Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84   

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https://dejure.org/1987,77
BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84 (https://dejure.org/1987,77)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84 (https://dejure.org/1987,77)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvR 1000/81, 1 BvR 1015/81, 1 BvL 16/82, 1 BvL 5/84 (https://dejure.org/1987,77)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 246
  • NJW 1988, 545
  • MDR 1988, 203
  • DVBl 1988, 93
 
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Wird zitiert von ... (369)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Nach Maßgabe des Vertrauensschutzgebots - das im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsgehalt des in seinem Schutzbereich berührten Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG Wirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 72, 200 ) - ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Landesgesetzgeber sind nicht auf eine Regelung zu verweisen, die Spielhallenbetreibern in jedem Einzelfall eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen ermöglicht (vgl. BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis ergeben sich dabei aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. BVerfGE 14, 288 ; 25, 142 ; 43, 242 ; 43, 291 ; 75, 246 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.1985 - 5/84   

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https://dejure.org/1985,917
EuGH, 13.02.1985 - 5/84 (https://dejure.org/1985,917)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 5/84 (https://dejure.org/1985,917)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 5/84 (https://dejure.org/1985,917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

    STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - ABWEICHENDE NATIONALE MASSNAHMEN - ÄNDERUNG EINER GELTENDEN MASSNAHME - VERPFLICHTUNG ZUR MITTEILUNG AN DIE KOMMISSION - NICHTEINHALTUNG - UNMÖGLICHKEIT , SICH EINEM ...

  • EU-Kommission

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

  • Wolters Kluwer

    Änderung von Regelungen im Umsatzsteuersystem mit der Konsequenz einer Verpflichtung der Mitteilung hierüber an die Kommission; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht in Form einer Richtlinie durch Befassung der Kommission mit einer Sondermaßnahme ohne hierzu eingeholte ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 177; ; RL 77/388 Art. 27 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    EG Art. 234; EG Art. 177; RL 77/388 Art. 27 Abs. 5
    STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - ABWEICHENDE NATIONALE MASSNAHMEN - ÄNDERUNG EINER GELTENDEN MASSNAHME - VERPFLICHTUNG ZUR MITTEILUNG AN DIE KOMMISSION - NICHTEINHALTUNG - UNMÖGLICHKEIT , SICH EINEM ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • EuGH, 08.03.1979 - 130/78

    Salumificio di Cornuda

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1964 - 97/63

    Luigi de Pascale gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    33 Zweitens macht das Vereinigte Königreich gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes - ausgehend vom Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa/ENEL, Slg. 1964, 1141) bis zu dem bereits genannten Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache Ursula Becker - geltend, der Gerichtshof sei immer der Auffassung gewesen, daß der einzelne sich auf eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts vor den nationalen Gerichten nur dann berufen könne, wenn sie hinreichend bestimmt und unbedingt sei und keines weiteren Tätigwerdens der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten bedürfe.
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Zulässige Maßnahmen dürften nur insoweit von der in Artikel 11 genannten Besteuerungsgrundlage für die Erhebung der Mehrwertsteuer abweichen, als es unbedingt erforderlich sei, um Steuerhinterziehungen und -Umgehungen zu verhüten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) entschieden habe.
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    33 Zweitens macht das Vereinigte Königreich gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes - ausgehend vom Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa/ENEL, Slg. 1964, 1141) bis zu dem bereits genannten Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache Ursula Becker - geltend, der Gerichtshof sei immer der Auffassung gewesen, daß der einzelne sich auf eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts vor den nationalen Gerichten nur dann berufen könne, wenn sie hinreichend bestimmt und unbedingt sei und keines weiteren Tätigwerdens der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten bedürfe.
  • EuGH, 03.10.1978 - 27/78

    Rasham

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Das Vereinigte Königreich beruft sich hierbei auf das Urteil vom 3. Oktober 1978 in der Rechtssache 27/78 (Rasham, Slg. 1978, 1761), in dem der Gerichtshof entschieden.
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus EuGH, 13.02.1985 - 5/84
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Soweit keine abweichende Regelung gemäß Artikel 27, der den Mitgliedstaaten eine Mitteilungspflicht auferlegt, geschaffen worden ist, können die staatlichen Steuerbehörden einem Steuerpflichtigen keine von der Sechsten Richtlinie abweichende Vorschrift entgegenhalten (siehe Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84, Direkt Cosmetics, Slg. 1985, 617, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1

    73 - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84 (Direct Cosmetics, Slg. 1985, 617, Randnr. 37).

    Bezüglich insbesondere die Verhütung von Steuerumgehung hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1988 in den Rechtssachen 138/86 und 139/86 (Direct Cosmetics, Slg. 1988, 3937, Randnrn. 21 bis 24) weiter ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat von den Bestimmungen der Sechsten Richtlinie abweichende Maßnahmen erlassen könne, um Steuerumgehungen zu verhüten, auch wenn die wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen objektiv nicht in der Absicht ausgeführt werde, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    22 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84, Direct Cosmetics, Slg. 1985, 617, Randnr. 24) stehen Abweichungen von der Richtlinie nur dann im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, wenn sie zum einen im Rahmen der in Artikel 27 Absatz 1 genannten Ziele bleiben und wenn sie zum anderen der Kommission mitgeteilt worden sind und der Rat gemäß Artikel 27 Absätze 1 bis 4 seine stillschweigende oder ausdrückliche Ermächtigung dazu erteilt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo SpA gegen Comune di Milano. - Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    - Siehe das Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84, Direct Cosmetics Ltd/Commissioners of Customs and Excise, Slg. 1985, 617, Randnm.

    Soweit der Gerichtshof in anderem Zusammenhang festgestellt hat, daß das durch den Vertrag geschaffene Rechtsschutzsystem, wie es insbesondere in Artikel 177 EWG-Vertrag ausgeprägt ist, voraussetzt, "daß es möglich sein muß, zur Gewährleistung der Beachtung unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts von jeder im nationalen Recht vorgesehenen Klagemöglichkeit 14 - Siehe das Urteil in der Rechtssache 5/84, a. a. O., S. 612, Randnrn.

    Denn soweit begründete Zweifel über die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts be- 18 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache 5/84, a. a. O., S. 612, Randnrn.

  • EuGH, 08.01.2002 - C-409/99

    Metropol und Stadler

    Die Kommission vertritt unter Hinweis auf das zu Artikel 27 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie ergangene Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84 (Direct Cosmetics, Slg. 1985, 617, Randnr. 37) die Ansicht, ohne vorherige Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses sei eine Berufung auf Artikel 17 Absatz 7 der Sechsten Richtlinie nicht möglich.
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86

    Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1

    Sie dürfen gemessen am angestrebten Ziel nicht unverhältnismäßig sein (Urteile vom 12. Juli 1988 Rs. 138, 139/86, Umsatzsteuer-Rundschau --UR 1990, 286; vom 13. Februar 1985 Rs. 5/84, UR 1986, 8, und vom 10. April 1984 Rs. 324/82, UR 1984, 252).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1988 - 138/86

    Direct Cosmetics Ltd und Laughtons Photographs Ltd gegen Commissioners of Customs

    - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 5/84, Direct Cosmetics, Slg. 1985, 617.

    Andere Firmen, die im unmittelbaren Wettbewerb gleichartige Erzeugnisse verkaufen, und zwar auf dem Weg über normal registrierte Einzelhandelsverkaufsstellen, erleiden daher einen Wettbewerbsnachteil, weil im Preis ihrer Erzeugnisse beim Verkauf an 9 - Siehe das Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache Direct Cosmetics, Randnr. 27.

    - Urteil Direct Cosmetics, a. a. O.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach gegen Werner Skripalle. - Steuerrecht - Sechste

    (8) - In bezug auf diesen Grundsatz zitiert das Gericht die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 138/86 und 139/86 (Direct Cosmetics, Slg. 1988, 3937), in der Rechtssache 5/84 (Direct Cosmetics, Slg. 1985, 617) und in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861).

    (13) - Es ist darauf hinzuweisen, daß Generalanwalt VerLoren van Themaat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache 5/84 die Ersetzung einer gemäß Artikel 27 mitgeteilten (und gebilligten) Maßnahme mit einer Situation verglichen hat, in der sich bei einer solchen "Maßnahme im nachhinein herausstellt, daß sie einen anderen Inhalt hat, als bei der Mitteilung durch den betroffenen Mitgliedstaat angegeben, und sie dann durch eine Maßnahme mit einem anderen Wortlaut ersetzt wird" (Slg. 1985, 617, 627).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-285/10

    Campsa Estaciones de Servicio

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stehen jedoch neue Sondermaßnahmen, die von der Sechsten Richtlinie abweichen, nur dann im Einklang mit dem Unionsrecht, wenn sie zum einen im Rahmen der in Art. 27 Abs. 1 genannten Ziele bleiben und wenn sie zum anderen der Kommission mitgeteilt worden sind und der Rat gemäß Art. 27 Abs. 1 bis 4 seine stillschweigende oder ausdrückliche Ermächtigung dazu erteilt hat (Urteile vom 13. Februar 1985, Direct Cosmetics, 5/84, Slg. 1985, 617, Randnr. 24, und vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz, C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.07.1988 - 138/86

    Direct Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    8 Auf eine der Vorabentscheidungsfragen in der Rechtssache 5/84 ( Direct Cosmetics/Commissioners of Customs and Excise ) hat der Gerichtshof mit Urteil vom 13 .

    Februar 1985 in der Rechtssache 5/84, a .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 576/09

    Ordnungsgemäße Gebührenerhebung für die im Monat November 2007 erbrachten

  • EuGH, 15.06.2006 - C-494/04

    Heintz van Landewijck - Steuerrecht - Harmonisierung - Richtlinie 92/12/EWG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 578/09

    Zulässigkeit einer "ex ante" Kalkulation der auf Grundlage von Art. 27 Abs. 4 VO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 580/09

    Klage eines gewerblichen Schlachtbetriebs gegen die Höhe der Gebühren für die

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 3138/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche Kontrollen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99

    Ampafrance

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-435/03

    British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-409/99

    Metropol und Stadler

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-17/01

    Sudholz

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 570/99

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 842/08

    Anforderungen an die Bemessung der Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 86/08

    Heranziehung eines EG-Schlachthofes zu Gebühren für erbrachte

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2008 - C-25/07

    Sosnowska - Festsetzung - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-494/04

    Heintz van Landewijck - Mehrwertsteuer - Verbrauchsteuerpflichtige Waren - Vor

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99

    Sanofi

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1991 - C-97/90

    Hansgeorg Lennartz gegen Finanzamt München III. - Mehrwertsteuer - Abzug der für

  • VG Berlin, 22.08.1989 - 14 A 149.87

    Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels; Anforderungen an die Erteilung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1984 - 5/84   

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https://dejure.org/1984,13948
Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1984 - 5/84 (https://dejure.org/1984,13948)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.12.1984 - 5/84 (https://dejure.org/1984,13948)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 5/84 (https://dejure.org/1984,13948)
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  • EU-Kommission PDF

    Direct Cosmetics Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise.

    Sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1984 - 5/84
    Die Klägerin kommt aufgrund einer - auch in Ihrem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien) vorgenommenen ·- restriktiven Auslegung des Artikels 27 der sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern zu einer Bejahung der ersten Frage.

    Außerdem sind die Parteien aufgefordert worden, bei ihren Stellungnahmen das bereits zitierte Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 (Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien) zu berücksichtigen.

    Sie beruft sich außerdem auf die restriktive Auslegung des Artikels 27, die der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 gegeben habe, um ihren Standpunkt zu verteidigen, daß Artikel 27 ausschließlich für Maßnahmen gelte, die zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -Umgehungen unbedingt erforderlich seien.

    Nach der Entstehungsgeschichte der Richtlinie, wie sie in Randnummer 26 Ihres Urteils in der Rechtssache 324/82 dargestellt sei, werde diese Form der Steuerumgehung von Artikel 27 der Richtlinie erfaßt.

    Was Ihr Urteil in der Rechtssache 324/82 angehe, so unterscheide sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall so sehr von der dort in Frage stehenden ganz allgemeinen Maßnahme für einen ganzen Wirtschaftszweig, daß dieses Urteil im vorliegenden Fall nicht analog angewendet werden könne.

    Doch sei es möglich, allgemeine Kriterien zu entwickeln, nach denen die Gültigkeit von Sondermaßnahmen der fraglichen Art beurteilt werden müsse, z. B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 entwickelt habe.

    Neben dem bereits genannten Artikel 27 der sechsten Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung ist in der vorliegenden Sache ebenso wie in der Rechtssache 324/82 insbesondere Artikel 11 dieser Richtlinie von Bedeutung.

    Bei dieser Prüfung sind ferner auch neben Artikel 27 und neben dem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 324/82 entwickelten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die wesentlichen Grundsätze der sechsten Richtlinie von Bedeutung.

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Rechtsprechung
   AG Friedberg (Hessen), 14.03.1985 - C 5/84   

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https://dejure.org/1985,18778
AG Friedberg (Hessen), 14.03.1985 - C 5/84 (https://dejure.org/1985,18778)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 14.03.1985 - C 5/84 (https://dejure.org/1985,18778)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 14. März 1985 - C 5/84 (https://dejure.org/1985,18778)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Münster, 19.11.2013 - 1 K 1589/12

    Nichtbestehender Anspruch auf Wiederherstellung und Entsperrung einer Domain

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.10.1968 - III A 1522/64 -, OVGE 24, 175 (179); Wansleben in: Held/Becker/E. /Kirchhof/Krämer/Wansleben (Hrsg.), Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Band 1, 30. Nachlieferung September 2013, § 8 GO, Erläuterung 2; vgl. ferner Nds. OVG, Urteil vom 13.6.1985 - 12 OVG C 5/84 -, DÖV 1986, 341; Hess. VGH, Beschluss vom 25.6.1974 - DVBl. 1975, 913 (914).
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