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   LAG Hessen, 16.10.2008 - 5/9 TaBV 239/07   

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https://dejure.org/2008,32969
LAG Hessen, 16.10.2008 - 5/9 TaBV 239/07 (https://dejure.org/2008,32969)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.10.2008 - 5/9 TaBV 239/07 (https://dejure.org/2008,32969)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 5/9 TaBV 239/07 (https://dejure.org/2008,32969)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 BV 7/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2008 - 5 BV 7/07 - wird zurückgewiesen.

    Mit diesem am 27.06.2007 verkündeten Beschluss hat das Arbeitsgericht Darmstadt - 5 BV 7/07 - der Arbeitgeberin aufgegeben, es zu unterlassen, Mitarbeiter aus der Zeiterfassung herauszunehmen und sie verpflichtet, eine Zahl namentlich benannter Arbeitnehmer dazu zu veranlassen, an der Zeiterfassung teilzunehmen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27.06.2007, Aktenzeichen 5 BV 7/07, aufzuheben und die Anträge des Betriebsrates insgesamt zurückzuweisen.

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
    Die dem Arbeitgeber auferlegte Unterlassungsverpflichtung beruht auch nicht auf dem allgemeinen Unterlassungsanspruch, für den das Bundesarbeitsgericht zutreffenderweise zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen die Androhung von Zwangs- bzw. Ordnungshaft ebenfalls ausschließt (Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - NZA 2004 S. 670 ff).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
    Nach ständiger und zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (aus jüngerer Zeit: Urteil vom 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 - Randziffer 11, Juris) ist der tatsächliche Wille der Betriebsparteien bei der Auslegung von Betriebsvereinbarungen nur insoweit zu berücksichtigen, als er in dem Regelungswerk seinen Niederschlag gefunden hat.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09

    Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2008 - 5/9 TaBV 239/07 - teilweise aufgehoben.
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