Weitere Entscheidungen unten: VerfG Hamburg, 26.11.1998 | OLG Stuttgart, 20.01.1998

Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers nach dem nordrhein-westfälischen Recht; Rechtmäßigkeit der Fristregelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolglos

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Flüchtlingsaufnahmegesetz; kommunale Selbstverwaltung; Kostenerstattung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 74
  • DVBl 2000, 1283
  • DVBl 2000, 1520
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 11/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist veranlasst worden durch die Urteile des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 11/95 u.a. - (NWVBl. 1997, 129) und - VerfGH 38/95 - (NWVBl. 1997, 135), in denen der Verfassungsgerichtshof die Erstattungsregelung des § 6 Abs. 1 FlüAG in der Fassung des Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG), des Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vom 29. November 1994 (GV NRW S. 1087) - Artikelgesetz - (FlüAG a.F.) für unvereinbar mit Art. 78 Abs. 3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV) erklärt hat.

    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 5/98 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Flüchtlingsaufnahmegesetz; kommunale

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Unzulässig ist auch das auf eine verfassungskonforme Regelung des Finanzausgleichs gerichtete Verpflichtungsbegehren der Beschwerdeführerinnen des Verfahrens VerfGH 5/98 (2.).

    Das auf "eine verfassungskonforme Regelung des Finanzausgleichs" gerichtete Verpflichtungsbegehren der Beschwerdeführerinnen des Verfahrens VerfGH 5/98 hat deren Bevollmächtigter erstmals in der mündlichen Verhandlung dahingehend erläutert, es handele sich dabei nicht um einen an die erstrebte Feststellung zum 5. Änderungsgesetz anknüpfenden Annexantrag; das Begehren richte sich vielmehr darauf, unabhängig von dem Feststellungsantrag Handlungspflichten des Gesetzgebers durchzusetzen.

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber also keine Pflicht zur Rückabwicklung auferlegt, aber - anders als das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 24. Juni 1986 und 27. Mai 1992 zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 72, 330, 422; 86, 148, 279) - eine Rückabwicklung auch nicht mit Rücksicht auf eine kalkulierbare Haushalts- und Finanzwirtschaft ausgeschlossen.
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - VerfGH 11/13

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen finanzielle Folgen des Gesetzes zur

    Tätigwerden des untergesetzlichen Normgebers durchgesetzt werden (vgl. BVerwGE 80, 355, 358; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn. 27, m. w. N.; Sodan, NVwZ 2000, 601, 607 f.; Ehlers, DVBl. 2000, 1520, 1522).
  • VG Arnsberg, 11.07.2003 - 13 K 1580/02

    Rechtsnatur einer Entscheidung des Landes über Erstattungsanträge der Kommunen

    Vielmehr stehe den Gemeinden "die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zu beschreiten und dort auf eine Vorlage an den Verfassungsgerichtshof nach § 50 VGHG zu dringen." vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl. 2000, 335, 339.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 13. Juni 2000, a.a.O..

    vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 13. Juni 2000, a.a.O. S. 340, und vom 9. Dezember 1996, a.a.O., S. 134; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O..

    vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 13. Juni 2000, a.a.O., S. 339; und vom 9. Dezember 1996, a.a.O., S. 133.

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02

    Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

    Ob dies Gegenstand einer kommunalen Verfassungsbeschwerde sein kann, ist schon im Ansatz zweifelhaft (verneinend etwa Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2001, 74 mit Anm. Ehlers, DVBl 2000, 1520; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 91 Rn. 24; Clemens, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 91 Rn. 35).
  • VG Gelsenkirchen, 30.04.2005 - 15 K 1594/01

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für ehemalige Asylbewerber nach

    Soweit der Verfassungsgerichtshof in den Entscheidungen vom 9. Dezember 1996 zu dem Ergebnis gelangt ist, daß § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 FlüAG in der Fassung des Vierten Änderungsgesetzes, d.h. des Artikelgesetzes, hinsichtlich der zeitlichen Beschränkung der Kostenerstattung für Asylbewerber auf vier Monate nach der unanfechtbaren Asylablehnung seinerzeit u.a. mit Rücksicht auf die vorhandene Realitätsnähe der zugrundeliegenden Prognosebasis mit dem Landesverfassungsrecht zu vereinbaren war, und daher die entsprechenden Verfassungsbeschwerden (auch) in Bezug auf diese Rüge zurückgewiesen hat, ist das Gericht im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit derselben - durch das bis zum Jahre 2000 noch erlassene Fünfte Änderungsgesetz nicht berührten - Vgl. VerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl 2000, 335 (338 f).

    So VerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl 2000, 335 (339).

  • OVG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 A 707/01

    Kommunalrecht, Berufung, Feststellungsklage, Überprüfung der Eröffnung des

    Soweit der Kläger mit dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 7. Juni 2004 darauf verweist, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen unzureichende Kostenerstattungsregeln nicht mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde angegriffen werden könnten (NWVerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 und 5/98 -, NVwZ-RR 2001, 74 ff.), kommt es nach dem Vorstehenden hierauf für den vorliegenden Fall nicht an.
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Rechtsprechung
   VerfG Hamburg, 26.11.1998 - HVerfG 4/98, 5/98, 6/98, 7/98, 11/98   

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VerfG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98, 5/98, 6/98, 7/98, 11/98 (https://dejure.org/1998,40064)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 1998 - HVerfG 4/98, 5/98, 6/98, 7/98, 11/98 (https://dejure.org/1998,40064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 354
  • DVBl 1999, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Die Qualifikation von Vorgängen der geltend gemachten Art als Wahlfehler komme allenfalls dann in Betracht, wenn der Wahlkampf so schwer wiegend und ohne die Möglichkeit rechtlich zulässiger Gegenwehr behindert worden sei, dass das Wort "Wahlterror" angemessen sei (vgl. NVwZ-RR 1999, S. 354).
  • VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 2/11

    Drei-Prozent-Sperrklausel verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der

    Hierzu hat das Hamburgische Verfassungsgericht mit Urteilen vom 6. November 1998 (HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157) und vom 26. November 1998 (HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168) festgestellt, dass die FünfProzent-Sperrklausel nicht gegen die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verstößt.

    Es untersucht als Vorfrage vielmehr auch, ob sich die für die Wahl geltenden Vorschriften als verfassungsmäßig erweisen, weil sich ohne eine Aussage über deren Verfassungsmäßigkeit keine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen lässt (HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVer-fGE 9, 157, juris Rn. 25; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 90; Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.

    Der ungeschriebene Landesverfassungsrechtssatz, dass die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit des aktiven und passiven Wahlrechts in Hamburg über Art. 6 Abs. 2 HV hinaus auch für sonstige demokratische Wahlen politischer Art gelten, ist auf die Wahl zu den Bezirksversammlungen anwendbar (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 63 ff.; Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 93 ff.; Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.

    Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt für Verhältniswahlen, dass neben der Zählwertgleichheit die Stimme eines jeden Wahlberechtigten nicht nur grundsätzlich die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss (Erfolgschancengleichheit), sondern dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss (Erfolgswertgleichheit - vgl. BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvK 1/07, BVerfGE 120, 82, juris Rn. 97, 99, 105; Urteil vom 9.11.2011 -2 BvC 4/10 u.a., BVerfGE 129, 300, juris Rn. 78 f.; Urteil vom 25.7.2012 - 2 BvE 9/11 u.a., juris Rn. 58; vgl. auch HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 31; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 96; Urteil vom 27.4.2007 - HVerfG 4/06, LVerfGE 18, 232, juris Rn. 124).

    Dieser Zweck ergibt sich aus der gesetzgeberischen Einschätzung, dass ohne den Einsatz der Sperrklausel der Einzug von Splitterparteien wahrscheinlich ist, hierdurch Funktionsstörungen zu erwarten sind und diese für die Entscheidungsprozesse und damit die Aufgabenerfüllung der Bezirksversammlungen von Gewicht sind (vgl. hierzu HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157 juris Rn. 43 ff.; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 108 ff.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvK 1/07, BVerfGE 120, 82, juris Rn. 121; Urteil vom 9.11.2011 - 2 BvC 4/10 u.a., BVerfGE 129, 300, juris Rn. 92).

    Ein solcher Zweck ist nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu den Bezirksversammlungswahlen einer, den der Gesetzgeber verfolgen darf, und er ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grund, der Differenzierungen bei der Wahlgleichheit im System der Verhältniswahl nicht nur für Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften, sondern auch im Kommunalwahlrecht und bei Wahlen zu den Hamburgischen Bezirksversammlungen rechtfertigt (vgl. HVerfG, Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 33, 38, 40; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, Rn. 98, 103, 105; BVerfG, Urteil vom 13.2.2008 - 2 BvK 1/07, BVerfGE 120, 82, juris Rn. 121; Urteil vom 25.7.2012 - 2 BvE 9/11 u.a., NVwZ 2012, 1101, juris Rn. 79, 131, 141).

    Das Hamburgische Verfassungsgericht hatte bereits mit seinen Urteilen vom 6. November 1998 (NVwZ-RR 1999, S. 358 fortfolgende) und vom 26. November 1998 (NVwZ-RR 1999, S. 354 fortfolgende) entschieden, dass der Gesetzgeber in zulässiger Weise im Rahmen des ihm insoweit zustehenden Spielraums die Belange der Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen durch Fernhalten von Splitterparteien mit den Geboten der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit zum Ausgleich gebracht habe.

  • VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 4/06

    Grundsatz der Organtreue im Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber

    Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist die Fünfprozentklausel bei den Bezirksversammlungswahlen verfassungsgemäß; dies gilt auch im Hinblick auf den aus Art. 6 Abs. 2 HV folgenden ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz, dass die Allgemeinheit und Gleichheit des aktiven und passiven Wahlrechts über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinaus auch für sonstige demokratische Wahlen politischer Art und damit auch für die Wahl zu den Bezirksversammlungen gelten; der Gesetzgeber hat danach in zulässiger Weise im Rahmen des ihm insoweit zustehenden Spielraums die Belange der Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen durch Fernhalten von Splitterparteien mit den Geboten der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit zum Ausgleich gebracht (vgl. Urteile vom 6.11.1998, HVerfG 1/98, und vom 26.11.1998, HVerfG 4/98).

    Der Wahlgesetzgeber müsse eine Sperrklausel daher unter Kontrolle halten (vgl. Urteile vom 6.11.1998, HVerfG 1/98, und vom 26.11.1998, HVerfG 4/98).

    Des Weiteren hat das Hamburgische Verfassungsgericht ausgeführt, dass die Funktion der Bezirksverwaltungen und ihrer Bezirksversammlungen keinen Grund dafür zu liefern vermag, dass eine Sperrklausel, die im Parlamentswahlrecht unangefochten ist, im Bezirkswahlrecht unzulässig sei (vgl. Urteile vom 6.11.1998, HVerfG 1/98, und vom 26.11.1998, HVerfG 4/98).

    Die für die Zulässigkeit einer Fünfprozentklausel relevanten Verhältnisse (vgl. dazu im Einzelnen HVerfG, Urteile vom 6.11.1998, HVerfG 1/98, und vom 26.11.1998, HVerfG 4/98) haben sich nicht wesentlich geändert.

    Der hamburgische Gesetzgeber ist nach Art. 56 HV nur gehalten, das Volk an der Verwaltung mitwirken zu lassen; er ist hingegen nicht verpflichtet, Volksvertretungen in den Bezirken zu schaffen (HVerfG, Urteile vom 6.11.1998, HVerfG 1/98, und vom 26.11.1998, HVerfG 4/98).

  • VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10

    Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den

    Für Rügen in einem solchen Verfahren gelten nach dem sogenannten Anfechtungsprinzip (vgl. zuletzt HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, HVerfG 4/98, LVerfGE 9, 168, 173) erhöhte Substantiierungsanforderungen (HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O., S. 182; Urteil vom 20.3.1995, HVerfG 3/94, LVerfGE 3, 217, 228).

    Vermutungen, Andeutungen von möglichen Abstimmungsfehlern oder allgemeine Behauptungen über solche Fehler oder nicht unwahrscheinliche Fehlerquellen reichen zur Substantiierung einer Rüge nicht aus (vgl. HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O., S. 173; Urteil vom 20.3.1995, a.a.O., S. 228).

    Der Gesetzgeber darf Differenzierungen vornehmen; diese bedürfen jedoch zu ihrer Rechtfertigung eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.1997, a.a.O., S. 418, st.Rspr.), wofür wiederum Belange bzw. Erwägungen ausreichen, die durch die Verfassung legitimiert und von einem solchen Gewicht sind, dass sie der Wahlgleichheit die Waage halten können (BVerfG, Urteil vom 3.7.2008, a.a.O., S. 297; ebenso HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O., S. 188).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04

    Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum

    Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 f.]; 85, 148 [159]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354).

    Die Presse ist frei und nicht zur politischen Neutralität verpflichtet (BVerfGE 42, 53, [62]; HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [355]).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Wahlen als Massenvorgänge besonders fehleranfällig sind (BremStGHE 6, 89 [112]; vgl. auch HambVerfG, NVwZ-RR 1999, 354 [356]).

  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
    a) Die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Wahl ist im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren auf die von dem Beschwerdeführer erhobenen Rügen beschränkt (sog. Anfechtungsprinzip, vgl. zur Bürgerschaftswahl und zur Wahl der Bezirksversammlungen: HVerfG, Urt. v. 26.11.1998, HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 30).

    Für die Zulässigkeit von Rügen im Wahlprüfungsverfahren gelten zudem erhöhte Substantiierungsanforderungen (vgl. HVerfG, Urt. v. 14.12.2011, HVerfG 3/10, LVerfGE 22, 161, juris Rn. 154; Urt. v. 26.11.1998, HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 30).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

    (zu diesen Anforderungen vgl. VerfG Hamburg, Urteil vom 26. November 1998 - HVerfG 4/98 -, Juris Rn. 46 ff.).
  • VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15

    Drei-Prozent-Sperrklausel

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Wahl ist im Wahlprüfungsverfahren auf die von dem Beschwerdeführer erhobenen Rügen beschränkt (sog. Anfechtungsprinzip, vgl. zur Bürgerschaftswahl und zur Wahl der Bezirksversammlungen: HVerfG, Urt. v. 26.11.1998, HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

    Das Hamburgische Verfassungsgericht habe bereits mit seinen Urteilen vom 6. November 1998 (NVwZ-RR 1999, S. 358 ff.) und vom 26. November 1998 (NVwZ-RR 1999, S. 354 ff.) entschieden, dass der Gesetzgeber in zulässiger Weise im Rahmen des ihm insoweit zustehenden Spielraums die Belange der Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen durch Fernhalten von Splitterparteien mit den Geboten der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit zum Ausgleich gebracht habe (HmbJVBl 2007, S. 60 [75]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - VerfGH 16/17

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2017

    Es kann dahinstehen, ob aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts abzuleiten ist, dass gegebenenfalls der bloße Umstand eines knappen Wahlausgangs ausreichen kann, um eine umfassende Nachzählung zu rechtfertigen (im Ergebnis ablehnend BremStGH, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/07 -, NVwZ-RR 2008, 660 = juris, Rn. 95; siehe insoweit auch HVerfG, Urteil vom 26. November 1998 - 4/98 u. a. -, NVwZ-RR 1999, 354 = juris, Rn. 86, wonach allein ein knappes Ergebnis keine rechtserhebliche Tatsache ist).
  • VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 K 08.1076

    Wählergruppe muß zur Aufstellung der Kommunalwahlbewerber öffentlich einladen,

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - VerfGH 15/17

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2017

  • VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 2/15

    Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahl zur Bezirksversammlung Harburg zurückgewiesen

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

  • VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 3/15
  • VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 27/07

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl bei Beeinflussung des Wahlergebnisses durch

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12939
OLG Stuttgart, 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 8 W 4/98, 8 W 5/98 (https://dejure.org/1998,12939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegen eine behauptete Untätigkeit des Gerichts ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein ordentlicher Rechtsbehelf nicht gegeben; Existenz eines ordentlichen Rechtsbehelfs im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang einer behaupteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1128
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408; ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
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