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   BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83   

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https://dejure.org/1988,2298
BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83 (https://dejure.org/1988,2298)
BSG, Entscheidung vom 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83 (https://dejure.org/1988,2298)
BSG, Entscheidung vom 21. September 1988 - 5/5b/1 RJ 114/83 (https://dejure.org/1988,2298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Berufskraftfahrer

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 85
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83
    Den Beteiligten ist das in der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache 5 RJ 31/88 erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Juni 1988 (Az.: 20/85) in Fotokopie übersandt und Gelegenheit gegeben worden, hierzu Stellung zu nehmen.

    Der EuGH hat diese Rechtsauffassung in dem anläßlich der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache 5 RJ 31/88 erlassenen und den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits zur Kenntnis gebrachten Urteil vom 7. Juni 1988 - 20/85 - bestätigt.

  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83
    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24) und 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - daraus hergeleitet, daß nach dem Recht der EWG im Inland die ausländischen Versicherungszeiten angerechnet werden.

    Sie sind dann im Inland nicht nur hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeit, sondern auch für die Frage von Bedeutung, von welcher Berufstätigkeit bei der Beurteilung des inländischen Versicherungsfalles auszugehen ist (Urteil vom 12. September 1979 aaO S 5).

  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83
    Den Beteiligten ist das in der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache 5 RJ 31/88 erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Juni 1988 (Az.: 20/85) in Fotokopie übersandt und Gelegenheit gegeben worden, hierzu Stellung zu nehmen.

    Der EuGH hat diese Rechtsauffassung in dem anläßlich der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache 5 RJ 31/88 erlassenen und den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits zur Kenntnis gebrachten Urteil vom 7. Juni 1988 - 20/85 - bestätigt.

  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83
    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24) und 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - daraus hergeleitet, daß nach dem Recht der EWG im Inland die ausländischen Versicherungszeiten angerechnet werden.
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83
    Wie der Senat aber bereits im Urteil vom 9. September 1986 (SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 455) ausgeführt hat, kann auch ein Beruf, der nur eine zweijährige Ausbildung voraussetzt, ausnahmsweise dann ein Facharbeiterberuf sein, wenn die Ausbildung dazu nicht schon im Alter von etwa 15 Jahren, sondern erst später begonnen wird.
  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Soweit die Beklagte darüber hinaus im Schriftsatz vom 24. Juni 2014 schließlich ausdrücklich ausführte, der Kläger habe mit seiner lediglich einjährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer nicht einmal die zweijährige Ausbildung durchlaufen, die derjenigen eines oberen Angelernten entspricht, ist - teilweise wiederholend - darauf hinzuweisen, dass zum einen die Einordnung eines bestimmten Berufs in das Mehrstufenschema des BSG gerade nicht ausschließlich nach der Dauer der absolvierten, förmlichen Berufsausbildung erfolgt (vgl. explizit beispielsweise: BSG, Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 61/00 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19) und zum anderen gerade bei im Wege der Erwachsenenqualifizierung erlernten Berufen zu berücksichtigen ist, dass die geringere Dauer der Berufsausbildungszeit in der Regel nicht mit einer geringeren Qualität des erlernten Berufes einhergeht, weil schon etwas ältere Arbeitnehmer, die einen solchen Beruf erlernen, gewöhnlich den Lehrstoff rascher aufnehmen und ihnen, wegen der bereits vorhandenen Reife, von Anfang an und in rascherem Fortschreiten höhere Verantwortung übertragen werden kann (vgl. explizit dazu - auch und gerade zum Beruf des Berufskraftfahrers: BSG, Urteil vom 21. September 1988 - 5/5b/1 RJ 114/83 - JURIS-Dokument, RdNr. 17).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    "Bisheriger Beruf" kann auch ein Beruf sein, den der Versicherte (ausschließlich) außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs der RVO ausgeübt hat, wenn die ausländischen Versicherungszeiten im Inland nicht nur hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeit, sondern auch für die Frage von Bedeutung sind, von welcher Berufstätigkeit bei der Beurteilung des inländischen Versicherungsfalles auszugehen ist (vgl zum EWG-Recht BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 159 mwN).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Es entspricht Sinn und Zweck der einschlägigen EG-Regelungen, diese Tätigkeiten auch bei der Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität einzubeziehen (st Rspr, vgl BSGE 64, 85, 87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 159 mwN).

    In seiner Entscheidung vom 21. September 1988 (SozR 2200 § 1246 Nr. 159) hat das BSG im Fall eines Versicherten, der seinen bisherigen Beruf in Dänemark verrichtet hatte, dies nicht erwogen; in seinem Urteil vom 14. Mai 1991 (BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13) hat der 5. Senat des BSG dann unter Bezugnahme auf die frühere Entscheidung die Heranziehung vergleichbarer Tarifverträge für möglich gehalten, im konkreten Fall aber dahingestellt sein lassen.

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