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   BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86   

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BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86 (https://dejure.org/1988,11193)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86 (https://dejure.org/1988,11193)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 5/5b RJ 96/86 (https://dejure.org/1988,11193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserhebung - Ablehnung - Gesundheitsstörung - Verschlimmerung - Befundunterlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Soweit aufgrund des angegebenen Rechtsprechungszitats (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 27 S 22) damit eine Verletzung des § 103 SGG gerügt werden soll, ist hierzu auf die Ausführungen unter 3. zu verweisen.
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 325/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - mangelhafte gerichtliche

    Das LSG hätte sich vielmehr gedrängt fühlen müssen, die (nicht unsubstantiierte) Behauptung der Klägerin, ihre Wirbelsäulenbeschwerden und die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen hätten sich verschlimmert, durch weitere Ermittlungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (s BSG SozR 1500 § 103 Nr. 27 S 22) .
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Seine Feststellungen nötigten es jedenfalls nicht im Rahmen seines Ermessens (s BSG SozR 1500 § 103 Nr. 27) zu weiteren Ermittlungen, ob - wie die Revision meint - ein unkontrollierter Aufenthalt an anderer Stelle als dem Arbeitsplatz vor oder nach der vom Zeugen P. geschilderten Reparatur der Versandkiste stattfand und ob in diesem Zeitraum Alkohol getrunken wurde.
  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87

    Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und

    Das LSG hat sich von seiner Rechtsauffassung her nicht zu weiteren Ermittlungen gedrängt fühlen müssen (zu diesem Erfordernis vgl BSG SozR 1500 § 103 Nr. 27; BSG Breithaupt 1973, 682, 683; Meyer-Ladewig, aaO, § 162 SGG, Rdnr 6; Fastrich, aaO, S 440).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 34/02 R

    Berufsunfähigkeit - Verschlechterung der körperlichen Leistungsfähigkeit -

    Zwar ist der Zeitablauf allein kein zwingender Grund für eine weitere Beweiserhebung, solange Anhaltspunkte für eine Verschlechterung des Gesundheitszustands fehlen (vgl BSG Urteile vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 76/82 - veröffentlicht in JURIS, vom 4. Februar 1988 - 5/5b RJ 96/86 - SozR 1500 § 103 Nr. 27 und vom 24. Juni 1998 - B 9 V 47/97 R; Beschluss vom 7. November 2001 - B 9 SB 51/00 B, jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen

    Insbesondere hat der Kläger keine vermeintlich vom LSG angenommene "Beweisführungspflicht" (vgl hierzu BSG Urteil vom 4.2.1988 - 5/5 b RJ 96/86 - SozR 1500 § 103 Nr. 27 S 22) ausreichend dargelegt.
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 14/98 R

    Tschechoslowakischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit - Ermittlung

    Die fehlende Bereitschaft des Klägers, ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren zu betreiben, entbindet das LSG nicht von der Pflicht, selbst die noch möglichen Ermittlungen anzustellen (vgl BSG Urteil vom 4. Februar 1988 - 5/5b RJ 96/86 - SozR 1500 § 103 Nr. 27; Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 6. Aufl 1998, § 103 RdNrn 15, 17).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Gesamt-GdB - gutachterliche

    Die Mitwirkungspflicht besteht immer dann, wenn das Gericht den Sachverhalt ohne Mitwirkung des Klägers nicht oder nicht selbständig erforschen kann, (BSG vom 4.2.1988 - 5/5b RJ 96/86 = SozR 1500 § 103 Nr. 27), wobei sich die Grenzen der zumutbaren Mitwirkung aus dem Art. 2 Abs. 2 GG konkretisierenden § 65 Abs. 2 SGB 1 ergeben.
  • BSG, 12.04.2011 - B 13 R 50/11 B
    9 Daher kommt es auch nicht auf den Einwand der Klägerin an, wenn sie unter Hinweis auf das Urteil des BSG (SozR 1500 § 103 Nr. 27 S 22) meint, die fehlende Beachtung ihres Beweisantrags könne auf einer vom LSG unzutreffend angenommenen Beweisführungspflicht beruhen.
  • BSG, 26.05.1988 - 5 RJ 17/88
    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das LSG die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu berücksichtigen haben, wonach eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schwere spezifische Leistungsbehinderungen dazu zwingen, eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen (vgl BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 136; BSG - Urteil vom 4. Februar 1988 - 5/5b RJ 96/86 -).
  • BSG, 20.06.2007 - B 13 R 454/06 B
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 51/88
  • BSG, 28.06.2022 - B 5 R 79/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - L 3 SB 1083/07
  • SG Aachen, 03.08.2005 - S 17 SB 2/04

    Feststellung der Höhe des Grades einer Behinderung; Berücksichtigung mehrerer

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 587/06 B
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