Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99 BSch |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch ; Fahrlässige Tötung ; Erben ; Alsbaldiger Tod; Körperverletzung ; Verlust der Persönlichkeit ; Badetod
- Judicialis
BGB § 847 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 847 BGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
Kein Schmerzensgeld bei alsbaldigem Unfalltod - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Schiffsunfall, alsbaldiger Unfalltod
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Konstanz - 11 C 374/99
- OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99 BSc
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1123
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Entscheidend dafür, ob ein Schmerzensgeldanspruch entsteht, ist der Zeitraum zwischen Verletzung und Eintritt des Todes (vgl. hierzu anschaulich BGH NZV 1998, 370: Die Eltern des Klägers haben unterschiedlich lange - 30 Minuten bzw. 10 Tage - einen Verkehrsunfall überlebt, bis sie an ihren schweren Verletzungen verstarben; zu weiteren Einzelfällen vgl. Jaeger, Schmerzensgeldbemessung bei Zerstörung der Persönlichkeit und bei alsbaldigem Tod, MDR 1998, 450; vgl. ferner Huber, Schmerzensgeld ohne Schmerzen bei nur kurzzeitigem Überleben der Verletzung im Koma - eine sachlich gerechtfertigte Transferierung von Vermögenswerten an die Erben NZV 1998, 345). - BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Aus der jüngeren Rechtsprechung zur Bemessung eines mehr als bloß symbolischen Schmerzensgeldes bei schuldhafter Verursachung schwerster Gehirnschädigungen (BGH VersR 1993, 327 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung NJW 1982, 2123) lassen sich keine Argumente für eine Entschädigung des Eintritts des Todes gewinnen. - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 247/80
Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und hierdurch bedingt …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Aus der jüngeren Rechtsprechung zur Bemessung eines mehr als bloß symbolischen Schmerzensgeldes bei schuldhafter Verursachung schwerster Gehirnschädigungen (BGH VersR 1993, 327 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung NJW 1982, 2123) lassen sich keine Argumente für eine Entschädigung des Eintritts des Todes gewinnen.
- KG, 11.07.1996 - 12 U 3625/95
Schmerzensgeldanspruch des Verunglückten bei unmittelbarer den Todesfolge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Jeder Sterbevorgang nimmt grundsätzlich einige Sekunden/Minuten in Anspruch, so daß von einer dem Tod vorangegangenen selbständigen Körperverletzung im Sinne des § 847 BGB nicht ausgegangen werden kann (vgl. KG VersR 1997, 327). - OLG Nürnberg, 26.05.1993 - 4 U 1329/92
Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Ein Schmerzensgeldanspruch ist daher im vorliegenden Falle - ebenso wie in vergleichbaren Fällen (…KG a.a.O.; LG Nürnberg r + s 1994, 418; OLG Nürnberg VersR 1994, 1083) - nicht entstanden. - LG Nürnberg-Fürth, 12.01.1994 - 2 S 7142/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Ein Schmerzensgeldanspruch ist daher im vorliegenden Falle - ebenso wie in vergleichbaren Fällen (…KG a.a.O.; LG Nürnberg r + s 1994, 418; OLG Nürnberg VersR 1994, 1083) - nicht entstanden. - OLG Frankfurt, 11.11.1996 - 1 WF 220/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Der Eintritt des Todes als solcher führt also nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch (OLG Karlsruhe r + s 1998, 376 = OLGR 1997, 20). - OLG Düsseldorf, 10.09.1996 - 6 WF 78/96
Wirksamkeit einer Einziehungsermächtigung zugunsten des Sozialamts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99
Dies bedeutet, daß nur in Fällen, in denen der Verletzte noch wenigstens eine gewisse Zeit lebte, ein dann auf die Erben übergangsfähiger Schmerzensgeldanspruch entstehen kann, bei dem beispielsweise die Todesangst und die Erkenntnis einer deutlich abgekürzten Lebenserwartung Bemessungsfaktoren darstellen können (…vgl. Wussow/Kürschner Unfallhaftpflichtrecht 14. Aufl. TZ 1836; OLG Karlsruhe OLGR 1997, 22, 23f).
Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 05.07.2000 - 5/99 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.07.2000 - 5/99
- VG Frankfurt/Main, 05.07.2000 - 5 E 30795/99
- VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 280/02
Wird zitiert von ... (4)
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2002 - 21 BG 5711/00 Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Berufsgerichts sind die vorstehend wiedergegebenen Regelungen der geltenden Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen mit den darin normierten Einschränkungen in der ärztlichen Berufsausübung, wozu auch die Außendarstellung des Arztes zählt, sowie dem Verbot berufswidriger Werbung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und beruhen auf einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage (vgl. die Urteile vom 19.06.2000, Az.: 21 BG 5/99 [V]; sowie vom 19.06.2000, Az.: 21 BG 4/99 [V] mit ausführlicher Begründung, veröffentlicht in der Internetdatenbank des Verwaltungsgerichts).
Insoweit besteht ein eindeutiger Unterschied zu dem Sachverhalt, welcher dem Urteil des erkennenden Berufsgerichts vom 19.06.2000 (Az.: 21 BG 5/99 [V]) zugrunde lag.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-589/20
Austrian Airlines (Exonération de la responsabilité du transporteur aérien) - …
Insoweit geht aus einer Erklärung der norwegischen und der schwedischen Delegation hervor, dass diese diesen Satz streichen wollten, da seine Beibehaltung zu einer Ungleichgewichtung der beteiligten Interessen zulasten des Reisenden führen würde (vgl. DCW Doc Nr. 11, 4/5/99). - EGMR, 23.07.2020 - 37368/15
CHONG CORONADO c. ANDORRE
Au vu de ces éléments, l'organe judiciaire a généralement conclu que la personne concernée ne présentait aucun danger pour la société et, surtout, qu'elle n'entendait pas se soustraire à l'action de la justice (décision du 12 avril 2007, TC-018-5/99 et TC-142-5/99 ; décision du 18 mai 2007, TC-074-5/05 ; décision du 8 juin 2015, 3400013/2013). - VG Frankfurt/Main, 19.06.2000 - 21 BG 4/99 Dazu hat das erkennende Gericht in dem Urteil vom 19.06.2000 (Az.: 21 BG 5/99(V) folgendes ausgeführt, wovon auch im vorliegenden Verfahren auszugehen ist:.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VwGO § 80 Abs. 5 § 124 Abs. 2 Nr. 2 § 146 Abs. 4
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude des Insolvenzgerichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) können die Zulassung des Rechtsmittels dann nicht begründen, wenn es um die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungshandelns geht; denn im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird - anders als im Hauptsacheverfahren - darüber keine abschließende Entscheidung getroffen (OVG Münster, NVwZ 1997, 1004, und NVwZ 1998, 306).Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).
- OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97
Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Erforderlich ist vielmehr, dass die Gründe, welche für die Unrichtigkeit der Entscheidung sprechen, diejenigen, welche für ihre Richtigkeit streiten, deutlich überwiegen; das folgt aus dem Zweck der Regelung, zur Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens und Entlastung der Rechtsmittelinstanz die Korrekturmöglichkeit auf grob ungerechte Entscheidungen zu beschränken (OVG Münster, NVwZ 1998, 530).
- BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88
Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Ein solcher Antrag sei zulässig und eröffne, ohne dass es für seine Zulässigkeit auf die materiellrechtliche Begründetheit ankomme, bereits dann den Rechtsweg zum Richterdienstgericht, wenn der Antragsteller die Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit nachvollziehbar behaupte und seine Behauptung nicht von vornherein völlig fernliegend erscheine (BGH, NJW 1991, 426 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97
Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) können die Zulassung des Rechtsmittels dann nicht begründen, wenn es um die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungshandelns geht; denn im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird - anders als im Hauptsacheverfahren - darüber keine abschließende Entscheidung getroffen (OVG Münster, NVwZ 1997, 1004, und NVwZ 1998, 306). - OVG Sachsen, 24.09.1997 - 1 S 443/97
Beschwerdezulassung; Zulassungsgrund; Eilverfahren; Grundsätzliche Bedeutung; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2000 - RDS 1/99
Denn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes umfasst dieser Zulassungsgrund nur spezifisch auf dieses Verfahren bezogene Grundsatzfragen (OVG Münster, NVwZ 1998, 306; ThürOVG, DÖV 1998, 476; OVG Bautzen, NVwZ 1998, 308).