass diese Entscheidung im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zum Begriff des "Beitragsverfahrens" iS des § 75 Abs. 2 S 2 Nr. 2 SGB VI ("Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn") im Dritten Titel ("Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte") des Dritten Unterabschnitts ("Rentenhöhe und Rentenanpassung") im Zweiten Abschnitt ("Renten") des Zweiten Kapitels ("Leistungen") des SGB VI ergangen ist, während sich die zweite Rechtsfrage ausdrücklich nur auf ein "Beitragsverfahren im Sinne des § 198 Satz 2 SGB VI" und damit auf eine Vorschrift im Deckungsverhältnis der GRV bezieht, die im Dritten Titel ("Wirksamkeit der Beitragszahlung") des Zweiten Unterabschnitts ("Verfahren") im Vierten Kapitel ("Finanzierung") des Zweiten Abschnitts ("Beiträge und Verfahren") verortet ist.