Rechtsprechung
   BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93, 2 BvE 5/95, 2 BvE 1/96, 2 BvE 3/97   

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BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93, 2 BvE 5/95, 2 BvE 1/96, 2 BvE 3/97 (https://dejure.org/1998,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.1998 - 2 BvE 2/93, 2 BvE 5/95, 2 BvE 1/96, 2 BvE 3/97 (https://dejure.org/1998,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 1998 - 2 BvE 2/93, 2 BvE 5/95, 2 BvE 1/96, 2 BvE 3/97 (https://dejure.org/1998,1257)
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Ablehnung Richter Jentsch

§ 19 BVerfGG, Äußerungen als Justizminister im politischen Meinungskampf

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Zuschüssen an "parteinahe", selbstständige Stiftungen - Organstreitverfahren der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) gegen den Deutschen Bundestag - Verweigerung von Globalzuschüssen zugunsten des Vereins "Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Zuschüssen an "parteinahe", selbstständige Stiftungen; Organstreitverfahren der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) gegen den Deutschen Bundestag; Verweigerung von Globalzuschüssen zugunsten des Vereins "Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1
    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen politischer Äußerungen vor Antritt des Richteramtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 51
  • NJW 1999, 132
  • NVwZ 1999, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
    Sie rügt die Verletzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung gemäß Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG im Verhältnis zu anderen politischen Parteien bei Gewährung von Zuschüssen an "parteinahe", gleichwohl selbständige Stiftungen (vgl. dazu BVerfGE 73, 1 ff.).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 [335]; 88, 17 [22 f.]; 92, 138 [139]).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 [335]; 88, 17 [22 f.]; 92, 138 [139]).
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 [335]; 88, 17 [22 f.]; 92, 138 [139]).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre neue Rolle erst mit Antritt des Richteramts unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen wahrnehmen müssen beziehungsweise können (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 152, 332 ).

    Bei aktuellen Tagesfragen, die Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sind oder mit großer Wahrscheinlichkeit werden können und in dem der betreffende Richter zur Entscheidung berufen ist, bedarf es jedoch besonderer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 18 ).

    Wenn ein Richter zuvor Aufgaben politischer Gestaltung zu erfüllen hatte und in diesem Zusammenhang am Wettstreit unterschiedlicher politischer Auffassungen teilnahm, genügt dies für sich genommen nicht, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 99, 51 ).

    Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter zu einer Zeit geäußert hat, als er noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramtes in seinem Verhalten noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 18 ).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Äußerungen von Richterinnen und Richtern in der Öffentlichkeit entschieden hat, dass umso mehr Anlass für Zurückhaltung und Mäßigung bestehen kann (§ 39 i.V.m. § 69 DRiG), je größer die zeitliche Nähe zu einem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10 -, Rn. 23), weil der Eindruck der Vorfestlegung aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten umso eher entstehen kann, je enger der zeitliche Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ist.
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (BVerfGE 99, 51 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    b) Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramts noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 154, 312 ).

    Den Bestimmungen über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, dass auch Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Wenn ein Richter oder eine Richterin zuvor Aufgaben politischer Gestaltung zu erfüllen hatte und in diesem Zusammenhang am Wettstreit unterschiedlicher politischer Auffassungen teilnahm, genügt dies für sich genommen nicht, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 148, 1 ).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).
  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass die aus dem vorgenannten Personenkreis Gewählten ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; siehe auch BVerfGE 140, 115 ).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 108, 279 ; 109, 130 ; stRspr).

    Dabei kann für den Richter in Bezug auf Äußerungen in der Öffentlichkeit umso mehr Anlass für Zurückhaltung und Mäßigung bestehen (§ 39 DRiG i.V.m. § 69 DRiG), je größer die zeitliche Nähe zu einem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ), weil der Eindruck der Vorfestlegung aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten um so eher entstehen kann, je enger der zeitliche Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ist.

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

    b) Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramts noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 154, 312 ).

    Den Bestimmungen über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, dass auch Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Wenn ein Richter oder eine Richterin zuvor Aufgaben politischer Gestaltung zu erfüllen hatte und in diesem Zusammenhang am Wettstreit unterschiedlicher politischer Auffassungen teilnahm, genügt dies für sich genommen nicht, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 148, 1 ).

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller

  • BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04

    Befangenheitsantrag im Zivilprozess

  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 2 U 3/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verstoßes gegen die

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09

    Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie

  • BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20

    Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher

  • VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381

    Prüfungsrecht; Zweite Juristische Staatsprüfung; Beurteilungsfehler (verneint);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 4 E 694/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 4 E 695/20
  • LSG Thüringen, 05.11.2009 - L 11 SF 42/09

    Besorgnis der Befangenheit bei gerichtlicher Untätigkeit

  • OLG Naumburg, 29.07.2010 - 10 W 90/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis für einen vorbefassten Richter aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2006 - 4 B 292/06

    Befangenheitsantrag in Sportwettenverfahren abgelehnt

  • LSG Bayern, 23.01.2006 - L 19 B 526/04

    Zuständiger Träger für die Gewährung von Heilbehandlung im Anschluss an eine

  • LSG Bayern, 23.01.2006 - L 19 B 525/04

    Anforderungen an die Annahme der offensichtlichen Rechtsmissbräuchlichkeit eines

  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 31/02
  • LSG Bayern, 22.05.2000 - L 5 AR 77/00

    Richterablehnungsgesuch wegen dem Besorgnis der Befangenheit (Ablehnungsgrund der

  • LSG Bayern, 07.11.2005 - L 5 AR 137/05

    Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit;

  • LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02

    Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit;

  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 105/01

    Ablehnung eines Richters am Sozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Bayern, 09.11.2000 - L 5 AR 180/00

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 3 S 1036/00

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen

  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 186/01
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
  • VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773

    Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen; Bewertung der

  • LSG Bayern, 27.07.2000 - L 5 AR 126/00
  • VG München, 07.07.2008 - M 3 K 07.1857

    Promotionsverfahren; Bewertung einer Dissertation; Maßstab für eine Dissertation

  • VG Braunschweig, 22.05.2001 - 6 A 567/00

    Ablehnung; Befangenheit; Sachverständiger

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - U 5/95 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12519
OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - U 5/95 BSch (https://dejure.org/1996,12519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.1996 - U 5/95 BSch (https://dejure.org/1996,12519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 1996 - U 5/95 BSch (https://dejure.org/1996,12519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826; HafenVO BW § 1 Abs. 1 Nr. 3; GO BW § 10
    Kein Kontrahierungszwang für Bodenseebootshafen bei Sturmvorwarnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bodenseeanliegergemeinde; Privatrechtliches Betreiben eines Bootshafens; Bootsliegeplatz; Hafenmeister; Sturmvorwarnung; Vollbelegter Hafen; Segelboot

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 449
  • VersR 1997, 704
  • SpuRt 2000, 160
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,29385
FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95 (https://dejure.org/1998,29385)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.1998 - V 5/95 (https://dejure.org/1998,29385)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - V 5/95 (https://dejure.org/1998,29385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.07.1998 - VI B 81/97

    Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs bis 1996

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob verfassungsrechtlich ein solcher Grundsatz besteht (vgl. BFH-Beschluß vom 17.07.1998 VI B 81/97 , DStR 1998, 1353, Thomas in DStR 1998, 1493 [BFH 17.07.1998 - VI B 81/97] ), jedenfalls erscheint es ausgeschlossen, die Existenz eines solchen Grundsatzes unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht die Gewerbeertragsteuer für den Veranlagungszeitraum 1979 für nichtig oder mit der Verfassung unvereinbar erklärt.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf den BFH-Beschluß vom 17.07.1998 a.a.O. und vom 29.10.1997 ( II B 67/97 , BFH/NV 1998, 301).

  • BFH, 18.09.1996 - I R 44/95

    Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Organ und Organträger bleiben selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien getrennt zu ermitteln sind ( BFH-Urteil vom 18.09.1996 I R 44/95 , BFH/NV 1998, R 138).

    Damit kann der Organträger nicht im Rahmen der gewerbesteuerlich auf der 1. Stufe für jedes Unternehmen des Organkreises gesondert zu ermittelnden Gewinns (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996 a.a.O.) in die Gewinnermittlung des Organs eingreifen und Bilanzansätze des Organs rügen, die bestands-(rechts-)kräftig sind.

  • BFH, 13.01.1977 - IV R 9/73

    Anwendung der Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs bei der Ermittlung des dem

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Im übrigen sind bei der für Zwecke der Gewerbesteuer vorzunehmenden Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich ( §§ 5 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ), weil die einkommensteuerlichen Vorschriften anzuwenden sind ( § 7 GewStG ), die in der Handelsbilanz (ggf. der sie ersetzenden Steuerbilanz) ausgewiesenen Gewinne nur nach Maßgabe der einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Vorschriften zugrundezulegen (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.1977 IV R 9/73 , BStBl. II 1977, 472).

    Es gelten daher - soweit nicht eigenständige gewerbesteuerliche Vorschriften bestehen - die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs (BFH-Urteil vom 13.01.1977 a.a.O.) und die Grundsätze des einheitlichen bilanzsteuerrechtlichen Wahlrechts bei der Gewinnermittlung für Zwecke der Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 110/87 , BStBl. II 1990, 195).

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, daß es zweifelhaft sei, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 07.07.1966 V 20/64 (BStBl. III 1966, 613), wonach sich ein Organträger treuwidrig verhält, wenn er bei dem Organ den Wegfall der Steuerschuld erkämpft, der automatischen Erhöhung der eigenen Steuerschuld aber widerspricht, seit Inkrafttreten der AO 1977 im Hinblick auf die in der neuen AO getroffenen Sonderregelungen zu § 174 AO , noch Geltung beanspruchen können (vgl. v. Groll a.a.O. Vor §§ 172-; 177 Rz 93; vgl. auch BFH-Urteile vom 23.06.1993 X R 214/87 , BFH/NV 1994, 295, und vom 08.02.1996 V R 54/94 , BFH/NV 1996, 733).

    Nachdem der streitbefangene Steueranspruch erst nach dem 31.12.1976 (Gewerbesteuermeßbescheid 1979) entstanden ist, gelten die vorgenannten Grundsätze im Zweifel (mangels Übergangszeit nach Art. 97 §§ 9 und 10 EGAO) nicht (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 23.06.1993 a.a.O. Leitsatz 5).

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 270/84

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zuungunsten des

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Der Kläger hat in seinem Schreiben an den Beklagten vom 15.10.1984 und aufgrund seines nachfolgenden Verhaltens schlüssig (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1989 VIII R 270/84 , BFH/NV 1990, 776) einen Antrag auf Änderung der Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzung 1979 hinsichtlich der Zurechnung des Gewerbeertrags der .

    Es ist nicht auf den bloßen Wortlaut der Erklärung abzustellen, sondern darauf, wie sie der Vertreter des Finanzamts nach den vorangegangenen Verhandlungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände verstehen mußte, d. h. nicht der subjektive Wille des Erklärenden, sondern der objektive Erklärungswert seines Verhaltens ist entscheidend (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1989 a.a.O., insbesondere Seite 777 mittlere Spalte).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Es gelten daher - soweit nicht eigenständige gewerbesteuerliche Vorschriften bestehen - die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs (BFH-Urteil vom 13.01.1977 a.a.O.) und die Grundsätze des einheitlichen bilanzsteuerrechtlichen Wahlrechts bei der Gewinnermittlung für Zwecke der Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 110/87 , BStBl. II 1990, 195).
  • BFH, 15.11.1988 - II R 241/84

    Revision - Rechtsschutzbedürfnis - Klageänderung - Steuerbescheid

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Es liegt auch kein Fall dergestalt vor, daß eine Zustimmung zur Verböserung unter dem Vorbehalt der Anfechtung des Änderungsbescheids bestanden hat, d. h. letztlich nicht unwiderruflich gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1988 II R 241/84 , BStBl. II 1989, 370), was nach Sinn und Zweck des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a AO Voraussetzung für dessen Anwendung ist.
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Es ist weder eine Vielzahl entsprechender Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, noch bietet das Verfahren Aussicht auf Erfolg, vielmehr ist es im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbe(ertrags-)Steuer (vgl. zuletzt Beschluß des BVerfG vom 25.10.1977 1 BvR 15/75 , BVerfGE 46, 224) offensichtlich aussichtslos (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1997 VIII R 49/95 , BStBl. II 1998, 272 mit Rspr.Nachw.).
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    c) Unerheblich ist im Streitfall auch die Dauer des Antragsverfahrens, denn nach § 171 Abs. 1 Satz 1 AO soll ein Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung nicht durch Ablauf der regulären Festsetzungsfrist gegenstandslos werden, sondern unabhängig von der Bearbeitungszeit einer Sachentscheidung durch die Verwaltung zugänglich bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 23.03.1993 VII R 38/92 , BStBl. II 1993, 581, 583 re.Sp.o.).
  • BFH, 11.03.1992 - II B 144/90

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
    Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998 EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

  • BFH, 29.10.1997 - II B 67/97

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Vermögensteuerbescheids

  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 239/82

    Zur nachträglichen Berücksichtigung einer Haftungsinanspruchnahme für

  • BFH, 04.02.1976 - I R 203/73

    Einspruchsverfahren - Erledigung - Änderung des Bescheides durch FA - Lagerung

  • BFH, 16.02.1977 - I R 183/74

    Kein Ende der Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft bei Wechsel des

  • BFH, 29.07.1998 - X R 50/95

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 83/86

    1. § 174 Abs. 3 AO 1977 erlaubt eine zweifache Änderung des Steuerbescheides

  • BFH, 24.10.1991 - I B 78/89
  • BFH, 05.02.1992 - I R 76/91

    Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung

  • BFH, 07.07.1966 - V 20/64

    Rücknahme oder Änderung eines Umsatzsteuerbescheides

  • BFH, 09.09.1965 - IV 40/65 U

    Rückwirkende Berichtigung von Gewerbesteuermeßbescheiden

  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer -

  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09

    Anwendung des § 35b GewStG trotz Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids -

    Den negativen Gewerbeertrag der F GmbH in 1979 in Höhe von -312.932 DM hatte der Beklagte beim Gewerbeertrag des Klägers in voller Höhe berücksichtigt, indem er dessen Gewerbeertrag entsprechend vermindert hatte (vgl. Urteil des FG Nürnberg V 5/95 S. 9).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.04.1996 - U 5/95 Bau   

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OLG München, 18.04.1996 - U 5/95 Bau (https://dejure.org/1996,41723)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.1996 - U 5/95 Bau (https://dejure.org/1996,41723)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 1996 - U 5/95 Bau (https://dejure.org/1996,41723)
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   AG Berlin-Wedding, 05.04.1995 - C 5/95   

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AG Berlin-Wedding, 05.04.1995 - C 5/95 (https://dejure.org/1995,27300)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 05.04.1995 - C 5/95 (https://dejure.org/1995,27300)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 05. April 1995 - C 5/95 (https://dejure.org/1995,27300)
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