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   BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87   

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https://dejure.org/1989,5571
BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87 (https://dejure.org/1989,5571)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87 (https://dejure.org/1989,5571)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 78/87 (https://dejure.org/1989,5571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen Bundesbahn

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87
    Die Einordnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Klägers in das vom BSG für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit iS des § 1246 Abs. 2 RVO entwickelte Vierstufenschema (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 9. September 1986 in SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN) hat anders zu erfolgen, als sie das LSG vorgenommen hat.
  • BSG, 28.03.1984 - 5b RJ 88/83
    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87
    Der erkennende Senat hat abweichend von dem angefochtenen Urteil mehrmals entschieden, daß die bei der Deutschen Bundesbahn in der Lohngruppe IV Beschäftigten grundsätz- lich als Facharbeiter zu beurteilen sind (s die Urteile vom 1. Februar 1984 in SozR 2200 § 1246 Nrn 115 und 116 sowie die Urteile vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - und 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 80/82
    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87
    Der erkennende Senat hat abweichend von dem angefochtenen Urteil mehrmals entschieden, daß die bei der Deutschen Bundesbahn in der Lohngruppe IV Beschäftigten grundsätz- lich als Facharbeiter zu beurteilen sind (s die Urteile vom 1. Februar 1984 in SozR 2200 § 1246 Nrn 115 und 116 sowie die Urteile vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - und 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Wäre die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers, wie sie der Kläger ausgeübt hat, hier etwa als die eines "Triebwagenführers" in Lohngruppe II einzustufen gewesen, wäre er - wie bereits bei Einstufung in die Lohngruppe IV - als Facharbeiter anzusehen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164), wenn diese Einstufung der Triebwagenführer nicht aus qualitätsfremden Erwägungen, etwa sozialen Gründen erfolgt ist (vgl dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 19/90 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Insofern gilt eine wertende Betrachtungsweise; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
  • LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    Insofern gilt eine werdende Betrachtungsweise; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (BSG, Urteil vom 27. April 1989, 5/5b RJ 78/87).
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