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   BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 19/87   

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BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 19/87 (https://dejure.org/1988,1689)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1988 - 5/4a RJ 19/87 (https://dejure.org/1988,1689)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87 (https://dejure.org/1988,1689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an den Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen krankheitsbedingter Leistungseinschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87
    Diesen gleichbehandelt werden schließlich diejenigen ungelernten Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität - nicht aber wegen etwaiger mit ihrer Verrichtung verbundenen Nachteile - tariflich etwa gleichhoch wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind, ohne daß es darauf ankommt, ob hierfür überhaupt eine Ausbildung gefordert wird (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109 S. 347 m.w.N.).

    Der 1. Senat des BSG hat deshalb im Urteil vom 15. November 1983 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109 S. 347) erwogen, daß die konkrete Benennung zumindest einer Verweisungstätigkeit jedenfalls bei denjenigen Versicherten innerhalb der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters erforderlich sein könnte, deren bisheriger Beruf ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit bis zu zwei Jahren gewesen ist oder wenigstens eine über bloße Einweisung und Einarbeitung hinausgehende echte betriebliche Ausbildung vorausgesetzt hat.

    Für beide Arten der Angelernten gilt, daß sie nicht auf ungelernte Arbeiten verwiesen werden können, "welche nur einen sehr geringen qualitativen Wert" haben (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109 S. 348, 2. Abs. m.w.N.).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87
    Zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters gehören diejenigen Tätigkeiten, die eine längere Ausbildungszeit als zwei Jahre voraussetzen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S. 455 m.w.N.).

    Der 5. Senat des BSG hat sich dieser Entscheidung im Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - (SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S. 458) angeschlossen.

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87
    Es besteht eine Vermutung dafür, daß es für solche Tätigkeiten Arbeitsplätze in einer Zahl gibt, welche die Annahme ausschließt, der Versicherte habe praktisch keine Chance mehr, eine solche Arbeitsstelle zu erlangen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 102 S. 319).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Selbst wenn man die Bezeichnung "einfacher Pförtner" ohne besondere Angaben zu Qualitätsmerkmalen ausreichen lassen wollte (so wohl BSG, Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87 - vgl dazu allerdings BSG, Urteile vom 14. Dezember 1995 - 5 RJ 10/95 -, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - und vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 -), vermag der erkennende Senat diesen Beruf (ebensowenig wie die anderen vom LSG genannten) seiner Entscheidung nicht als eine für den Kläger passende Verweisungstätigkeit zugrunde zu legen, weil die betreffenden Tatsachenfeststellungen des LSG in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen sind.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Das BSG habe ferner entschieden, daß gehobene angelernte Arbeiter auf den Beruf des einfachen Pförtners verweisbar seien (Hinweis auf BSG, Urteile vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 44/92 -).
  • SG Osnabrück, 25.01.2007 - S 10 RJ 301/01
    Erst wenn der Versicherte in diesem Sinne nicht auf eine zu-mutbare andere Tätigkeit verwiesen werden kann, sei es, dass es eine solche Tätigkeit (objektiv) nicht gibt, sei es, dass er (subjektiv) aus gesundheitlichen Grünen oder wegen fehlender (nicht ausreichender) Kenntnisse und Fähigkeiten eine solche Tätigkeit nicht zu verrichten vermag - ist er berufsunfähig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87 m.w.N.).

    Bei der Tätigkeit eines Pförtner handelt es sich - wenn sie keine Tätigkeit von nur sehr geringen qualitativen Wert dar-stellt (BSG vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 19/87) - wegen der ihr innewohnenden Kontroll-funktion um eine Tätigkeit, die sich typischerweise aus dem Kreis einfachster ungelernter Tätigkeiten heraushebt (vgl. BSG vom 05. April 2001 - B 13 RJ 61/00 R).

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